…Ausführer - ohne von einer Sanktion bedroht zu sein - möglich sein müsse, eine andere Rechtsauffassung als die zuständige Behörde zu vertreten und aus diesem Grund eine höhere Erstattung für seine Ausfuhrsendung zu beantragen, als ihm die Behörde aufgrund ihrer Rechtsauffassung zugestehen will (FG Hamburg 7.7…
…Ausführer - ohne von einer Sanktion bedroht zu sein - möglich sein müsse, eine andere Rechtsauffassung als die zuständige Behörde zu vertreten und aus diesem Grund eine höhere Erstattung für seine Ausfuhrsendung zu beantragen, als ihm die Behörde aufgrund ihrer Rechtsauffassung zugestehen will (FG Hamburg 7.7…
…Ausführer - ohne von einer Sanktion bedroht zu sein - möglich sein müsse, eine andere Rechtsauffassung als die zuständige Behörde zu vertreten und aus diesem Grund eine höhere Erstattung für seine Ausfuhrsendung zu beantragen, als ihm die Behörde aufgrund ihrer Rechtsauffassung zugestehen will (FG Hamburg 7.7…
…Ausführer - ohne von einer Sanktion bedroht zu sein - möglich sein müsse, eine andere Rechtsauffassung als die zuständige Behörde zu vertreten und aus diesem Grund eine höhere Erstattung für seine Ausfuhrsendung zu beantragen, als ihm die Behörde aufgrund ihrer Rechtsauffassung zugestehen will (FG Hamburg 7.7…
…ist zu diesem Beschwerdepunkt vorerst festzuhalten, dass der Ausführer im streitgegenständlichen Fall eine Ausfuhrerstattung zum Satz von EUR 71,50/100 kg beantragt hat. Durch die nicht erfolgte Ausfuhr steht ihm keine Ausfuhrerstattung zu; die geltende Erstattung ist daher null. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und…
…Bezahlung der vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer, die nicht als Vorsteuer abgesetzt werden könne, eine ernsthafte Gefährdung der Existenz der Gesellschaft bedeute. Allein aus diesem Grund sei die beantragte Erstattung zu gewähren. Das Zollamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2013, Zahl ***2***, als unbegründet ab…
…Waren nachweislich nicht in Österreich in den freien Verkehr gebracht worden seien, die sachliche Rechtfertigung für eine Vorschreibung der österreichischen Einfuhrumsatzsteuer fehle, die beantragte Erstattung daher jedenfalls zu gewähren sei. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt wies den Antrag mit Bescheid vom 20. März 2013, Zahl ***1***…
…Umstandes, dass die Waren nachweislich nicht in Österreich in den freien Verkehr gebracht worden seien, die sachliche Rechtfertigung für eine Vorschreibung der österreichischen Einfuhrumsatzsteuer fehle, die beantragte Erstattung daher jedenfalls zu gewähren sei. Das Zollamt Z. wies den Antrag mit Bescheid vom 20. März 2013…
…vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer, die nicht als Vorsteuer abgesetzt werden könne, eine ernsthafte Gefährdung der Existenz der Gesellschaft bedeute. Allein aus diesem Grund sei die beantragte Erstattung zu gewähren. Das Zollamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2013, Zahl nnnnnn/nnnn/50/2011, als unbegründet…
…im Inland auch einer Nutzung bzw. Auswertung in Österreich im Sinne des § 1 der VO 102 gleichkommt, damit Umsatzsteuerpflicht in Österreich ausgelöst wird und folglich die beantragte Erstattung der Vorsteuern nach § 1 Abs. 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr.: 279/1995 nicht zulässig ist…
…auch VwGH vom 24.10.2001, 99/16/0530). Wurde daher über eine beantragte Erstattung nach dem Inhalt des Spruches erster Instanz ausdrücklich abgesprochen, dann ist diese Angelegenheit Gegenstand des Verfahrens. Zuständigkeitshalber hat bezüglich der neuen Vorbringen in der Beschwerdeeingabe eine Entscheidung der ersten Instanz…
…erkenntlich, dass die Beschenkte nicht wider ihren Willen, sondern offensichtlich im Einvernehmen mit dem Geschenkgeber das Geschenk herausgegeben hat, aus welchem Grund bereits die beantragte Erstattung zu versagen wäre. Darüber hinaus ist nach § 34 Abs. 1 Z 13 Satz 3 ErbStG idF des Art. 2…
…ist. Das Zollamt konstatierte jedoch das Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit darin, dass es durch organisatorische Mängel zum Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gekommen und daher die beantragte Erstattung zu versagen sei. Der EuGH hat sich im Urteil vom 11.11.1999, Rs. C…
…Zahlung einer Ausfuhrerstattung beantragt. Die Abfertigung wurde antragsgemäß durchgeführt. Nach Überlassung wurden die Waren laut Aktenlage unter zollamtlicher Überwachung aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Mit Schreiben vom 14. Jänner 2002 hat die Bf. dem für die Zahlung der Ausfuhrerstattung zuständigen Zollamt Salzburg/Erstattungen (nachstehend…
…Probenentnahme, die von den Zollbehörden nach Annahme der Zollanmeldung im Rahmen der Abfertigung gegebenenfalls durchgeführt werden, zu unterscheiden. Da die antragsgemäß erteilten Lizenzen für die betreffenden Einfuhren ungültig gewesen sind und die beantragte Erstattung auch aus anderen Gründen nicht gewährt werden kann, erübrigt es sich…
…376/2008 noch die einschlägigen Verordnungen zur Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten die Vorlage einer Rechnung des Versenders bei Beantragung der Einfuhrlizenz vorsehen. Da die antragsgemäß erteilte Lizenz für die betreffende Einfuhr ungültig gewesen ist und die beantragte Erstattung auch aus anderen Gründen nicht gewährt werden kann…
…1 ZK eine Erstattung oder ein Erlass nur dann in Frage kommt, wenn die Voraussetzungen des Art. 236 ZK nicht vorliegen und die besonderen Vorschriften der Art. 899 ff ZK-DVO erfüllt sind. Wurde über eine beantragte Erstattung nach dem Inhalt des Spruchs der Behörde…
…über eine Betriebsstätte im Inland. Sie hat daher im Erstattungszeitraum nicht die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Verordnung erfüllt. Die beantragte Erstattung von Vorsteuern war abzuweisen. Das Finanzamt hat daher, wenn auch aus anderen Gründen, den Erstattungsantrag zu Recht abgewiesen. Folglich ist auch die Berufung…
…es durch der Bf. anzulastende organisatorische Mängel zum Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gekommen und daher die beantragte Erstattung zu versagen sei. In diesem Punkt teilt der UFS die Ansicht des Zollamtes nicht und gelangt aus folgenden Gründen zur Auffassung, dass der Bf…
…Umstände im Sinne des Artikels 239 ZK darstellen. Auch lassen diese Umstände weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit der Bf. (als Beteiligter) erkennen. Aus diesem Grunde sah es der Unabhängige Finanzsenat als gerechtfertigt an, die beantragte Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer zu gewähren bzw. die Bf. gem. …