…zum 31. Mai 2011 vereinbart worden wäre. Im Anschluss daran sollte bis zu zum 31.12.2011 eine Dienstfreistellung erfolgen. Der Pensionsantritt sei mit 1. Jänner 2012 fixiert worden. In den Vorjahren hätte es keine Einwendungen vom Finanzamt betreffend die Anerkennung des 2. Wohnsitzes in…
…dass ein aus der Sicht des Streitjahres in absehbarer Zeit nachweislich oder zumindest glaubhaft gemachter bevorstehender Pensionsantritt - unabhängig vom Zeitpunkt des Dienstantrittes und unabhängig davon, ob der Pensionsantritt mit Erreichen des Regelpensionsalters erfolgt oder ob eine Vorruhestandsregelung in Anspruch genommen wird - einen gewichtigen Grund für…
…Referentin stellt daher ein aus der Sicht des Streitjahres in absehbarer Zeit nachweislich oder zumindest glaubhaft gemachter bevorstehender Pensionsantritt - unabhängig vom Zeitpunkt des Dienstantrittes und unabhängig davon, ob der Pensionsantritt mit Erreichen des Regelpensionsalters erfolgt oder ob eine Vorruhestandsregelung in Anspruch genommen wurde - einen gewichtigen…
…Referentin stellt daher ein aus der Sicht des Streitjahres in absehbarer Zeit nachweislich oder zumindest glaubhaft gemachter bevorstehender Pensionsantritt - unabhängig vom Zeitpunkt des Dienstantrittes und unabhängig davon, ob der Pensionsantritt mit Erreichen des Regelpensionsalters erfolgt oder ob eine Vorruhestandsregelung in Anspruch genommen wurde - einen gewichtigen…
…Referentin stellt daher ein aus der Sicht des Streitjahres in absehbarer Zeit nachweislich oder zumindest glaubhaft gemachter bevorstehender Pensionsantritt - unabhängig vom Zeitpunkt des Dienstantrittes und unabhängig davon, ob der Pensionsantritt mit Erreichen des Regelpensionsalters erfolgt oder ob eine Vorruhestandsregelung in Anspruch genommen wurde - einen gewichtigen…
…dass der Bw. ab dem 1. Mai 2003 eine Pension bezieht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt auch ein in absehbarer Zeit bevorstehender Pensionsantritt, einen Umstand dar, der einer Wohnsitzverlegung entgegensteht. Bei diesem Sachverhalt stellen die Aufwendungen für Familienheimfahrten Werbungskosten dar. Werbungskosten müssen wie Betriebsausgaben…
…Gesamtüberschuss ergeben. Dazu wird folgendes ausgeführt: Im vorliegenden Fall wurde in den Jahren 1993 bis 1996 eine Ferienwohnung in Bad Kleinkirchheim vermietet. Mit 1997 wurde die Vermietung aus privaten Motiven (bevorstehender Pensionsantritt) beendet. Dementsprechend fällt der Sachverhalt unter den zeitlichen Anwendungsbereich der Liebhaberei- Verordnung II…
…Wenn der Berufungswerber vermeint, dass aufgrund seiner bevorstehenden und am 1. April 2005 tatsächlich angetretenen Pensionierung die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung unzumutbar gewesen sei, so ist auszuführen, dass der Hinweis auf den frühestmöglichen Pensionsantrittszeitpunkt nichts darüber aussagt, wann der Abgabepflichtige tatsächlich…
…Umständen mit erheblichem objektivem Gewicht resultieren. Von der Rechtsprechung wurden diverse Umstände als gewichtig anerkannt, etwa die auf Grund des Alters bevorstehende Pensionierung. Der Beschwerdeführer bringt in diesem Zusammenhang vor, dass eine Aufgabe des Familienwohnsitzes in A deshalb unzumutbar sei, da er im Jahr 2016…
…7 Jahren die Verlegung des Familienwohnsitzes noch als zumutbar betrachtet. Auf Grund der bevorstehenden Alterspension kommt erst im Veranlagungsjahr 2010 die Anerkennung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung (hier Familienheimfahrten) in Betracht. Gründe eines vorzeitigen Pensionsantrittes (z.B. vorzeitige Alterspension bei langer Versichtungsdauer [mit 60 Jahren…
