…die beihilfenrechtliche Prüfung des weiterhin bestehenden Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern beispielsweise ein vom Kind bezogenes Pflegegeld oder "Sozialhilfe" (soweit damit nicht eine Heimerziehung zur Gänze finanziert wird), aber auch Entschädigungen aus einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis nicht als Einnahmen und in der Folge als Einkommen des…
…die beihilfenrechtliche Prüfung des weiterhin bestehenden Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern beispielsweise ein vom Kind bezogenes Pflegegeld oder "Sozialhilfe" (soweit damit nicht eine Heimerziehung zur Gänze finanziert wird), aber auch Entschädigungen aus einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis nicht als Einnahmen und in der Folge als Einkommen des…
…Bw. ergebe sich daher gemäß § 140 ABGB einerseits aus dessen Selbsterhaltungsunfähigkeit und andererseits aus der Tatsache, dass die Eltern leben und sein Vater ein (wenn auch geringes) Einkommen bezieht. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe wäre nach Auffassung des Bw. aber selbst dann gegeben, wenn die…
…In Anbetracht der obigen Ausführungen, wonach die Tochter ihre Berufsausbildung bereits vor der Geburt des ersten Kindes abgebrochen hat, ist dieser Umstand in beihilfenrechtlicher Sicht nicht von Bedeutung (vgl VwGH 20.6.2000, 98/15/0001, wonach im Falle einer nicht mehr aufrechten Berufsausbildung die…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. März 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. …
…bis zu dessen Ende keine Unterlagen eingingen. Mit Bescheid vom 05.11.2018 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2016 mit einer Gutschrift von 558,00 Euro fest und brachte nur die nachgewiesenen Aufwendungen in Abzug. Vor allem wurden die Krankheitskosten und Kurkosten als außergewöhnliche Belastungen…
…Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 30. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…07.2013 (in Summe 8 Tage) und von 04.08. bis 18.08.2013 (in Summe 15 Tage). Im Einkommenssteuerbescheid vom 12.05.2014 blieben die beantragten Kosten für die Kuraufenthalte in Höhe von 4.193,73 € unberücksichtigt. Dies begründete die belangte Behörde damit…
…Bescheid des FA Gänserndorf Mistelbach vom 7. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind der Beschwerdevorentscheidung vom 10. Juni 2011 zu entnehmen. Eine…
…zusammen. Daneben beantragte die Berufungswerberin den pauschalen Freibetrag für Diätverpflegung wegen einer Lebererkrankung (Hepatitis). Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 mit Ausfertigungsdatum 23. April 2004 fanden neben den Krankheitskosten im Betrag von 1.645,38 € lediglich Kurkosten im Betrag von 612,00 €, sohin…
… 27 Abs. 7 EStG 1988 bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Die Beschränkung auf 75% des Ausschüttungsbetrages erfolgte aus EU-beihilfenrechtlichen Gründen deshalb, weil auch die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft selbst lediglich im - mindestens 75% des Eigenkapitals betragenden - Finanzierungsbereich gemäß § 6b KStG 1988…
…Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 3. Oktober 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine (ordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verwaltungsgeschehen In der Erklärung…
…Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 7. März 2012 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist und machte für sich und seine Ehegattin Kurkosten als außergewöhnliche Aufwendungen geltend. Weiters wurden Verluste aus Gewerbebetrieb…
…Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 9. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil des Spruches bildenden Berechnungsblatt zu entnehmen. Entscheidungsgründe Nach Ergehen einer…
…€ - Kur vom 29. September 2024 bis 13. Oktober 2024: 2.150,73 € - Apothekenrechnungen: 280,25 € - Orthopädische Einlagen: 100,00 € - Labor: 27,00 € - Gynäkologin: 20,91 € 3.) Im beschwerdegegenständlichen Einkommensteuerbescheid 2024 vom 3. Juli 2025, der eine Gutschrift in Höhe…
…4.642,09 Euro (unter Abzug von Eintrittskarten für diverse Veranstaltungen, insbesondere zu den Vienna Capitals) berücksichtigt wurden, wodurch die Einkommensteuer mit 600,00 Euro festgesetzt wurde. Die beantragten Transportkosten wurden zu 50% gewährt. Die Kosten aufgrund einer Behinderung wurden unter Abzug der BVA-Behandlungsbeiträge…
…über die Beschwerde vom 8. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. September 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. November 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…über die Beschwerde vom 13. Mai 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Mai 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…Belastung gem. § 35 EStG 1988 dar. Hinsichtlich der Nahrungsergänzungsmittel wird auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides 2019 vom 9.11.2023 verwiesen. Aufgrund des Sachverständigengutachtens vom 8.6.2017 wurde eine geringgradige Schwerhörigkeit festgestellt. Der %-Satz liegt jedoch unter 25%. Somit sind diese Kosten unter Berücksichtigung…