…wenn noch weitere, vorwiegend im Bereich der Abgabenbehörde gelegene Umstände hinzukommen, die nach der besonderen Lage des Falles die Einhebung einer Anbgabenschuld unbillig erscheinen lassen (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013). Rz 1648: Soll eine Abgabennachsicht in Betracht kommen, müssen Billigkeitsgründe beim Abgabepflichtigen vorliegen…
…privaten Schritt-für-Schritt Ausbau des Dachgeschoßes in den 90iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts und auf rückgestauten Reparaturbedarf im Zeitpunkt des Verkaufs verwiesen bzw. wenn er beim Grundstückswert die besondere Lage der Liegenschaft als wertbestimmenden Faktor eingewendet hat, so handelt es sich dabei um Sachverhaltselemente…
…55149/2002 in Höhe von € 183.871,667 vorgeschriebenen Abgabenbetrages ab. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung, in welcher insbesondere auf die besondere Lage des Bf. hingewiesen wurde wies das Zollamt Wien mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Über die…
…andere zentral gelegene Beherbergungsbetriebe mit einer derartigen oder ähnlichen Infrastruktur in ihrem Nahebereich (gleiches Gebäude oder Nachbarschaft) regelmäßig in ihren Broschüren auf die "besondere Lage" hinweisen und naturgemäss für Werbezwecke heranziehen. Aus der Sicht der Hotelgäste kommt dem Merkmal "Services im selben Gebäude" allerdings nicht…
…und zur Speicherung von Informationen zu nutzen, die nicht Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind. Der Beschluss zur abweichenden Regelung muss durch die besondere Lage des beantragenden Mitgliedstaats gerechtfertigt sein und die abweichende Regelung wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Die abweichende Regelung wird regelmäßig überprüft…
…herangezogen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit der zu begutachtenden Liegenschaft weitgehend übereinstimmen. Der vom Bf. ins Treffen geführte „objektive Wert der besonderen Lage“ ergibt sich hingegen nicht aus Lagemerkmalen wie einer schönen Aussicht, einer guten Erreichbarkeit oder einer allgemein beliebten Gegend, sondern…
…werden; denn danach wäre ein nur kleines Haus am W-see nicht exklusiv, wohl aber ein großes Baugrundstück mit Bebauungsmöglichkeit für ein großes Haus an einer Durchzugsstraße bzw. in sumpfigen Gelände. Es gehe um besondere Lage, Umgebung, etc. und in weiterer Folge um Menschen, die…
…Berufungsschriftsatz vom 27.10.2005 wurde vorgebracht, dass die Behörde in keinster Weise auf das Vorbringen des Antragstellers eingehe und sich die Bescheidbegründung in der Aufzählung diverser Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse erschöpfe. Im Nachsichtsverfahren müsse die besondere Lage des Falles Berücksichtigung finden, so mache es einen wesentlichen Unterschied…
…des § 41 Abs 3 EStG stellt eine geringfügige Begünstigung innerhalb des Pflichtveranlagungstatbestandes des § 41 Abs 1 Z 1 EStG dar, die durch die besondere Lage der nichtselbständig Erwerbstätigen bzw. aus der Art der begünstigten Einkünfte gerechtfertigt werden kann. Diese Begünstigung ist nicht verfassungswidrig (Doralt, EStG…
…was es mir nicht ermöglicht hat, Prüfungen abzulegen oder mich anzumelden - obwohl ich die Ausbildung ernsthaft weiterverfolgt habe. Ich bitte daher um Verständnis für die besondere Lage und um Kulanz, den Anspruch auf Familienbeihilfe in diesem Zeitraum nicht rückwirkend aufzuheben. Außerdem habe ich auch die…
…73 S. 1 ZollR-DG bestimmt, dass ein besonderer Fall in sinngemäßer Anwendung des Art 120 UZK dann vorliegt, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Zudem stellt nach§…
…es, bei Überschreitung der Freigrenze von 730 Euro eine gleichmäßig steigende Steuerbelastung herbeizuführen. Der Freibetrag stellt eine geringfügige Begünstigung dar, die durch die besondere Lage der nichtselbständig Erwerbstätigen bzw. aus der Art der begünstigten Einkünfte gerechtfertigt werden kann (VfGH 30.11.1988, B 1309/87)…
…Rahmen einer üblichen unternehmerischen Entscheidung auszunützen. Werden daher entweder - allenfalls sogar nicht einmal kostendeckende - oder überhöhte - und somit eine mögliche Käuferschicht abschreckende - Preise verlangt, spricht dies idR für Liebhaberei, wobei aber auf die besondere Lage des Einzelfalles einzugehen ist (Doralt/Renner, LVO, § 2 Tz 419)…
…unter Berücksichtigung der Einwände der Bf. (Unmöglichkeit der Umwidmung des Grünlandes (…), besondere Lage am Rande von ***Ort_1*** etc.) der Verkehrswert der zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels noch nicht umgewidmeten Grundstücke zu Gunsten der Bf. mit € 50,-/m² geschätzt. Nachdem im Beschwerdeverfahren keine neuen…
…ist, während die Darlehen vor dem Beitritt gewährt und seinerzeit nach den damals geltenden nationalen Rechtsvorschriften besteuert worden sind. 30 Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage ist bei der Auslegung und Anwendung der Richtlinie 69/335 die besondere Lage eines Staates zu berücksichtigen, der…
…kein Anspruch auf Familienleistung für mich in Polen besteht. - Die von Ihnen zitierte EU-Verordnung, gleich an ihren Anfang im Punkt (22) sagt: "Die besondere Lage von Rentenantragstellern und Rentenberechtigten sowie ihrer Familienangehörigen erfordert Bestimmungen auf dem Gebiet der Krankenversicherung, die dieser Situation gerecht werden "…
…vorzunehmen. Bei der Aufteilung nach Billigkeit gehe es darum, die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung an die besondere Lage des Einzelfalles anzupassen, damit die durch die Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse notwendige Differenzierung vorgenommen und eine dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden entsprechende Regelung herbeigeführt werde (vg| zB OGH 30. 3…
…wenn der Steuerpflichtige sein Preispotential weitgehend ausnützt. Werden daher nicht einmal kostendeckende Preise verlangt, spricht dies in der Regel für Liebhaberei, wobei auf die besondere Lage des Einzelfalles einzugehen ist (vgl. Doralt/Renner, aaO, Tz 419). Wird jedoch bei zwangsweisen Einnahmenbeschränkungen (zB auf Grund gesetzlicher…
…Rahmen einer üblichen unternehmerischen Entscheidung auszunützen. Werden daher entweder – allenfalls sogar nicht einmal kostendeckende – oder überhöhte – und somit eine mögliche Käuferschicht abschreckende – Preise verlangt, spricht dies idR für Liebhaberei, wobei aber auf die besondere Lage des Einzelfalles einzugehen ist (Doralt/Renner, LVO, § 2 Tz 419)…
…Sonderausstattung mitentscheiden könne, zumal die Mehrkosten in der Regel vom Mieter zu tragen seien. Bei der Abschätzung der vergleichbaren Miete sei seitens des Finanzamtes auf die besondere Lage des Grundstücks in keiner Weise eingegangen worden. Dass die Errichtung eines vergleichbaren Hauses z.B. in der…