…Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Bonn 1983 ff, 57, A 13). Der BFH hat etwa eine Teilfläche von 5,55 ha als forstwirtschaftlichen (Teil)Betrieb eines aussetzenden forstwirtschaftlichen Betriebes angesehen (9. 12. 1960, IV 67/58; BStBl III 1961, 124). In Österreich wird bei…
…gegeneinander abzuwägen (vgl Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Bonn 1983 ff, 57, A 13). Der BFH hat etwa eine Teilfläche von 5,55 ha als forstwirtschaftlichen (Teil)Betrieb eines aussetzenden forstwirtschaftlichen Betriebes angesehen (9. 12. 1960, IV 67/58; BStBl III 1961, 124). In…
…Waldnutzungen, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind, über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielende jährliche Nutzung hinausgehen. Im vorliegenden Fall liegt ein aussetzender Betrieb vor, das heißt, dass eine jährliche Nutzung gar nicht möglich ist und daher jede Nutzung eine außerordentliche Waldnutzung darstellt. Es…
…anderen Erwerbsquellen auch keine persönliche wirtschaftliche Notlage ergeben hätte. Zudem ist der Bestimmung des § 37 Abs. 6 EStG 1988 der vom Bw. wiederholt ins Treffen geführte Begriff des "aussetzenden Betriebes" nicht zu entnehmen. § 37 Abs. 6 EStG 1988 bestimmt für die Anwendung des begünstigten Steuersatzes…
…1981, 81/13/0050; 10.03.1993, 91/13/0189). Auf obige Ausführungen, wonach bei aussetzenden Betrieben nur geringe Anforderungen zu stellen sind und die Nachhaltigkeit der Nutzung schon in der steten Hinnahme des Holzzuwachses liegt, wird verwiesen. Der Bw. hat auch nicht behauptet, dass…
…8. Juni und 14. August 2009 der abgabenbehördlichen Rechtsansicht an, dass im gegebenen Fall ein (aussetzender) forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegend sei. Der Wert des stehenden Holzes (Gesamtbestandeswert = Holzwert / Werbungs-/Holzerntekosten) betrage nach dem Gutachten des Sachverständigen_A, vom Juli 2009 14.080,00 €, welcher…
…Erträge liefern und daher auch nur eine geringe Bearbeitung erfordern. Für die Annahme eines aussetzenden Betriebes genügt aber auch die Naturverjüngung durch Samenanflug und Stockausschlag. Daher ist ein aussetzender Betrieb auch dann als forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen, wenn über Jahre keine Bewirtschaftung erfolgt und keine Erträge…
…der über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden jährlichen regelmäßigen Nutzungen hinausgehende Teil der im Kalenderjahr vorgenommenen Schlägerungen (VwGH 09.11.1988, 87/13/0177). Überhiebe sind unabhängig von der Betriebsart (Nachhaltsbetrieb, aussetzender Betrieb) alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die regelmäßigen…
… Trauner/Wakounig, Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft3, Rz 6/288). Auch die meisten "Bauernwälder" stellen hinsichtlich der Forstwirtschaft aussetzende Betriebe dar (Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 21 Rz 75 (Stand 01.10.2019, rdb.at)). Somit kann ein Waldgrundstück einen Forstbetrieb darstellen (UFS 20.06…
…Rz 6 mwN). Im Hinblick auf die Größe des gegenständlichen Forstgrundstückes - 358 Hektar - sei nach obigen Ausführungen jedenfalls von einem forstwirtschaftlichen Betrieb auszugehen, auch wenn bei einem aussetzenden Betrieb eine Zeit lang eine Bestandspflege nicht durchgeführt und wegen der langen Umtriebszeit kein Holzschlag vorgenommen wird…
…Aussetzende Betriebe erzielen dagegen auf Grund nicht gestaffelter Altersklassen an Baumbeständen nur in Abständen von Jahrzehnten nennenswerte Erträge und erfordern deshalb auch eine geringe Bearbeitung (BFH, BStBl 1982 II 158; vgl auch EStR 2000 Rz 5135 f); für die Annahme eines aussetzenden Betriebes genügt auch…
…Forstwirtschaft zu prüfen. Im Hinblick auf den natürlichen Holzzuwachs ist bei einem Waldbesitz in der Regel auch ohne besondere Planungs- und Nutzungsmaßnahmen und sonstige betriebswirtschaftliche Maßnahmen ein forstwirtschaftlicher Betrieb anzunehmen - siehe oa Judikatur und Literatur. Auch ein aussetzender Betrieb stellt eine Einkunftsquelle dar (VwGH 8…
…Anforderungen zu erfüllen; Gebäude und forstwirtschaftliche Betriebsmittel gehören zum Betriebsvermögen, sind aber nicht wesensnotwendig (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, § 21 Anm 74). Auf Grund der Naturverjüngung durch Samenanflug und Stockausschlag verliert daher ein aussetzender Betrieb nicht nur nicht seine Eigenschaft als Betrieb, sondern sie…
… Trauner/Wakounig, Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft3, Rz 6/288). Auch die meisten "Bauernwälder" stellen hinsichtlich der Forstwirtschaft aussetzende Betriebe dar (Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 21 Rz 75 (Stand 01.10.2019, rdb.at)). Somit kann ein Waldgrundstück einen Forstbetrieb darstellen (UFS 20.06…
…81/13/0050; 10.03.1993, 91/13/0189). Auf obige Ausführungen, wonach bei aussetzenden Betrieben nur geringe Anforderungen zu stellen sind und die Nachhaltigkeit der Nutzung schon in der steten Hinnahme des Holzzuwachses liegt, wird verwiesen. Der Bw. hat auch nicht behauptet, dass er…
…Bearbeitung erfordern. Für die Annahme eines aussetzenden Betriebes genüge bereits die Naturverjüngung des Baumbestandes (Doralt EStG § 21 Rz 17). Ob eine bewaldete Liegenschaft einen Forstbetrieb darstellt, sei nach der zitierten Literaturstelle an der Betriebsart zu messen. Ein aussetzender Betrieb verliere seine Einkunftsquelleneigenschaft nicht, wenn über…
… Trauner/Wakounig, Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft3, Rz 6/288). Auch die meisten "Bauernwälder" stellen hinsichtlich der Forstwirtschaft aussetzende Betriebe dar (Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 21 Rz 75 [Stand 01.10.2019, rdb.at]). Liegen mehrere wirtschaftliche Einheiten mit Waldflächen bis je 100 Hektar…
…§ 24 EStG 1988 (Rz 5135 bis 5138 EStR 2000) Teilbetriebseigenschaft aussetzender Forstbetriebe im Zusammenhang mit der Veräußerung von Waldparzellen 1. §§ 4 f EStG 1988 (Rz 567, 568, 574 EStR 2000) Betriebsvermögenseigenschaft von Gebäuden im Miteigentum Zwei Geschwister besitzen ein Gebäude im Miteigentum, wobei A über…
…2008-20) aufzuheben, in eventu die angefochtene Berufungsvorentscheidung "im Wege des § 68 Abs.4 Z.1 AVG für nichtig zu erklären." Die oberwähnte Eingabe vom 31.8.2012 enthielt außerdem einen Antrag auf "Zuerkennung aussetzender Wirkung nach § 212a BAO (Art.244 Zollkodex)". Dieser wurde wie…
…Absätzen etwas anderes ergibt. Eingeschlagenes Holz rechnet nur insoweit zum Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln, als es den betriebsplanmäßigen jährlichen Einschlag übersteigt. (3) Der forstwirtschaftliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Die Hektarsätze für…