…können und damit von vornherein gewusst zu haben, mit 59 Jahren ihr Pensionsantrittsalter zu erreichen. Ad 6) Sie verstehe zwar nicht die Relevanz der Beschäftigungsverhältnisse von 2007 und 2008 für eine Steuererklärung von 2009 und nehme an, dass das Finanzamt lohnsteuerauszahlende Dienstgeber ohnehin gespeichert habe…
…möglich. Insbesonders bei einer grenzüberschreitenden doppelten Haushaltsführung kann ein wesentlicher Kaufkraftunterschied dazu führen, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist (UFS RV/0440-G/04 vom 7.7.2006). - Wenn bei bevorstehender Pensionierung davon auszugehen ist, dass der Stpfl. höchstens…
…gegen Liebhaberei sprechenden Fakten einfach weglasse und völlig unlogische Vermutungen aufstelle; * er sich seit 40 Jahren - also bereits in seiner Aktivzeit und nicht erst nach Pensionsantritt - mit dem Werk von XY beschäftige und geplant habe, nach Ablauf des Copyright mit seinen Kenntnissen Geld zu verdienen…
…auszuüben, Umstände vorlägen. Die Sonderausgaben seien in der Beschwerdevorentscheidung anerkannt worden. Der Bf. stellte den Antrag auf Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und erklärte, dass eben der bevorstehende Pensionsantritt es nötig mache, eine zusätzliche Einkommensquelle aufzutun. Gerade aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen und juristischen Ausbildung, sowie…
…für die Pflege ihrer Mutter verantwortlich gewesen und habe sich dieser Sorgepflicht nicht entziehen können. In Anbetracht des Alters des Berufungswerbers sei von einem in naher Zeit bevorstehenden Pensionsantritt auszugehen gewesen. Der Berufungswerberin sei nach der Beschaffenheit seines Dienstverhältnisses der Möglichkeit der jederzeitigen Verwendung an…
…erzielt. 14. Eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist auch nicht in der angesprochenen "kurz" bevorstehenden" Pensionierung zu erblicken, ist doch davon auszugehen, dass in den Streitjahren vor der im Jahr 1961 geborenen Bf. bis zum Erreichen des regulären Pensionsantrittsalters noch etliche aktive Dienstjahre lagen. Sie befindet…
…00 S gehabt. Aufgrund dieses Umstandes sei erkennbar, dass die Notwendigkeit einer Tierarzthelferin im Einzelunternehmen nicht mehr gegeben gewesen wäre (Fremdvergleich) und die Beschäftigung offensichtlich aufgrund der persönlichen Nahebeziehung und des kurz bevorstehenden Pensionsantrittes aufrechterhalten worden sei. Bei der Schlussbesprechung sei vorgebracht worden, Frau D…
…von Mitarbeitern sei er gezwungen gewesen, neben seiner eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit auch noch nahezu sämtliche administrativen Arbeiten zu erledigen. In Anbetracht seines fortgeschrittenen Lebensalters und des unmittelbar bevorstehenden Pensionsantrittes sei für ihn eine Schließung des Betriebes nicht zur Diskussion gestanden, weshalb er sich bemüht habe…
…der privaten Lebensführung. Soweit die bevorstehende Pensionierung als Unzumutbarkeitsgrund für die Wohnsitzverlegung ins Treffen geführt wird, ist zu entgegnen, dass diese nur eine vorübergehende Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen könnte, wenn also beispielsweise vier Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in einen Beruf außerhalb des Ortes des…
…Hauptwohnsitz in der Gemeinde ***6*** in der Schweiz gehabt. Aufgrund des bevorstehenden Umzuges habe die Bf mit 17.12.2015 einen zweiten Hauptwohnsitz in der Gemeinde ***7*** in Österreich angemeldet. Demnach könnten für den Zeitraum 17.12.2015 bis 31.12.2015 zwei parallele Hauptwohnsitze…