7.4 Renten und dauernde Lasten (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Siehe dazu EStR 2000 Rz 7001 bis 7056. Randzahlen 442 bis 457: derzeit frei
…der Ermittlung der Mieteinkünfte der Beschwerdeführerin zugelassen werden oder als letztwillig eingeräumte Fruchtgenussrechte behandelt werden oder als unter die Sonderausgaben fallende Renten/dauernde Lasten behandelt werden oder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise das Vorliegen einer Eigentümergemeinschaft festgestellt wird oder aber ein noch nicht aufgezählter Weg zur Vermeidung…
…weiters Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Durch diese Vorschrift soll erreicht werden, dass der Steuer der Wert des Grundstückes in unbelastetem Zustand unterzogen wird, indem jene Belastungen zur Bemessungsgrundlage zuzurechnen sind, die den…
…2005, 2003/15/0136). Alternativbegehren Sonderausgabe: Der Abzug von Beträgen als Sonderausgabe nach § 18 Abs. 1 Z 1 EStG setzt nach dem Wortlaut des Gesetzes `Renten und dauernde Lasten´ voraus. Wird ein Legat durch periodische Zahlungen erfüllt, ist zwischen Renten- und Ratenvermächtnissen zu unterscheiden (vgl…
…Bürgschaftszahlungen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, rechtlich erzwingbar seien, eine gewisse Periodizität bzw. regelmäßige Wiederkehr aufweisen und keinerlei Gegenleistung vorliege, handle es sich bei den streitgegenständlichen Kosten um dauernde Lasten iSd § 18 EStG. Eine Bestätigung der Bank vom 4. 1. 2006, die wie folgt lautet…
…2011 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe In den elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen 2010 und 2011 wurden in Beilagen näher konkretisierte Aufwendungen (2010: 11.938,18 €, 2011: 1470,58 €) unter dem Titel "dauernde Lasten" als Sonderausgaben gem. …
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach seinem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt ihres Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach ihrem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt ihres Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach seinem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt seines Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach seinem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt seines Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach ihrem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt ihres Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach seinem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt des Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach ihrem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt ihres Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach ihrem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt ihres Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…Haushalt, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten), stehe der Familienbonus Plus nicht zu. Hinsichtlich der beantragten Renten oder dauernden Lasten im Gesamtbetrag in Höhe von EUR 2.078,24 werde um entsprechende Nachweise ersucht: Name und Adresse der Person, an die der Bf…
…an einem bestehenden Baurecht der Verkäuferin erworben und hiefür einen Kaufpreis sowie anteilig nach ihrem Erwerb einen bereits seit Jänner 2005 verdinglichten Bauzins zur Zahlung übernommen hat, ist diese zum Zeitpunkt ihres Erwerbsvorganges bereits verbücherte Bauzinsverpflichtung nach Obigem als eine dauernde Last iSd § 5 Abs…
…2 GrEStG gehören zur Gegenleistung Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Gemäß § 7 Abs.1 Z 1 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…
…Grundstück ruhen, zur Gegenleistung, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Zur Gegenleistung gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt, oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstückes empfängt. Gegenleistung im…