…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…thematisiert worden ist. 3. Im gegenständlichen Fall ist den zwischen der GmbH (GH) und ihren Gesellschaftern mit den beiden Verträgen vom 11. Juli 2005 zusätzlich vereinbarten atypisch stillen Beteiligungen die steuerliche Anerkennung nicht nur wegen der unter Pkt. 1 (fehlendes Unternehmerwagnis), sondern auch unter Pkt…
Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das…
…auf Folgendes Bedacht zu nehmen sein: Die Übertragung der 100-prozentigen Beteiligung an der deutschen GmbH fällt nicht unter § 6 Abs. 2 ErbStG und löst daher keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich aus. Die atypische stille Beteiligung an der deutschen GmbH führt aber zum Entstehen einer "Mitunternehmerschaft"…
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
…anderem als atypisch stiller Gesellschafter der Fa. V. S. GmbH - sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Anzumerken ist, dass der Bw ab November 2000 in Pension ist. Laut ha vorliegenden Vertrag vom 15. April 1991 (s. E-Akt/Dauerbelege) wurde die oa Beteiligung zur Gänze…
…Lieferung, Tz 62, Stichworte: "GmbH & Co KG" sowie "GmbH & Still") wird zum unangemessenen Leistungsaustausch zwischen einer GmbH & Co KG und ihren Kommanditisten unter Hinweis darauf, dass bezüglich atypisch stiller Beteiligungen die zur "GmbH & Co KG" getroffenen Ausführungen sinngemäß gelten, ausgeführt: "Eine vA liegt auch vor…
…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…thematisiert worden ist. 3. Im gegenständlichen Fall ist den zwischen der GmbH (GH) und ihren Gesellschaftern mit den beiden Verträgen vom 11. Juli 2005 zusätzlich vereinbarten atypisch stillen Beteiligungen die steuerliche Anerkennung nicht nur wegen der unter Pkt. 1 (fehlendes Unternehmerwagnis), sondern auch unter Pkt…
…über atypisch stille Gesellschaften errichtet: - P1&S; - P2&S ; - P3&S; - P4&S. Im Zuge mehrerer Betriebsprüfungen sei festgestellt worden, dass weder die (obengenannten) Zusammenschlüsse der P Gesellschaften mit natürlichen Personen noch die Zusammenschlüsse dieser Gesellschaften mit der Bw. steuerlich anzuerkennen seien. Die Beteiligungen an…
…an die U-GmbH iHv € 2.800.000 (Kto. 33360) am 31.12.2006 auf das Konto 91020, atypisch stille Beteiligung ..., als Kapitaleinlage. Diese Kapitaleinlage stellt den Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber (§ 2 Zi 1 KVG) dar. Bemessungsgrundlage …
…§ 2 Z 1 KVG angezeigt und gleichzeitig eine Steuerbefreiung geltend gemacht worden war, da keine unmittelbare Beteiligung des G1 an der B-GmbH (Geschäftsherr), sondern nur an der atypisch stillen Gesellschaft bestehe. Dazu hat der Prüfer unter Tz. 6 zu ErfNr1 festgestellt: "Gemäß der Vereinbarung…
…KVG angezeigt und gleichzeitig eine Steuerbefreiung geltend gemacht bzw. eine "Nullerklärung" abgegeben worden war, da keine unmittelbare Beteiligung des G1 an der B-GmbH (Geschäftsherr), sondern nur an der atypisch stillen Gesellschaft bestehe. Dazu hat der Prüfer unter Tz. 6 zu ErfNr1 festgestellt: "Auf Grund…
…02)." 4. Unmittelbare Beteiligung: Im Gegenstandsfalle (zu ErfNr1) ist - wie sowohl aus der eigenen Sachverhaltsdarstellung als auch aus der vormaligen Gesellschaftsteuerklärung Kap 11 hervorkommt - weder in Streit gezogen, dass seitens des G1 eine Kapitaleinlage in die atypisch stille Gesellschaft erfolgte, noch deren Höhe von gesamt…
…Z 1 KVG getätigt, teils Leistungen iSd § 2 Z 2 bis 4 KVG durch Übernahme von aushaftenden Krediten/Darlehen des Geschäftsherrn in den privaten Bereich oder durch Umbuchung von Darlehen als Kapitaleinlage auf das Konto 91000 "atypisch stille Beteiligung" etc. erbracht. Zu diesen Sachverhalten wurde…
…der Abgabenbehörde keine atypische stille Mitunternehmerschaft vorlag, war die "Einlage" von H.A. als Darlehen zu betrachten, das mangels eines positiven Verkehrswertes nicht einbringungsfähig war und daher unverändert in den Bilanzen der Gesmbh mit 2.000.000,- zu Buche steht. Tz. 20 Beteiligung Kapitalgesellschaft …
…man diese Betrachtungsweise auch auf die Beteiligung an einer GMBH & STILL an, zählt die Beteiligung an der inländischem GMBH nicht zum notwendigen Betriebsvermögen der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft. Gehört die GMBH-Beteiligung weder zum notwendigen Betriebsvermögen der atypischen stillen Beteiligung noch mangels ausreichender Willensausübung und…
…ein Weg gesucht worden, bei dem mit möglichst wenig administrativen Aufwand das Ziel einer gleichteiligen Beteiligung der Eheleute F. an dem neu zu gründenden Unternehmen erreicht werden könnte. Es sei beabsichtigt gewesen, eine atypisch stille Gesellschaft zu schaffen und Frau E.F. als Mitunternehmerin einzubinden…
…atypische stille Beteiligungen zur Folge haben müsste. Für Zwecke des DBA Russland steht dieser Auslegung nach Ansicht des BMF jedoch die Protokollbestimmung zu Art. 7 DBA Russland entgegen, wonach sich der Verweis auf Personengesellschaften ausdrücklich auf Personengesellschaften "jeglicher Art" bezieht und somit auch echte stille…
…Gewinn (abweichend vom Beteiligungsverhältnis) alleine der Fa. U. GmbH zuzurechnen sei oder ob er auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt werden müsse (unter der Annahme, dass diese wiederum den anteiligen wirtschaftlichen Erfolg im Regresswege einforderten). Da unter Fremden die einzelnen atypischen stillen Gesellschafter Regressforderungen an den…