…unabhängig voneinander der Ratenkäufer aktivieren und der Ratenverkäufer passivieren. Dies gilt auch beim Leasing mit dem Charakter eines Ratenkaufs. Eine degressive Abschreibung bzw. Auflösung ist zulässig. Miet- und Pachtverhältnisse Rz 2408: Miet- und Pachtverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. In diesem Zusammenhang sind Vorleistungen typische Anwendungsfälle für zulässige…
…Im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 ist bei Anschaffungen ab dem 1.1.2023 (ausgenommen bei Elektrizitätsunternehmen, siehe Rz 3261) ein etwaiger Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode bereits in der UGB-Bilanz vorzunehmen. Randzahlen 3264 bis 3300: derzeit frei
…Die Abweichungen zwischen österreichischem und deutschem Recht resultierten aus der nur in Deutschland zulässigen degressiven Abschreibung sowie der in Deutschland zulässigen pro-rata-temporis-Abschreibung (in Österreich zwingend Halbjahres/Ganzjahresabschreibung) und der unterschiedlichen Nutzungsdauer (insbesondere die zwingende Nutzungsdauer von acht Jahren für PKW in Österreich…
…abweichenden Regelungen des ausländischen Steuerrechts für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 1 Abs. 4 erster Teilstrich VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften ist insbesondere eine im Vergleich zum österreichischen Steuerrecht abweichende Nutzungsdauer, eine vorzeitige Abschreibung, eine degressive Abschreibung oder eine pauschale Wertberichtigung von Forderungen zu…
…mangels ausländischen Verlustes eine Verlustberücksichtigung von vornherein ausscheidet. Maximal zurechenbar ist daher der nach ausländischem Steuerrecht vorliegende Verlust. Von der steuerlichen Vertretung wird in der Eingabe vom 9.1.2017 auf die nach US-Steuerrecht vorzunehmende degressive Abschreibung hingewiesen. Dies führte zweifelsohne in der Vergangenheit …
…mangels ausländischen Verlustes eine Verlustberücksichtigung von vornherein ausscheidet. Maximal zurechenbar ist daher der nach ausländischem Steuerrecht vorliegende Verlust. Von der steuerlichen Vertretung wird in der Eingabe vom 9.1.2017 auf die nach US-Steuerrecht vorzunehmende degressive Abschreibung hingewiesen. Dies führte zweifelsohne in der Vergangenheit …
…mangels ausländischen Verlustes eine Verlustberücksichtigung von vornherein ausscheidet. Maximal zurechenbar ist daher der nach ausländischem Steuerrecht vorliegende Verlust. Von der steuerlichen Vertretung wird in der Eingabe vom 9.1.2017 auf die nach US-Steuerrecht vorzunehmende degressive Abschreibung hingewiesen. Dies führte zweifelsohne in der Vergangenheit …
…2012). Gegenständlich liegt ein solcher Fall allerdings nicht vor. Denn die Abweichungen zwischen dem nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Verlust (unternehmensrechtlicher Verlust) und dem US taxable income resultiert aus der Vornahme von (außerbücherlichen) degressiven Abschreibungen im Anlagevermögen. Damit entspricht der nach österreichischem Steuerrecht ermittelte Verlust exakt…
…wenn nach ausländischen Steuervorschriften (im Gegensatz zum österreichischen Steuerrecht) bei der Tochtergesellschaft Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen oder besondere Verlustvortragsregelungen möglich sind. Beispiele sind eine degressive Abschreibung oder auch die Möglichkeit eines Verlustrücktrags. Ebenfalls unschädlich ist das Absinken der Steuerbelastung durch die Teilnahme an einem Gruppenbesteuerungssystem…
…zu ermitteln war, orientiert dieser sich am anteiligen Wertverlust, der in den ersten Jahren höher und in späteren Jahren niedriger als die Normalabschreibung ist. Daher wurde bei der Berechnung die degressive Abschreibung analog § 7 Abs. 1a EstG mit 30% vom jeweiligen Restbuchwert herangezogen. Da diese…
