…im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeugs voraus, aus denen sich hinreichende Anhaltspunkte ergeben, ob das Fahrzeug bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG 1967 einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes…
…unterliegt das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes dem Altlastenbeitrag. Beitragsschuldner ist gemäß § 4 Z 2 ALSAG idF BGBl. Nr. 201/1996 im Falle der Beförderung der Abfälle zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes der Inhaber der Bewilligung zur Ausfuhr aus Österreich…
…Zollamt Wiener Neustadt den von der Bf. "für das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes laut Anlage - diese ist Bestandteil dieses Bescheids - für das Quartal III/2003 und für die Quartale I/2005 bis III/2005" geschuldeten Altlastenbeitrag gemäß § 201 BAO iVm …
…unterliegt das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes dem Altlastenbeitrag. Beitragsschuldner ist gemäß § 4 Z 2 ALSAG idF BGBl. Nr. 201/1996 im Falle der Beförderung der Abfälle zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes der Inhaber der Bewilligung zur Ausfuhr aus Österreich…
…1 Z 2 ALSAG. Das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes zum Zwecke des "Verfüllens von Geländeunebenheiten oder der Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen" (also die gesamte Ziffer 2 leg cit) war vor dem 31. Dezember 2005 zweifelsfrei nicht…
…dass der Beurteilung nach § 3 Abs. 1 Z 4 jene Tätigkeit zu Grunde zu legen ist, zu deren ersten (unmittelbaren) Zweck die Verbringung außerhalb des Bundesgebietes erfolgte, und nicht daran anschließende weitere bzw. eine abschließende Tätigkeit (Behandlung). Dies führt zu einem ungewollten Ergebnis: Für Abfälle…
…1 Z 2 ALSAG. Das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes zum Zwecke des "Verfüllens von Geländeunebenheiten oder der Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen" (also die gesamte Ziffer 2 leg cit) war vor dem 31. Dezember 2005 zweifelsfrei nicht…
…die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist außer Inhabern von Konzessionen nach § 2 auch Unternehmern gestattet, die nach den im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur…
…1 Z 10 EStG 1988 ist daher jede Tätigkeit außerhalb des Bundesgebietes zu verstehen (vgl. in diesem Sinne auch UFS vom 13.2.2008, RV/0401-L/07). Nach dieser wörtlichen und gesetzessystematischen Interpretation ist die Schweiz, da sie nicht Teil des österreichischen Bundesgebietes ist…
…Letztendlich muss aber festgehalten werden, dass die Fahrten immer vom österreichischen Standort aus angetreten wurden und im Hinblick auf die Zeugenaussage und der dabei gebotenen Gesamtbetrachtung das Fahrzeug keinem bestimmten Standort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden konnte. So sind die Aufenthalte bei den Schwiegereltern zu…
…bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht. Aus der Formulierung des § 82 Abs. 8 KFG folgt somit, dass die für Privatpersonen normierte Standortvermutung widerlegt werden kann, wofür es allerdings entsprechender Gegenbeweise bedarf. Im gegenständlichen Fall gibt es keine konkreten Nachweise des Bw…
…die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist außer Inhabern von Konzessionen nach § 2 auch Unternehmern gestattet, die nach den im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur…
…einem Brennstoffprodukt" und "Beförderung von Abfällen zur Verbrennung außerhalb des Bundesgebietes" ist festzustellen, dass diese komplementär und nicht kumulativ anzuwenden sind: Wenn aus Abfällen ein Brennstoffprodukt hergestellt wird, liegt kein Abfall mehr vor. In diesem Fall unterliegt die Herstellung des Brennstoffproduktes aus Abfällen der Beitragspflicht…
…Nichtverwendung des Kraftfahrzeuges in Österreich der Gegenbeweis iSd § 82 Abs. 8 erster Satz KFG jedenfalls als erbracht anzusehen ist, dass aber auch eine bloß überwiegende Nichtverwendung in Österreich ausreichend ist. Dabei wird unionsrechtskonform auf ein kilometermäßiges und nicht ein zeitliches Überwiegen außerhalb des Bundesgebietes abzustellen…
…der Gegenbeweis jedenfalls dann gelungen, wenn das Fahrzeug in einer Gesamtbetrachtung einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden kann (VwGH 19.12.2023, Ra 2022/15/0055). Die Beweislast für die Erbringung des Gegenbeweises trifft den Verwender des Fahrzeuges. Nicht die Behörde muss nachweisen…
…sich hinreichend Anhaltspunkte ergeben, ob das Fahrzeug in einer Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG 1967 einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss. Am 21.9.2006, 2006/15/0025, entschied der VwGH, dass es bei der Auslegung des § 82 Abs 8…
…von Abfällen zu einer Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3a außerhalb des Bundesgebietes mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Beförderung begonnen wurde, bei allen übrigen beitragspflichtigen Tätigkeiten mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. § 8 ALSAG bestimmt: …
…Das Bundesfinanzgericht vermochte keine Feststellung zu treffen, dass über das streitgegenständliche Fahrzeug BMW Z7 (überwiegend) außerhalb des Bundesgebietes Österreich verfügt wurde. Das Fahrzeug BMW Z4 wurde sowohl von der Beschwerdeführerin als auch von ihrem Ehegatten Ehegatte_A genutzt. Das Bundesfinanzgericht konnte jedoch keine Feststellung hierzu…
…26,00 Euro ab 1. Jänner 2012………………………………………………..29,80 Euro. Werden Abfälle zur Ablagerung auf einer Deponie außerhalb des Bundesgebietes befördert, sind bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit…
…(1) Wer Abfälle langfristig ablagert, mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt, Geländeanpassungen vornimmt, Abfälle in geologische Strukturen einbringt oder zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes befördert, hat sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle (§ 3) zu bedienen. Über jede durchgeführte Messung ist ein Beleg herzustellen…