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EStR 2000 Rz 1381–13945.5.8 Verteilung bestimmter Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

5.5.8 Verteilung bestimmter Vorauszahlungen 5.5.8.1 Allgemeines Rz 1381: Vorauszahlungen sind solche Zahlungen, die wirtschaftlich einem späteren Zeitraum als jenem, in welchem der Zahlungszeitpunkt liegt, zuzurechnen sind. Das heißt, dass der Zahlung noch keine Leistung des Empfängers gegenübersteht. 5.5.8…

StiftR 2009 Rz 89–1053.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte Rz 89: § 13 Abs. 3 KStG 1988 nimmt bestimmte taxativ aufgezählte Erträge bzw. Einkünfte von der allgemeinen Einkommens- und Einkunftsermittlung aus und unterwirft sie einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 Prozent. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich…

LStR 2002 Rz 112620 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

20 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988) 20.1 Allgemeines Rz 1126: Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der im § 68 EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge liegen nur dann vor, wenn derartige Zulagen und Zuschläge neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden…

EStR 200011.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Siehe LStR 2002 Rz 396 ff.

UZK-IAArtikel 81 Zeitpunkt der Anwendung bestimmter Vorschriften
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 81 Zeitpunkt der Anwendung bestimmter Vorschriften (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Artikel 70, 72, 78 bis 80, 82 bis 93, 99 bis 107, 108, 109 und 112 gelten für die Ausfuhr von Waren durch Ausführer, die im REX-System in einem…

UZKAbschnitt 3 Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren Artikel 67 Vorschriften der Kommission Die Kommission kann Vorschriften zur Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren gemäß den für diese Waren geltenden Ursprungsregeln erlassen.

VB-03304.12. Kennzeichnung bestimmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.12. Kennzeichnung bestimmter Exemplare (1) Die Durchführungsverordnung schreibt vor, dass Genehmigungen und Bescheinigungen für bestimmte Exemplare nur dann erteilt werden dürfen, wenn sie gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung wird in der Arten - Kennzeichnungsverordnung 2013 geregelt, wobei die in Anhang II dieser Verordnung genannten Kennzeichnungsmethoden (siehe…

LStR 2002 Rz 1424.2 Sachbezugswerte laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idgF
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

4.2 Sachbezugswerte laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)idgF Rz 142: Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, regelt die Bewertung…

LStR 2002 Rz 2144.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

4.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. xxx468/2008 4.3.1 (Mobil)Telefon Rz 214: Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…neun Jahre und die Bestandnehmerin innerhalb der ersten vier Jahre auf ein Kündigungsrecht, so ist der Bestandvertrag gebührenrechtlich so zu beurteilen, als wäre er zunächst auf bestimmte Dauer von vier Jahren abgeschlossen und danach, aufgrund der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit, als Vertrag auf unbestimmte Zeit zu sehen…

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank Die Verordnung wurde zuletzt durch BGBl. II Nr. 37/2023 geändert. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Bis…

ZT-250524. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Rindern bestimmter Höhenrassen (Kontingente Nrn. 09.0114 und 09.0115)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Einfuhr von Rindern bestimmter Höhenrassen (Kontingente Nrn. 09.0114 und 09.0115) Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission werden Gemeinschaftszollkontingente für nicht zum Schlachten bestimmte Rinder bestimmter Höhenrassen (Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Simmentaler Fleckvieh, Pinzgauer, Schwyzer und Freiburger) eröffnet. Als "nicht zum Schlachten bestimmt" im…

UZK-IAArtikel 200 Bestätigung, Registrierung und Verwendung bestimmter Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 200 Bestätigung, Registrierung und Verwendung bestimmter Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Die zuständige Zollstelle bestätigt, außer in Fällen gemäß Artikel 128 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446, den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren…

GK-02003.4. Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

3.4. Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken (1) Gemäß § 20a TTG 2007 ist die Transportfähigkeit im Sinne des Anhangs 1 Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für Transporte, bei denen der Versandort in Österreich und der Bestimmungsort außerhalb Österreichs…

LStR 2002 Rz 2224.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…

ZT-250546. Kontingent Nr. 09.0151 (Zur Schmerzkäseherstellung bestimmter Käse)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Kontingent Nr. 09.0151 (Zur Schmerzkäseherstellung bestimmter Käse) Im Rahmen dieses Zollkontingents gilt laut Artikel 28 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission im als "Schmelzkäse" ein Erzeugnis des KN-Codes 0406 30. Das Kontingent ist daher nur für Waren anwendbar welche zur Herstellung von…

MO-83007.8.3. VO 480/2012 - Bruchreis zur Herstellung bestimmter Lebensmittelzubereitungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

7.8.3. VO 480/2012 - Bruchreis zur Herstellung bestimmter Lebensmittelzubereitungen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 480/2012 der Kommission vom 7. Juni 2012 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Bruchreis des KN-Codes 1006 40 00 für die Herstellung von Lebensmittelzubereitungen des KN-Codes 1901…

LStR 2002 Rz 143–1484.2.1 Wert der vollen freien Station (§ 1 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

4.2.1 Wert der vollen freien Station (§ 1 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 143: § 1. (1) Der Wert der vollen freien Station beträgt 196,20 Euro monatlich…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

4.2.2 Wohnraumbewertung ab 1. Jänner 2013 (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung…