…mit der sein persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wurde, nicht entsprochen hat, ohne durch Krankheit, Behinderung oder sonstiges begründetes Hindernis vom Erscheinen abgehalten zu sein, kann, wenn dies zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geboten ist, auf Grund einer schriftlichen Anordnung der Finanzstrafbehörde erster Instanz durch die…
…aus dem entnommen hätte werden können, dass der Beschuldigte zu der gemäß § 125 FinStrG ordnungsgemäß anberaumten mündlichen Verhandlung infolge Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis von seiner persönlichen Teilnahme abgehalten werde, eingelangt war, wurde in Ansehung des § 126 FinStrG die mündliche Berufungsverhandlung in dessen…
…11. Bezirk und Gerasdorf wurde vorgebracht, dass sie die Bw. ohne jeglichen Tatverdacht verfolgten, die Ablehnung von P. wurde damit begründet, dass der ehemalige Vorstand des Finanzamtes, bei dem er Dienst versehe, nunmehr als Vorstand jenes Finanzamtes fungiere, das die Strafverfolgung gegen die Bw. iniziiert…
…habe der Ladung der Finanzstrafbehörde erster Instanz für 27. September 2007, ohne durch Krankheit, Behinderung oder sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, keine Folge geleistet, sodass sich die in Beschwerde gezogene angedrohte Vorführung zur Vernehmung als Verdächtige vom 30. Oktober 2007 als rechtens erwiesen hätte…
…dieser Vorladung nicht entsprechen, ohne durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder ein anderes begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung auf Grund der Verfahrensergebnisse". Unabhängig davon war die geplante Verhandlung durchzuführen, da eine Zeugin in…
…Ra 2022/13/0076, Rn 27). Eine urlaubsbedingte oder berufliche Verhinderung kann dann ein begründetes Hindernis bilden, wenn sie nicht etwa durch zumutbare Dispositionen hätte beseitigt werden können (bspw VwGH 27.2.2018, Ra 2018/05/0008 zum AVG). Mangels vorgelegter Unterlagen ist der Antrag…
…nachkommt, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Die ordnungsgemäß geladene Beschuldigte hat einer Vorladung zu einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich Folge zu leisten, allerdings…
…zu vertagen, wenn eine Verfahrenspartei durch Krankheit oder sonstige begründete Hindernisse von ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung abgehalten wird. Der Antrag auf Vertagung der mündlichen Senatsverhandlung war am 22.8.2025 beim BFG eingebracht worden und mit Beschluss vom 1.9.2025, zugestellt am…
…gesetzlich geordneten Weise miteinander sprechen und das Gesprochene hören. In seiner Abwesenheit darf der Beschuldigte dann nicht verurteilt werden, wenn bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung der mündlichen Verhandlung feststeht, dass der Beschuldigte durch ein begründetes Hindernis vom rechtzeitigen Erscheinen abgehalten wird. [. . .] Die Aufgabe der Finanzstrafbehörden…
…gesetzlich geordneten Weise miteinander sprechen und das Gesprochene hören. In seiner Abwesenheit darf der Beschuldigte dann nicht verurteilt werden, wenn bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung der mündlichen Verhandlung feststeht, dass der Beschuldigte durch ein begründetes Hindernis vom rechtzeitigen Erscheinen abgehalten wird. [. . .] Die Aufgabe der Finanzstrafbehörden…
…gesprochen werden, wenn ein begründetes Hindernis, das eine Partei vom Erscheinen beim Verwaltungsgericht abhält, vorliegt. Die Triftigkeit des Nichterscheinens muss überprüfbar sein (VwGH 17.2.2016, Ra 2015/08/0006, mwN). Eine urlaubsbedingte oder berufliche Verhinderung kann nur dann ein begründetes Hindernis bilden, wenn sie…
…geladenen Person gemäß § 19 AVG nur im Fall von Krankheit, Behinderung oder sonstigen begründeten Hindernissen entschuldigt, aber normale Berufsausübung kein Verhinderungsgrund sei. Unter Verweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes komme es darauf an, dass ein "begründetes Hindernis" im Sinn des § 19 Abs. 3 AVG zu…
…Vor der Verhandlung gab der Beschuldigte nicht bekannt, durch ein begründetes Hindernis von der Teilnahme an der Verhandlung abgehalten worden zu sein. Die mündliche Verhandlung konnte zufolge des Vorliegens der Voraussetzungen des § 126 FinStrG in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt und das Erkenntnis gefällt werden. 2…
…125 anberaumten Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Sachverhalt: In der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses, die erst ca…
…welcher grundsätzlich Folge zu leisten ist. Wird einer solchen Aufforderung durch einen Beschuldigten nicht Folge geleistet, ohne dass dieser durch ein begründetes Hindernis abgehalten ist, wird dadurch gemäß § 126 FinStrG nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses aufgrund der Verfahrensergebnisse verhindert…
…Abwesenheit gemäß § 126 Finanzstrafgesetz: Die Verhandlung wurde in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt, obwohl er durch Krankheit, Behinderung und ein sonstiges erheblich begründetes Hindernis abgehalten wurde, an der Durchführung der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Dies wird ausdrücklich gerügt und ist wesentlich. 3.3.2. Antrag auf Verlegung…
…mündlichen Verhandlung oder einer sonstigen amtlichen Aufforderung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. § 157 erster Satz FinStrG: Soweit für…
…Bf. erst 40 Minuten vor Verhandlungsbeginn bekannt wurde, noch der Verhinderungsgrund der "Steuerberatung" weiter ausgeführt ("Kollision"). Da somit kein begründetes Hindernis vorgebracht wurde, das den steuerlichen Vertreter an der Verfahrensteilnahme gehindert hat, war eine Vertagung der mündlichen Verhandlung nicht erforderlich. Das Vorbringen des Bf. stützende…
…Erkenntnisses. Gemäß § 19 Abs 3 Allgemeines Verfahrensgesetz (AVG) idgF hat, wer nicht durch Krankheit, Behinderung oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung dieser Pflicht durch Zwangsstrafen verhalten oder vorgeführt werden. Die Anwendung dieser…
…Gemäß § 19 Abs. 3 AVG hat, wer nicht durch Krankheit, Behinderung oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung dieser Pflicht durch Zwangsstrafen verhalten oder vorgeführt werden. Die Anwendung dieser Zwangsmittel ist nur zulässig…