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194 Treffer1608 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7707–770929.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. b EStG 1988 und ist somit von der Verpflichtung des Kapitalertragsteuerabzugs erfasst. Rz 7708: Als inländische depotführende oder auszahlende Stellen kommen gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Betracht: Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (§ 1…

EStR 2000 Rz 7751–775229.5.6 Verlustausgleich durch die depotführende Stelle
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Korrektur hat in der Veranlagung zu erfolgen. Weiters ist Folgendes zu beachten: Der Verlustausgleich ist übergreifend für sämtliche Depots des Steuerpflichtigen durchführen. Dabei darf die depotführende Stelle davon ausgehen, dass der jeweilige Depotinhaber auch der wirtschaftliche Eigentümer des Depots ist, außer der Depotinhaber hat angegeben…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht…

BFG RV/2101117/2016Kein Abzug von Kapitalertragsteuer bei Wertsteigerungen aus Beteiligungsveräußerungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2017

…….. 2. Bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3) und bei Einkünften aus Derivaten (§ 27 Abs. 4), wenn eine inländische depotführende Stelle (§ 95 Abs. 2 Z 2 lit. a) oder eine inländische auszahlende Stelle (§ 95 Abs. 2 Z 2 lit. b) vorliegt…

BFG RV/4100388/2018Depotübertragung zwischen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Depots einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2020

…Abs. 2 Z 3 TS 4 KStG 1988 eine Befreiung von der KESt, da sie nachweislich einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzurechnen seien. Im Übrigen sei bei einer Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei derselben depotführenden Stelle kraft § 27 Abs…

EStR 2000 Rz 6231–623620.4 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

20.4 Verlustausgleich Rz 6231: Soweit Verluste aus Kapitalvermögen nicht bereits durch die depotführende Stelle beim KESt-Abzug berücksichtigt wurden, können diese im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. Soweit Abgeltungswirkung besteht, steht es dem Steuerpflichtigen frei, seine Verluste aus Kapitalvermögen durch Ausübung der Verlustausgleichsoption…

EStR 2000 Rz 6165–616620.2.2.5.3.1.3 Depotübertragung ins Ausland (dritter Teilstrich)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…oder seine Sozialversicherungsnummer, soweit bekannt seine Adresse und sein Geburtsdatum, die eindeutig identifizierbare Bezeichnung der übertragenen Wirtschaftsgüter (inklusive deren ISIN, Anzahl und/oder Nominale), die Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter und jene depotführende Stelle, auf die die Übertragung erfolgt. Der KESt-Abzug kann nur dann unterbleiben…

EStR 2000 Rz 7729–773229.5.1.1.3.3 Ansatz im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Depot
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1.3.3 Ansatz im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Depot Rz 7729: Im Zeitpunkt eines realisierungsbedingten Ausscheides eines Wertpapiers aus dem Depot müssen für die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs die Anschaffungskosten des Wertpapieres der depotführenden Stelle bekannt sein. Zu diesem Zeitpunkt kommen die Pauschalbewertungsvorschriften des …

EStR 2000 Rz 7734–773529.5.1.2 Stichtagsbewertungsvorschrift nach § 124b Z 185 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Z 185 lit. a EStG 1988 dient dazu, die depotführenden Stellen von Ermittlungs- und Aufzeichnungspflichten vor jenem Zeitpunkt, an dem der Kapitalertragsteuerabzug bei Neubestand - nach dem 31.12.2010 angeschaffte Anteile an Körperschaften und Anteilscheine an Investment- und Immobilienfonds - erstmalig vorgenommen werden muss, zu entlasten…

EAS 2636KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0507-IV/4/200529.07.2005

Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht…

EStR 2000 Rz 6161–616420.2.2.5.3 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…6 Z 2 EStG 1988 keine Befreiung vor und es erfolgt somit aus Sicht der depotführenden Stelle zwingend eine - gegebenenfalls im Rahmen der Veranlagung zu korrigierende - Realisierung. 20.2.2.5.3.1 Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen Rz 6162: Übertragungen auf ein Depot…

EStR 2000 Rz 6167–616920.2.2.5.3.2 Unentgeltliche Übertragungen auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Gegenwert der abzudeckenden Forderungen vor. Aus Sicht der depotführenden Stelle handelt es sich um eine steuerpflichtige Depotübertragung. Rz 6167b: Zu Gemeinschaftsdepots siehe Abschnitt 20.2.2.5.3.3. 20.2.2.5.3.2.2 Unentgeltliche Depotübertragung im Ausland bzw. ins Inland (vierter Teilstrich…

EStR 2000 Rz 771029.2.3 Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzuges
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Kapitalerträge vom Abzugsverpflichteten iSd § 95 Abs. 2 EStG 1988, demnach entweder vom Schuldner der Kapitalerträge, der auszahlenden Stelle oder der depotführenden Stelle abzuziehen und einzubehalten. Die Zuflussbestimmungen des § 95 Abs. 3 EStG 1988 gehen als spezielle Bestimmung sowohl dem § 19 EStG 1988 als auch…

EStR 2000 Rz 7718–772029.4 KESt-Abzug bei Depotübertragungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…20.2.2.45.3), zur Steuerpflicht des Entnahmevorgangs. Die Besteuerung der Depotentnahme findet dabei durch Kapitalertragsteuerabzug statt. Die übertragende depotführende Stelle hat im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge - bei der Entnahme aus dem Depot ist das gemäß § 95 Abs. 3 Z 3 zweiter Teilstrich…

EStR 2000 Rz 7721–772429.5 Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…1988 dient dazu, in jenen Fällen, in denen die für den Kapitalertragsteuerabzug notwendigen Daten - die Anschaffungskosten, der gemeine Wert und das Anschaffungsdatum - der abzugsverpflichteten depotführenden Stelle weder bekannt, noch mit zumutbaren Aufwand ermittelbar sind, den Kapitalertragsteuerabzug auf Basis fingierter Werte zu ermöglichen. Die Pauschalbewertungsvorschrift kann…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393…

EAS 1452Wahlrecht zwischen Dividendenausschüttung und Zuteilung von Gratisanteilen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/9910.05.1999

…dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der depotführenden Bank als ein ausreichender Nachweis für eine Steuerfreistellung in Österreich angesehen werden. In Fällen der vorliegenden Art wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten unvermeidlich sein; vor allem dann…

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2…

InvFR 2018 Rz 245–2463.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 zu oder werden sie nicht über eine inländische Stelle iSd § 95 Abs…