…297/1995 (ab 1. Mai 1995), auch für Flüssiggas zwei Steuersätze eingeführt, und zwar ein hoher Steuersatz für Flüssiggas als Treibstoff und ein niedriger Satz für die Verwendung zu allen anderen Zwecken (vor allem Verheizen). Die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Z 6 MinStG 1995…
…1995 Mineralöl von der Mineralölsteuer nur dann befreit sei, wenn es zu anderen Zwecken als zur Verwendung als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet wird, wozu noch die ausdrücklichen gesetzlichen Befreiungstatbestände beim Einsatz von…
…dass von denen im § 3 der Statuten angeführten ideellen Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks bis auf entgeltliche Transporte kein anderer Zweck umgesetzt werde und daher nach Ansicht des Finanzamtes keine Gemeinnützigkeit vorläge. Der Obmann wurde aufgefordert vollständige Jahresabschlüsse für die Jahre 1997 und 1998 vorzulegen…
…folgt auf: ".... daneben dürfen die Meldungen ausschließlich für eine Analyse für Zwecke der Betrugsbekämpfung unter Abgleich der über den Steuerpflichtigen im Abgabenakt vorhandenen Daten ....... herangezogen werden." Die Verfolgung anderer Zwecke als die Betrugsbekämpfung wird damit ausgeschlossen (arg "ausschließlich"). So scheiden etwa statistische Bedürfnisse oder sonst…
…steuerlich in sachlich ungerechtfertigter Weise begünstigt wären, wohingegen andere Steuerpflichtige, die über weniger (durchschnittliche") Einkünfte verfügten, bei der Beschaffung von dem Betrieb oder der beruflichen Tätigkeit dienenden Wirtschaftsgütern nur nach dem Gesichtspunkt einer (bloßen) Zweckmäßigkeit derselben handeln könnten, mit entsprechend niedrigerem Anschaffungswert der Investition (Extrembeispiel…
…unter anderem für "Vertreter" in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage. Zur Anwendbarkeit der Verordnung würden die EStR Rz 4370 auf die LStR verweisen. In Rz 406 der LStR werde das Berufsbild des Vertreters genau definiert: Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung…
…zuständigen Behörden zu erhalten, geht indes eindeutig hervor, dass der Bw. zwar die Verwirklichung des Unrechtssachverhaltes nicht angestrebt, aber um anderer Zwecke willen, nämlich um die Waren, ohne sich um entsprechende Ausfuhr- und Einfuhrbewilligungen kümmern zu müssen, hinsichtlich der er befürchtete, dass diese von den…
…sonstigen Leistung auch zu einer Ortsveränderung von Personen (Beförderungselement) kommt, führt jedoch nicht automatisch zum Vorliegen einer Beförderungsleistung. Steht bei einer sonstigen Leistung nicht die Zurücklegung von Distanzen, sondern ein anderer Zweck im Vordergrund, liegt keine Personenbeförderung vor (vgl. Pernegger in Melhardt/Tumpel , UStG 2 , …
…Seite 1). Außer mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch könne nach der Rechtsprechung des VwGH der Nachweis auch mit anderen Beweismitteln geführt werden. Aus diesen Beweismitteln müsse allerdings sowohl die Tatsache als auch das Ausmaß der Verwendung für den begünstigten Zweck hervorgehen (Seite 1-2). Lediglich Stellungnahmen…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…der Zweck der Kreditgewährung "Liquiditätsbeschaffung für Firmengruppe" hervorgeht. Abschließend möchten wir noch festhalten, dass sämtliche Überweisungen von Herrn KR ***2*** von legitmierten Konten bzw Sparbüchern erfolgten und entweder wiederum auf legitimierten Konten bzw Sparbüchern von Herrn KR ***2*** oder auf legitimierte Konten von anderen Personen…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand. Dabei reicht es aus, dass der in Anstrebung anderer Zwecke objektiv tatbestandsmäßig Handelnde die reale Möglichkeit der gesetzlichen Tatbildverwirklichung zwar erkennt, sich aber mit ihr abfindet und dennoch, und sei es auch…
…bei der der ursprüngliche Zustand eines Wirtschaftsgutes wieder hergestellt worden sei. Vom Bw. sei vielmehr ein völlig neues Wirtschaftsgut mit vollkommen anderer Zweckbestimmung geschaffen worden. Abschließend wurde ausgeführt, dass auch die in der Berufung vertretene Ansicht hinsichtlich des Zeitpunktes des Zuflusses des Veräußerungserlöses aufrecht gehalten…
…folgt auf: ".... daneben dürfen die Meldungen ausschließlich für eine Analyse für Zwecke der Betrugsbekämpfung unter Abgleich der über den Steuerpflichtigen im Abgabenakt vorhandenen Daten ....... herangezogen werden." Die Verfolgung anderer Zwecke als die Betrugsbekämpfung wird damit ausgeschlossen (arg "ausschließlich"). So scheiden etwa statistische Bedürfnisse oder sonst…
…ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand. Dabei reicht es aus, dass der in Anstrebung anderer Zwecke objektiv tatbestandsmäßig Handelnde die reale Möglichkeit der gesetzlichen Tatbildverwirklichung zwar erkennt, sich aber mit ihr abfindet und dennoch tatbildlich handelt, sei es auch nur in bewusster Gleichgültigkeit…
…Unter den genannten Voraussetzungen (Vereinfachung, Beschleunigung des Verfahrens) bzw. im Fall des Vorliegens anderer Zweckmäßigkeitsgründe kann ein Haftungsbescheid daher trotz Vorliegens einer Zustellbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber zugestellt werden. Zustellungen an den Abgabenschuldner können im Einhebungsverfahren generell als zweckmäßig, der Einfachheit dienend, Säumnisse vermeidend erachtet werden…
…Unter den genannten Voraussetzungen (Vereinfachung, Beschleunigung des Verfahrens) bzw. im Fall des Vorliegens anderer Zweckmäßigkeitsgründe kann ein Haftungsbescheid daher trotz Vorliegens einer Zustellbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber zugestellt werden. Zustellungen an den Abgabenschuldner können im Einhebungsverfahren generell als zweckmäßig, der Einfachheit dienend, Säumnisse vermeidend erachtet werden…