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BFG RV/2100002/2014Atypisch stille Gesellschaft (hier: AG und Still) - mangelnde Bescheidqualität durch unzureichende Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss07.11.2017

…in der Weise zu korrigieren, dass dem atypisch still Beteiligten nur die seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verluste zuzurechnen sind. Er nimmt auch an Verlusten der Folgewirtschaftsjahre entsprechend seiner Beteiligungsquote bis zur gesellschaftsvertraglich festgelegten maximalen Höhe von 190% seiner Einlage teil." (vgl. Beilage 1 zum Bericht vom…

UFSI RV/0908-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist an der KapGes aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…

UFSI RV/0907-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist am Unternehmen der KapGes (GmbH) aufgrund seiner Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…

UFSI RV/0906-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) gem. § 5 KVG Gesellschafter der KapGes (Geschäftsherr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…

UFSI RV/0905-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) unmittelbar am Unternehmen der KapGes (=Geschäftsherr) beteiligt, § 5 KVG ist anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2011

…22 %) 4. G1, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…

UFSI RV/0904-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Die vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung (Zuweisung des Gesamtgewinnes an den Geschäftsherrn) stellt einen Forderungsverzicht iSd § 2 Z 4 lit b KVG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…

UFSG RV/0397-G/02Zurückweisung einer Berufung wegen Bescheidzustellung an eine atypisch stille Gesellschaft nach deren Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.09.2005

…Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Berufungswerberin (Bw.) wurde mit Vertrag vom 7./12. November 1991 als atypisch stille Gesellschaft zwischen der J.P.GmbH und der X-Treuhand, gegründet. Die J.P.GmbH wird nach Umwandlung gem. §§ 245…

UFSG RV/0209-G/03Eine atypisch stille Gesellschaft wird nicht als Organträger anerkannt. Eine seinerzeitige abgabenrechtliche Fehlbeurteilung kann nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…

UFSW RV/0712-W/08Bescheiderlassung an Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (atypisch stille Gesellschaft) nach ihrer Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…erwogen: Die Firma B. HotelbetriebsgmbH. wurde laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet…

BFG RV/7102449/2014Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides betreffend eine atypisch stille Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.10.2023

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in der Beschwerdesache betreffend die nachfolgenden vorgelegten Beschwerden, welche von ehemaligen Gesellschaftern der GH und atypisch stille Mitgesellschafter eingebracht wurden, nämlich 1. des VN-BF1 NN-BF1 vom 2.8.2012 gegen den Bescheid des…

UFSG RV/0387-G/07Bescheidadressierung bei bereits beendeter Mitunternehmerschaft (hier: atypisch stille Gesellschaft)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E-AG) sowie der in der Beilage angeführten (ehemaligen) Mitgesellschafter, welche vormals gegenüber der Abgabenbehörde gemeinsam als atypisch stille Gesellschaft unter der Bezeichnung "E AG und Mitgesellschafter" aufgetreten sind, in G…

BFG RV/2101822/20141. Alineare Verlustzuweisung an atypisch stille Gesellschafter (hier: nicht anerkannt) 2. Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 3. Vorliegen von Nichtbescheiden, da die Erledigungen nicht an sämtliche Mitunternehmer gerichtet sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2019

…Geschäftsherrin (H-AG). Die H-AG wurde im April 2010 in eine GmbH umgewandelt. (4) Im Jahr 2011 fand bei der – mittlerweile nicht mehr existenten – atypisch stillen Gesellschaft eine Außenprüfung statt. In seinem Bericht vom 30.9.2011 stellte der Prüfer unter Tz 1 ua…

BFG RV/7100340/2010Zurückweisungsbeschluss infolge Bescheidadressierung an eine im Bescheiderlassungszeitpunkt bereits aufgelöste (atypisch) stille Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.04.2019

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…

BFG RV/2100203/2013Steuerliche Anerkennung einer überproportionalen Verlustzuweisung (hier: 190% der Einlage) an atypisch stille Gesellschafter im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.03.2015Teil 1/2

…worden, dass allfällige Verluste im Zeitraum von 1. April 2006 bis 31. Dezember 2006 bis zu 190% der Einlage vorrangig dem neu eintretenden atypisch stillen Gesellschafter zugewiesen werden würden. Nach dem 31. Dezember 2006 entstehende Gewinne und Verluste seien den Mitunternehmern entsprechend der Beteiligungsquote zuzurechnen…

BFG RV/2100203/2013Steuerliche Anerkennung einer überproportionalen Verlustzuweisung (hier: 190% der Einlage) an atypisch stille Gesellschafter im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.03.2015Teil 2/2

…August 2007 (gemeint wohl: 28. September 2007) dem Finanzamt mitgeteilt, dass sich die Y GmbH mit einer weiteren Tranche als atypisch stille Gesellschafterin treuhändig je zur Hälfte für Bf. und für Q an der X GmbH unter Inanspruchnahme des Art. IV UmgrStG rückwirkend zum 31…

UFSL RV/0353-L/06Steuerliche Auswirkungen der Konkurseröffnung über das Vermögen der geschäftsinhabenden GmbH auf eine atypisch stille Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2007

…gem. § 188 BAO für die Jahre 2003 und 2003 ergingen zu einem Zeitpunkt, in dem die atypisch stille Gesellschaft nicht mehr bestanden hat. Die genannten Bescheide richteten sich an eine nicht mehr existente Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit. Diese konnten daher keine Rechtswirkung entfalten (vgl. z.B…

BFG RV/5100679/2023Nichtigkeit von Erledigungen, die an eine bereits vollbeendete atypisch stille Gesellschaft adressiert sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss18.10.2023

…prozessualen Rechten und Pflichten zu sein. Die mangelnde Parteifähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. An nicht (mehr) Parteifähige zugestellte Bescheide sind nichtig (Nichtbescheide). Die Vollbeendigung der (auch atypisch) stillen Gesellschaft tritt bereits mit dem Wirksamwerden der Auflösung ein (Ritz, BAO7, …

BFG RV/4100544/2013Adressierung von Feststellungsbescheiden gemäß § 188 BAO an eine atypisch stille Gesellschaft.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.02.2021

…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*AB* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für das Jahr 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei der KG…

BFG RV/4100546/2013Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an eine atypisch Stille Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.02.2021

…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*XY* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für die Jahre 2005 und 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei…