…2014 lautet: „Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß …
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind gemäß § 82 Abs 8 KFG 1967 bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher…
…KFG 1967) sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß…
…und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Den Zulassungsbesitzer bzw. Fahrzeugverwender trifft die Beweislast dafür, dass der dauernde Standort des Fahrzeugs nicht im Inland liegt (vgl. VwGH v. 21.09.2006; 2006/15/0025). Glaubhaftmachung allein reicht nicht…
…dauerndem Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB Erkenntnis 21.5.1996, 95/11/0378) ist das Lenken von im…
…dauerndem Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB Erkenntnis 21.5.1996, 95/11/0378) ist das Lenken von im…
…KFG 1967) sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß…
…Mangels Gegenbeweises befinde sich der dauernde Standort des Fahrzeuges mit deutschem Kennzeichen in Österreich. Abgesehen davon, dass die Annahme des Finanzamtes, der Hauptwohnsitz (iSd. § 82 Abs. 8 KFG 1967) des Bw im Inland könne aus dem Bewohnen der Wohnung in B mit seiner Gattin "über…
…die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland eingebracht werden bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit einem dauernden Standort im Inland und dürfen nur an den drei auf den Tag der Einbringung folgenden Tagen im Inland ohne inländische Zulassung verwendet werden. Der BW hat auch selbst…
…eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Errichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht." Nach § 79 Kraftfahrgesetz (in der Folge: KFG) ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet…
…gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Zulassungsbesitzers, der in diesem Fall in Deutschland war. Demgegenüber stellt § 82 Abs. 8 KFG eine Standortvermutung auf und normiert, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das…
… 82 Abs. 8 KFG für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit HW oder Sitz im Inland verwendet werden, den dauernden Standort in Form einer gesetzlichen Vermutung mit der Möglichkeit eines Gegenbeweises. Die gesetzliche Vermutung ist dabei analog der Grundnorm des § 40 für natürliche…
…Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem…
…AbgÄG 2002 sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß…
…Als dauernder Standort von Fahrzeugen von Unternehmungen gilt gemäß § 40 Abs. 1 KFG der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in…
…KFG gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Zulassungsbesitzers, in diesem Fall also Deutschland. Demgegenüber stellt § 82 Abs. 8 KFG eine Standortvermutung auf und normiert, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet…
…mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig." Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB Erkenntnis 21.5.1996, 95/11/0378) ist das Lenken von im Ausland…
…8 KFG lautet: "Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß …
…vorgelegt wurden. Der Hauptwohnsitzmeldung im Inland ab April 2003 lägen allein sozialversicherungsrechtliche Erwägungen zugrunde. Den Mittelpunkt der Lebensinteressen habe der Bw jedoch ab 2000 in L in Deutschland unterhalten, weshalb der zulässige Gegenbeweis erbracht sei, dass das Fahrzeug seinen dauernden Standort in Deutschland habe. Die…
…Abs. 8 KFG idF sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß …