…verfügte, und dass er diesen Wohnsitz auch während seiner beruflich bedingten Auslandsaufenthalte beibehalten hat. Von den oben dargelegten Umständen abgesehen spricht für dieses Ergebnis auch das wenig überzeugende Vorbringen im Zusammenhang mit der in Aussicht gestellten Begründung eines Wohnsitzes in China. Dass der Bw tatsächlich…
…bis 31. Juli 2002, da der Steuerpflichtige wegen beruflich bedingter Auslandsaufenthalte nicht erreichbar gewesen sei. In Folge vorgelegt wurden ein Dokument über die Erteilung des Zuschlages hinsichtlich der Liegenschaft in U2, an den Steuerpflichtigen um das Meistbot von 5.170.000,00 S, unterzeichnet vom…
…an Frau H jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benutzen hätte können. Außerdem sei auch anhand der objektiven Umstände (zeitlich begrenzter, beruflich bedingter Auslandsaufenthalt mit jederzeitiger Rückkehrmöglichkeit) erkennbar, dass JS die Wohnung zum Zweck der späteren Benutzung beibehalten habe. Daher sei ein Wohnsitz im Inland gegeben…
…W/08). Wird im Rahmen der Auslandstätigkeit -wie auch im gegenständlichen Fall- ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Von einem derartigen Kaufkraftunterschied ist allerdings nur hinsichtlich jener Länder auszugehen…
…die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit keine Reise vorliegt, die dauerhaft zu einem Verpflegungsmehraufwand führt, kann aufgrund des Kaufkraftunterschiedes zwischen Österreich und Singapur ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, der sich auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in…
…11.8.1993, 91/13/0150). Wird im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Von einem derartigen Kaufkraftunterschied ist nur hinsichtlich jener Länder auszugehen, für welche…
…Finanzamt im Vorlagebericht aus, es könne davon ausgegangen werden, dass die Verpflegung in Mazedonien und Albanien nicht teurer sei als in Österreich, weshalb kein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand entstehe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Reisekosten: 1.1 Rechtsgrundlagen: - Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG…
…die beantragten Tagesgelder nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Wird im Rahmen einer Auslandsreise ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer Reise ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Von einem derartigen Kaufkraftunterschied ist nur hinsichtlich jener Länder auszugehen…
…Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand dann anfallen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung…
…auf Differenztagesgelder (Auslandstagessatz abzüglich Inlandstagessatz) gegeben sein. Werde im Rahmen einer Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne aufgrund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Es bestünden keine Bedenken, wenn in diesem Fall der Differenzbetrag zwischen dem…
…Im gegenständlichen Berufungsfall ist strittig, ob und in welcher Höhe die von der Bw. im Zusammenhang mit einem ausschließlich beruflich bedingten ca. zwei Monate andauernden Auslandsaufenthalt in Bonn (Deutschland) erwachsenen bzw. geltend gemachten "Mehrverpflegungsaufwendungen" als Werbungskosten abzugsfähig sind. Sachverhalt: Die Bw. führte im Streitzeitraum mit…
…im Sinne der angeführten VwGH-Judikatur, ein beruflicher Charakter des strittigen Auslandsaufenthalts anzunehmen. Allerdings ergibt sich aus der Beschreibung der LSE zum konkret vorliegenden Lehrgang EC212 ein täglicher Arbeitsaufwand von nur 6-7 Stunden (4 Stunden unter Anwesenheit von LSE-Personal, 2-3 Stunden Eigenstudium)…
…Streitjahr, aber auch bereits in den Vorjahren (zumindest seit dem Zuzug der Familie 2007 nach Österreich), trotz seiner im Streitjahr beruflich bedingten (siehe dazu die mit mehreren Schriftsätzen von Mitarbeitern des Bf. glaubhaft gemachten Auslandsaufenthalte, die auch vom Bundesfinanzgericht nicht bestritten werden) Tätigkeiten in Russland…
…im Zusammenhang mit den laufenden Entsendungen nach Prag gezahlten Reisediäten lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitslohn darstellen, kann doch auf Grund des Kaufkraftunterschiedes bei solchen Auslandsaufenthalten auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. In solchen Fällen kann daher der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren…
…Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand dann anfallen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung…
…ein Betrag von € 2.171,40 an Reisespesen anerkannt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aufgrund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer Reise ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen könne. Für die Berechnung der Differenz seien die Auslandstagessätze in Relation zum Inlandstagessatz zu setzen und für…
…im Ausland) somit ohne Vorliegen einer "Reise" im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG 1988 ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anerkannt, soweit in dem entsprechenden Land Verpflegung generell teurer ist als in Österreich. In diesem Fall können nicht mehr übliche Kosten der Verpflegung unterstellt werden (Hofstätter…
…beruflichen Förderung, zur Förderung des Gemeinwesens und für den Umgang mit Veränderungen. Weiters Persönlichkeitsprofile (die eigenen und die Verhaltensweisen der Kolleginnen bzw. MitarbeiterInnen verstehen, gut zuhören und die richtige Person für einen Aufgabenbereich finden). Öffentliche Reden, Führungsqualitäten entwickeln und Ziele setzen. Kontext zum Beruf bedingt…
…Arbeit in der Schweiz bezogen. Es können daher nicht nur übliche Kosten der Verpflegung unterstellt werden, sondern ist auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Mehraufwand entstanden. Die beantragte Differenz iHv. 147,00 S täglich, somit für das Jahr 1996…
…2.2008, 2004/13/0116) als Werbungskosten anzuerkennen. In diesem Punkt war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. 2) Fachliteratur Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung hat der Verwaltungsgerichtshof als Ergebnis einer gebotenen typisierenden Betrachtungsweise in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass…