… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG handelt, die nicht vom angefochtenen Einleitungsbescheid umfasst und somit nicht Gegenstand der Beschwerdeentscheidung ist. Zur bescheidmäßigen Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist auszuführen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme…
…anzuerkennen - bezahlt habe. Grundsätzlich sei im Finanzstrafverfahren eine bescheidmäßige Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verfahrensrechtlich nicht vorgesehen. Gegenständlichenfalls sei noch vor Rechtskraft des Einleitungsbescheides eine Sachentscheidung in Form einer Strafverfügung ergangen und werde nunmehr eine rechtzeitige Beschwerde gegen die Einleitung erhoben. Der am 3.2.2004 abgegebenen…
…meritorische Rechtsmittelentscheidung mit der Begründung aufgehoben hat, dass der Einleitungsbescheid, soweit er die Finanzordnungswidrigkeit betrifft, ersatzlos aufzuheben gewesen wäre). Wird daher - wie im vorliegenden Fall - ein Finanzstrafverfahren sowohl wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung als auch wegen Finanzordnungswidrigkeiten eingeleitet, so ist nur die Abgabenhinterziehung Gegenstand der bescheidmäßigen Einleitung…
…zB. Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3, K 83/4). Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein…
…würden vom Bf in Abrede gestellt. Weder aus den Polizeiermittlungen noch aus den Zeugenaussagen könnten verdachtsbegründende Fakten entnommen werden, die gegen den Bf eine bescheidmäßige Einleitung eines Finanzstrafverfahrens rechtfertigen würden. Es werde daher der Antrag gestellt, das gegen den Bf eingeleitete Strafverfahren gem § 83 Abs…
…der Beschuldigten nicht zugerechnet werden. Jedenfalls sei in subjektiver Hinsicht die Sachlage nicht so verdichtet, dass die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens gerechtfertigt sei. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des Einleitungsbescheides beantragt. Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat hiezu Folgendes erwogen: Gem. …
…in welcher im Wesentlichen vorgebracht wurde, die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens sei rechtlich nicht gedeckt, weil das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz den Sachverhalt sowohl im zugrunde liegenden Abgabenverfahren als auch im bekämpften Einleitungsbescheid einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung unterworfen habe. Der Bf hat beantragt…
…Pkt. a.) und c.) des angefochtenen Bescheides: Der Bf. wendet ein, dass er am 8.11.2007 als Verdächtiger vernommen worden sei und dies bereits einer Einleitung eines Strafverfahrens gleichkomme. Zur bescheidmäßigen Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 91 Alkoholsteuergesetz (Pkt. a.) und c.)) ist auszuführen: Gemäß …
…Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ...") einzig und allein die bescheidmäßige Einleitung des Strafverfahrens wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und nicht auch die dem Bescheid unter der in Pkt. II angeschlossene (und iSd. § 152 FinStrG nicht rechtsmittelfähige) Verständigung über die Einleitung…
… 33 Abs. 1 FinStrG." Diese Vorgehensweise ist gesetzlich jedoch nicht gedeckt. Die bescheidmäßige Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhinterziehung beruhte lange Zeit auf einem Erlass des Bundesminsteriums für Finanzen, der den Vorgaben der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts im Zusammenhang mit der Durchbrechung des Bankgeheimnisses folgte…
…bedarf, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Ob im konkreten Fall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrejns ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es…
…Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz dabei an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu…
…Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn…
…die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese Änderung tritt ab 1. Jänner 2011 in Kraft und ist daher auf die gegenständliche Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid vom 20. Jänner 2010 nicht anzuwenden. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines…
…dass es im Zeitpunkt des Ergehens des Einleitungsbescheides genügend Anhaltspunkte für die Annahme des Zollamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz gab, die auf eine zumindest bedingt vorsätzlichen Handlung des Beschuldigten schließen lassen, sodass die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens aufgrund der vorliegenden Anhaltspunkt zu Recht erfolgt ist…
…Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet…
…Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet…
…vorsätzlichen Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in Form eines Bescheides zu ergehen hat. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn…