…um Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenschuld ersucht. Vom Finanzamt Salzburg-Stadt wurde dieser Aussetzungsantrag mit Bescheid vom 17. Februar 2010 unter Hinweis auf § 212 a Abs. 2 BAO abgewiesen. Das Finanzamt erkannte ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen…
…auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtete Verhalten des Bf die Abgabenbehörde diesem konkret zur Last lege, sei dem angefochtenen Bescheid nicht zu entnehmen. 4. Im Vorlagebericht vom 10. Jänner 2017 führte die Abgabenbehörde aus, dem Aussetzungsantrag sei wegen des Verdachtes eines Abgabenbetruges sowie der starken Gefährdung…
…5 BAO eine verfügte Aussetzung der Einhebung zu widerrufen sei, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen wären, insofern geändert hätten, dass ein auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verfahren gesetzt werde. Die weitere Begründung entspricht jener des Bescheides vom…
…jedoch Tatbestände vor, bei denen eine grundsätzlich mögliche Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen ist. Dies ist ua dann der Fall, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist. Der Rechtssatz des Verwaltungsgerichtshofes zum Erkenntnis vom 20.3.2014, 2013/08…
…Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist…
…insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht (lit. b), oder wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist (lit. c). Anträge auf Aussetzung der Einhebung können…
…oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25…
…darauf abziele, bis zum Ausgang der Berufungsverfahren nicht als Eigentümerin von Betriebsvermögen aufzuscheinen sowie auch keinerlei Tätigleiten zu entwickeln, aus denen Forderungen entstehen könnten. Dies wäre als ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtetes Verhalten zu werten. In der am 21. Februar 2007…
…führte der Bw. aus, dass er sich durch Geschäftsrückgang sowie aufgrund von Ausgaben für Wohnraumsanierung in einem erheblichen Liquiditätsengpass befinde. Es werde daher ersucht, die Raten für die ersten sechs Monate mit € 500,00/Monat festzusetzen. Ein auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des…
…dass das Verhalten nicht auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet sei. Es bestünde ein aufrechter Wohnsitz in Österreich, sowie eine Unterhaltspflicht der Ehegattin und des schulpflichtigen Kindes gegenüber. Das aktuelle Einkommen, ein gesetzlicher Pensionsbezug, könne nicht verschleiert oder verborgen werden. Der Beschwerdeführer beantragte wie in seinem…
…zu verlegen, bei dem keine Einbringungsmöglichkeiten des österreichischen Staates bestehen und seine Einkommens- und Vermögenslage der Behörde gegenüber nicht offen zu legen, stellt ein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe gerichtetes Verhalten dar. Die Bescheide der Abgabenbehörde sind demnach zu Recht ergangen, die Beschwerden…
…Abs. 2 lit c BAO ein auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen erfordert. Nachdem jedoch die Berufung gegen den Haftungsbescheid mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 1.6.2012, GZ.RV/3126-W/2011, erledigt wurde, ergibt sich aus der dargestellten Rechtslage, dass…
…des Verwaltungsgerichtshofes, wann ein bestimmtes auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabenpflichtigen die Bewilligung der Aussetzung ausschließt, keine besonderen Schwierigkeiten bei der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhaltes einhergehen. Es liegen auch keinerlei Hinweis dafür vor, dass im Beschwerdeverfahren betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a…
…dar. Ein weiterer AEH-Antrag sei eingebracht worden. Bedeutsam sei nach Lehre und Judikatur im Übrigen nicht nur ein in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten, sondern auf ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Dieses zeige sich jedenfalls dadurch…
…zu der Annahme kommt, dass eine angebliche Weigerung von Herrn T im Jahr 2011 sowie im Februar 2013 Fragen im Rahmen einer Erhebung sowie bei einer Außenprüfung zu beantworten, als Verletzung unserer Mandantin gewertet werden, welche als auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten darstellen…
…oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25…
…darauf abziele, bis zum Ausgang der Berufungsverfahren nicht als Eigentümerin von Betriebsvermögen aufzuscheinen sowie auch keinerlei Tätigleiten zu entwickeln, aus denen Forderungen entstehen könnten. Dies wäre als ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtetes Verhalten zu werten. In der am 21. Februar 2007…
…Beträge ihr auf die Gefährdung der Eindringlichkeit gerichtetes Verhalten fortsetzen." Die Bf übersieht jedoch, dass diese Punkte nur ausgeführt wurden, um darzulegen, dass die gesetzte Gefährdungshandlung noch immer anhält. In den Bescheiden über die Abweisung eines Aussetzungsantrages vom 16.02.2024 wird auf Seite 3…
…worden wären. In der Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2024 weist die belangte Behörde nunmehr darauf hin, dass mit diesen Umständen keine Gefährdungshandlungen geltend gemacht würden, sondern diese lediglich aufzeigen sollen, dass das auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtete Verhalten der Beschwerdeführerin noch andauere:…
…für sich allein kein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben gerichtetes Verhalten iSd § 212a Abs. 2 lit c BAO darstellen kann, sondern ein weiteres Verhalten des Abgabenpflichtigen oder weitere besondere Umstände hinzutreten müssen. Genau ein solches weiteres Verhalten oder besondere Umstände fehlen im vorliegenden…