…sei bis zur Übergabe im Betrieb des Übergebers in keiner Weise tätig gewesen. Nach dem NeuFöG sei ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers dann anzunehmen, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen würden und keiner der bisherigen Betriebsinhaber nach der Übertragung des Betriebes weiter als Betriebsinhaber…
…Gesellschaftsteuer liegt im Zusammenhang mit § 5a NeuFöG der Fall einer übernehmenden neu gegründeten Kapitalgesellschaft, die ihrerseits als betriebsbeherrschende Person angesehen wird, zugrunde. Ist dieser Vorgang grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) zu subsumieren (zB bei der Verschmelzung durch Neugründung, Einbringung oder Spaltung) kommen die…
…begründet: "Eine Betriebsübertragung gemäß § 5a NeuFöG liegt nicht vor, wenn die betriebsbeherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Betriebsinhaber ist die die Betriebsführung beherrschende Person. Betriebsinhaber ist daher ungeachtet allfälliger gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen der Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wenn er mit 25…
…Wirtschaftskammer die Firmenbezeichnung KG eingetragen. Unterfertigt wurde das Formular von der betriebsbeherrschenden Gesellschafterin Bf.. Seitens der belangten Behörde wurde die Befreiung mit der Begründung nicht gewährt, weil als Antragsteller die KG aufscheint und von keinem der betriebsbeherrschenden Personen ein NeuFö3 vorgelegt wurde. 2. Rechtliche Würdigung: …
…Einzelunternehmen als auch von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften umschließt. Als Voraussetzung dafür wird angegeben, dass die die Betriebsführung beherrschende Person wechselt und es sich bei Übernehmer des Betriebes um einen "Jungunternehmer" handeln muss, der bisher nicht vergleichbar (also betriebsbeherrschend innerhalb der Branche) tätig gewesen…
…die Firmenbezeichnung KG eingetragen. Unterfertigt wurde das Formular von der betriebsbeherrschenden Gesellschafterin L.E.. Seitens der belangten Behörde wurde die Befreiung mit der Begründung nicht gewährt, weil als Antragsteller die KG aufscheint und von keinem der betriebsbeherrschenden Personen ein NeuFö3 vorgelegt wurde. 2. Rechtliche Würdigung:…
…als auch von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Voraussetzung ist jeweils, dass die die Betriebsführung beherrschende Person wechselt. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass es sich bei Übernehmer des Betriebes um einen "Jungunternehmer" handeln muss, der bisher nicht vergleichbar (also betriebsbeherrschend innerhalb der Branche) tätig…
…als auch von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Voraussetzung ist jeweils, dass die die Betriebsführung beherrschende Person wechselt. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass es sich bei Übernehmer des Betriebes um einen "Jungunternehmer" handeln muss, der bisher nicht vergleichbar (also betriebsbeherrschend innerhalb der Branche) tätig…
…als auch von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Voraussetzung ist jeweils, dass die die Betriebsführung beherrschende Person wechselt. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass es sich bei Übernehmer des Betriebes um einen "Jungunternehmer" handeln muss, der bisher nicht vergleichbar (also betriebsbeherrschend innerhalb der Branche) tätig…
…als auch von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Voraussetzung ist jeweils, dass die die Betriebsführung beherrschende Person wechselt. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass es sich bei Übernehmer des Betriebes um einen "Jungunternehmer" handeln muss, der bisher nicht vergleichbar (also betriebsbeherrschend innerhalb der Branche) tätig…
…GmbH) wurde unter Hinweis auf die Begehung des Nachtklubs am 21. Juli 2023 Herr B als faktischer Machthaber genannt. In der betreffenden Niederschrift war diesbezüglich festgehalten worden: "Laut Personal ist Herr B der faktische Machthaber, der mit den Angelegenheiten der Leitung des Clubs vertraut ist…
…300,00 erhalten (AS 3606 ff). - WoH hat den Bf als seinen Chef bezeichnet, detaillierte Angaben zu fast allen Beteiligten, wie sie nur besonderes eingeweihte Personen machen können, gemacht, über die Modalitäten der Anlieferung von Tabakfeinschnitt und der Anlieferung des Zubehörs für die Zigarettenherstellung berichtet…
…November 2016, Zl. 420000/68592/2/2016, betreffend Geltendmachung einer persönlichen Haftung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
… 9 Abs. 1 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. Die Haftung…
…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§…
…war. Damit zählt sie unmittelbar zum Kreis der Vertreter im Sinne des § 80 BAO und kann zur Haftung herangezogen werden. Gemäß § 80 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die…
…insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen…
…im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 224 Abs.1 BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern…
…Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben…