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LStR 200212.8.7 Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…und für das Jahr 2002 werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig im konkreten Fall sind 2 Berufungspunkte: 1.Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2000: Dabei geht es inhaltlich um das Pauschale für auswärtige Berufsausbildung gem…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 2/2

Die Funktion als Aufsichtsrat einer AG ist persönlich auszuüben. Allein der Bw. wurde zum Aufsichtsrat gewählt. Der Bw. trägt auch das verbundene Risiko einer eventuellen Haftung für diese seine Tätigkeit allein. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatzes der Individualbesteuerung (§ 2 Abs. 1 EStG 1988…

UFSL RV/0189-L/04Maßgebliche Fahrtstrecke im Zusammenhang mit der auswärtigen Berufsausbildung der Söhne des Bws.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2004

…2002 nach in Linz durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Nichtanerkennung des Absetzbetrages gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 (auswärtiges Berufsausbildungspauschale). Der Bw. hat 2 studierende Kinder . Die beiden Söhne wohnen in W.…

UFSL RV/0472-L/04Berufsausbildungspauschale für die Tochter für den Besuch einer Touristikschule im Inland (auswärtige Berufsausbildung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Nichtanerkennung des Absetzbetrages gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 (auswärtiges Berufsausbildungspauschale). Der Bw. hat ua ein Kind (S.St.), für welches er im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2003 das auswärtige Berufsausbildungspauschale Touristikschule in K. geltend machte. Der Bw…

UFSL RV/1052-L/04Berufausbildungspauschale für studierende Söhne
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2005

…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Nichtanerkennung des Absetzbetrages gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 (auswärtiges Berufsausbildungspauschale). Der Berufungswerber machte im Wege der elektronischen Steuererklärung Pauschbeträge nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 für seine Söhne (Ch…

UFSL RV/0393-L/12Sonderformen von öffentlichen Schulen sind mit deren Stammform als vergleichbar anzusehen. Wenngleich Unterschiede im Stundenplan, aber auch im Anbot an Unterrichtsfächern (hier: zweite lebende Fremdsprache Italienisch) vorhanden sind, schließt dies die Vergleichbarkeit der beiden Höheren Technischen Lehranstalten nicht aus, sodass das auswärtige Berufsausbildungspauschale nicht zusteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…Einkommensteuerbescheiden 2009 vom 08.11.2011 bzw. 2010 vom 17.11.2011 wurde das jeweilige Begehren auf Anerkennung des auswärtigen Berufsausbildungspauschales mit folgender Begründung abgewiesen: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nicht als außergewöhnliche Belastung, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes…

UFSL RV/0554-L/03auswärtige Berufsausbildung eines Kindes - Kosten (z.B. Fahrtkosten, Studiengebühr) für Studium der Philologie/Angewandte Linguistik im Ausland (Polen/Warschau)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004

…im konkreten Fall, ob für das Studium der "Deutschen Philologie" (Studienrichtung Germanistik) in W. (P.) das auswärtige Berufsausbildungspauschale gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 zusteht. Im konkreten Fall ist der Sonderfall einer auswärtigen Berufsausbildung, nämlich der Ausbildung im Ausland gegeben. Am 16. Juli 2003 langten…

LStR 2002 Rz 873–87412.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…

LStR 2002 Rz 875–87612.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…

BFG RV/4100485/2013Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes und Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.04.2015

…Ausgaben für Kinderbetreuung“ wurde der Betrag von USD 6.800,-- eingetragen. Weiters wurde durch Ausfüllen der entsprechenden Felder im Erklärungsformular bekannt gegeben, dass die auswärtige Berufsausbildung von Jänner bis Dezember 2009 gedauert und in New York, USA stattgefunden habe. Die Kostentragung sei durch den Bf…

UFSW RV/2866-W/11Werbungskosten auf Grund einer mehrmonatigen Dienstzuteilung eines Beamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…dem Begehren des Bw. insoweit teilweise statt als auch der Kinderfreibetrag und die Kosten der auswärtigen Berufsausbildung für das zweite haushaltszugehörige Kind sowie weitere Werbungskosten im Betrag von € 3.345,55 (erklärte Werbungskosten € 4.501,6) berücksichtigt wurden. Der Bw. stellte fristgerecht einen…

LStR 2002 Rz 88412.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern Rz 884: Wird ein behindertes Kind auf Grund seiner Behinderung in einem Internat nur zur Pflege untergebracht, liegt keine auswärtige Berufsausbildung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99…

UFSW RV/1109-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in einer "Verordnungsgemeinde" (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2007 und 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

…Eva Hoffmann, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2007 und 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2007 und 2008 unter anderem den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung gemäß §…

UFSG RV/0377-G/04auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2007

…ausbildung seiner 16-jährigen Tochter J. Diese hat im Streitjahr in Zabok (Republik Kroatien), 114 km vom Wohnort in Velika Kladusa an einem "Gymnasium" eine Kochlehre absolviert. Das Finanzamt versagte zunächst die Anerkennung von Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Tochter gem. § 34 EStG mit der…

LStR 2002 Rz 89112.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…

UFSW RV/2112-W/09Auslandsreise (Schüleraustausch)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Ulrike Hofer, Steuerberater, 1130 Wien, Hummelgasse, vom 14. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 30. September 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007…

LStR 2002 Rz 4066.1.11 Expatriates
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

6.1.11 Expatriates Rz 406b: 20% der Bemessungsgrundlage, höchstens 10.000 Euro jährlich. Expatriates sind Arbeitnehmer, a)die im Auftrag eines ausländischen Arbeitgebers in Österreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem österreichischen Arbeitgeber (Konzerngesellschaft oder inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988) für…

UFSW RV/2864-W/12Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung für einen Lehrer an einer internationalen Schule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013

…errechnet, da - der pauschale Freibetrag § 34 Abs. 8 EStG 1988 € 1.320,-- auswärtiger Schulbesuch (Steht auch Lehrern zu, die zwischenzeitlich (max. 5 Jahre) auf Grund eines befristen Dienstvertrages vorübergehend an einer österreichischen Schule unterrichten und in diesem Zusammenhang mit ihrer Familie in Österreich wohnen…