…Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legates endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift". Im Berufungsfall enthielt die Verlassenschaft nach P.P. neben…
…dass in folgenden Fällen dem Legatar die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG zusteht, a.) wenn endbesteuertes Vermögen als Legat ausgesetzt ist. b.) wenn ein Legat vom Erben durch Übergabe von - aus dem Nachlass stammenden und konkret bezeichneten - endbesteuerten Vermögen erfüllt wird. c…
…Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Die Erbschaftssteuerfreiheit endbesteuerten Vermögens darf also nur einmal zum Tragen kommen, sie muss aber auch ganz zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass der Nachlass in jenem Umfang steuerfrei bleiben muss, in welchem er aus endbesteuertem Vermögen…
…oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht, so ist ihnen die unverbraucht gebliebene Begünstigung anteilig zu gewähren (vgl. ua. VfGH 27.9.1999, B 3026/97). Da im gegenständlichen Fall nach dem derzeitigen…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht, so ist ihnen die unverbraucht gebliebene Begünstigung anteilig zu gewähren." Zufolge der vom VfGH vertretenen Rechtsansicht hat im Ergebnis der Nachlass in dem Umfang steuerfrei…
…nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht, so ist ihnen die unverbraucht gebliebene Begünstigung anteilig zu gewähren. Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass der Freibetrag des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG dem Erben…
…nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greife. Kämen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht, so sei ihnen die unverbraucht gebliebene Begünstigung anteilig zu gewähren. Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass der Freibetrag des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG dem Erben…
…Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift." Der Pflichtteil der Berufungswerberin wurde nicht mit endbesteuertem Vermögen beglichen. Die Erbschaftssteuerfreiheit endbesteuerten Vermögens darf nur einmal zum Tragen kommen, sie muss aber auch ganz zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass der Nachlass in jenem Umfang…
…dass in folgenden Fällen dem Legatar die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG zusteht, a.) wenn endbesteuertes Vermögen als Legat ausgesetzt ist. b.) wenn ein Legat vom Erben durch Übergabe von - aus dem Nachlass stammenden und konkret bezeichneten - endbesteuerten Vermögen erfüllt wird. c…
…dass in folgenden Fällen dem Legatar die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG zusteht, a.) wenn endbesteuertes Vermögen als Legat ausgesetzt ist. b.) wenn ein Legat vom Erben durch Übergabe von - aus dem Nachlass stammenden und konkret bezeichneten - endbesteuerten Vermögen erfüllt wird. c…
…dass in folgenden Fällen dem Legatar die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG zusteht, a.) wenn endbesteuertes Vermögen als Legat ausgesetzt ist. b.) wenn ein Legat vom Erben durch Übergabe von - aus dem Nachlass stammenden und konkret bezeichneten - endbesteuerten Vermögen erfüllt wird. c…
…dass in folgenden Fällen dem Legatar die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG zusteht, a.) wenn endbesteuertes Vermögen als Legat ausgesetzt ist. b.) wenn ein Legat vom Erben durch Übergabe von - aus dem Nachlass stammenden und konkret bezeichneten - endbesteuerten Vermögen erfüllt wird. c…
…Vermögens und dem den Erben verbleibende Teil des Nachlasses vom Wert der Vermächtnisse anteilig abzuziehen ist - und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maß der Erbe zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen realisiert, oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift…
…Vermögens und dem den Erben verbleibende Teil des Nachlasses vom Wert der Vermächtnisse anteilig abzuziehen ist - und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maß der Erbe zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen realisiert, oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift…
…Vermögens und dem den Erben verbleibende Teil des Nachlasses vom Wert der Vermächtnisse anteilig abzuziehen ist - und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maß der Erbe zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen realisiert, oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift." Im Ergebnis hat der Nachlass in dem Umfang steuerfrei zu bleiben, in dem er aus endbesteuertem Vermögen besteht…