…00 €* + 306,19 €**)) +1/2 x Betriebsrente + ((Bruttomiete 590,00 €) - (Abgaben für Hausverwaltung + Betriebskosten + degressive Abschreibung + Sonstiges + BRD-Steuer)). *Der BRD-Steuerfreibetrag in Höhe von 5.103,00 € = Kohorte 0 = ein Steuerfreibetrag für Altrentner mit bis 2004 als Rentenantrittsalter…
…Damit werde der Beweis erbracht, dass eine degressive Abschreibung den wirtschaftlichen Gegebenheiten eher entspreche, als die von der Finanzverwaltung als einzig zulässig angesehene lineare Abschreibung. Der Jahresverlust 2001 könne in einer wirtschafltichen Betrachtungsweise vernünftigerweise nicht einbezogen werden, da in diesem Jahr keine Einnahmen mehr erzielt…
…beträgt 50 Jahre. Für Zwecke der Ermittlung des Gesamtgewinnes ist die jährliche AfA mit 2 Prozent anzusetzen. Rz 26: Abschreibungen gemäß § 8 Abs. 2 EStG 1988, vorzeitige Abschreibungen und die Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG 1988, eine unabhängig vom UGB vorgenommene degressive AfA gemäß § 7 Abs…
…bestimmen ist, wird dieser wegen der im ersten Jahr eingetretenen stärksten Werteinbuße des Wirtschaftsgutes geringer und am Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer höher sein als der Buchwert bei linearer Abschreibung (andere AfA-Methoden, wie etwa die degressive AfA oder die Leistungs-AfA sind steuerlich nicht zulässig;…
…Hochwasser Ersatzbeschaffungen von Anlagegütern im Betriebsvermögen vorgenommen, stehen für diese Ersatzbeschaffungen die allgemeinen ertragsteuerlichen Investitionsbegünstigungen zu. In Frage kommen dabei neben der linearen Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens auch die degressive Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 Abs. 1a EStG 1988 für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren…
…berücksichtigt werden muss. Rz 65j LRL in der Fassung des Wartungserlasses 2021 laute: "In tatsächlichen Ergebnissen vergangener Jahre berücksichtigte Abschreibungen gemäß § 8 Abs. 2 EStG 1988, vorzeitige Abschreibungen und die Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG 1988, eine unabhängig vom UGB vorgenommene degressive AfA gemäß § 7 Abs…
…zum Ausdruck gebracht worden wäre, wonach die Kammerumlage nicht von den Vorsteuerbeträgen, sondern von den Umsätzen gerechnet wurde, wobei es eine degressive Staffelung der Umsätze gegeben habe. Diese Staffelung wäre nicht nur bestimmten Berufsgruppen, sondern auch jedem einzelnen vorbehalten gewesen. Zusätzlich habe es die Regelung…
…anzusetzenden Zinsaufwendungen. Zur Frage der Änderung der Bewirtschaftungsweise siehe Rz 97 ff. Rz 65j: In tatsächlichen Ergebnissen vergangener Jahre berücksichtige Abschreibungen gemäß § 8 Abs. 2 EStG 1988, vorzeitige Abschreibungen und die Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG 1988, eine unabhängig vom UGB vorgenommene degressive AfA gemäß § 7…
…schlagend werden, wenn diese im Ausland nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei der Beschwerdeführerin wurden die hier behandelten Verluste aber erfolgreich bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika in Form von degressiver Abschreibung und Bonus-Abschreibungen geltend gemacht. Endgültig verloren wären diese Verluste dann, wenn…
…schlagend werden, wenn diese im Ausland nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei der Beschwerdeführerin wurden die hier behandelten Verluste aber erfolgreich bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika in Form von degressiver Abschreibung und Bonus-Abschreibungen geltend gemacht. Endgültig verloren wären diese Verluste dann, wenn…