…ersten Übermittlung in die Datenbank übernommen wurden, wäre mit der BRZ Ges.m.b.H. zu klären. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2004 ersuchte der unabhängige Finanzsenat das BM für Finanzen um Bekanntgabe des genauen Zeitpunktes, ab dem das Finanzamt über die betreffenden Lohnzetteldaten tatsächlich…
…nunmehr wie folgt (die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben): "Ausstellung von Lohnzetteln bzw. Übermittlung von Lohnzetteldaten: 1. Wird das Lohnkonto in Schilling geführt, ist der Lohnzettel (Formular L 16) in Schilling auszustellen und eine automationsunterstützte Übermittlung der Lohnzetteldaten an das Finanzamt in Schilling vorzunehmen. 2…
…eingereicht wird, hat keine Auswirkung auf die Währung. Ausstellung von Lohnzetteln bzw. Übermittlung von Lohnzetteldaten: 1. Wird das Lohnkonto in Schilling geführt, ist der Lohnzettel (Formular L 16) in Schilling auszustellen und eine automationsunterstützte Übermittlung der Lohnzetteldaten an das Finanzamt in Schilling vorzunehmen. 2. Wird…
…BAO festgesetzt werden kann. Im Schreiben wird weiters angeführt, dass eine Lohnzettelübermittlung in Papierform nur dann zulässig ist, wenn dem Arbeitgeber die Übermittlung der Lohnzetteldaten auf elektronischem Weg nicht zumutbar ist, weil die technischen Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind. Da der Bf. sein Unternehmen auf…
…sind die Lohnzetteldaten jedenfalls elektronisch zu übermitteln, und zwar gleichgültig, ob das Lohnkonto automationsunterstützt oder händisch geführt wird. Im Falle einer händischen Lohnverrechnung ist die in ELDA vorgesehene Ausfüllmaske auszufüllen (siehe auch www.elda.at). Ist die elektronische Übermittlung dem Arbeitgeber mangels technischer Voraussetzungen nicht…
…Verwendung des damals gängigen "Begründungscodes" bei der automationsunterstützten Bescheiderstellung zurückzuführen ist. Auch ist ein zum Zeitpunkt des Ergehens des jeweiligen Erstbescheides noch nicht existenter (sondern erst später ausgefertigter) Lohnzettel kein neu hervorgekommenes Beweismittel im Sinne des § 303 BAO. Nicht die Übermittlung neuer Lohnzettel als solche…
…b) zur freien Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs. 2 BAO anschließende Ersuchen um Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Schreiben und Übermittlung sämtlicher Beweismittel, die geeignet sein könnten, das Vorliegen von Verträgen zwischen der Bf. und deren nahen Angehörigen, die den Kriterien des Verwaltungsgerichtshofs betreffend Verträge zwischen…
…Die Übermittlung der Lohnzettel an das Finanzamt der Betriebsstätte kann entfallen, wenn die entsprechenden Daten im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung gemeldet werden. Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und…
…getragen hat. Nach dem Vorbringen in der Stellungnahme vom 20.11.2020 haben Sie monatlich einen Betrag von 250 € auf das Bankkonto Ihrer Tochter überwiesen. Ihre Tochter war im Zeitraum Februar bis September 2020 auch selbst (geringfügig) erwerbstätig. Den vorliegenden Lohnzetteldaten ist zu entnehmen…
…Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib…
…über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung (FinanzOnline-Erklärungsverordnung) und in der VO des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 97/2006, über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form …
…des 3. Abschnittes sowie § 114 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Eine automationsunterstützte Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde ist nur insoweit zulässig, als dies in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen wird. § 86 BAO: Anbringen, die nicht unter § 85…
…April 2005 erlassen, mit der die Berufung als unbegründet abgewiesen wurde. Im Rahmen der gesonderten Bescheidbegründung vom 5. April 2005 wurde Folgendes ausgeführt: "Gem. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die automationsunterstützte Übermittlung von Daten der Lohnzettel gem. § 84 Abs. 1 EStG 1988 sowie der…
…(AbgÄG 2012, BGBl i 2012/112 ab 15.12.2012). Eine automationsunterstützte Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde ist nur insoweit zulässig, als dies in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen wird (AbgÄG 2015, BGBl I 2015/163 ab…
…2 FinStrG der zweite Satz eingefügt, wonach automationsunterstützte Übermittlungen von Anbringen an Finanzstrafbehörden nur insoweit zulässig sind, als dies in einer Verordnung unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen wird. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist die technisch-organisatorische Ausstattung des FinanzOnline Systems nicht auf die Erfordernisse…
…2 FinStrG der zweite Satz eingefügt, wonach automationsunterstützte Übermittlungen von Anbringen an Finanzstrafbehörden nur insoweit zulässig sind, als dies in einer Verordnung unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen wird. Nach der Ansicht des Gesetzgebers ist die technisch-organisatorische Ausstattung des FinanzOnline Systems nicht auf die…
…Gem. § 56 Abs. 2 FinStrG sei eine automationsunterstützte Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde nur insoweit zulässig, als die in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen werde. Ein Einspruch sei somit immer postalisch einzubringen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war…
…Eine automationsunterstützte Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde ist nur insoweit zulässig, als dies in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen wird. Gem. § 86a BAO ist die Einbringung von Anbringen im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung oder "in jeder anderen…
…3. Abschnittes sowie § 114 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Eine automationsunterstützte Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde ist nur insoweit zulässig, als dies in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen wird. Abs. 3: Für Zustellungen gelten das Zustellgesetz, BGBl…
…Eine automationsunterstützte Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde ist nur insoweit zulässig, als dies in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen unter Bestimmung der Übermittlungsmodalität ausdrücklich zugelassen wird. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…