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BFG RV/3100409/2019Nummernlotterie bzw. Lotterie ohne Erwerbszweck: Bemessungsgrundlage für Glücksspielabgabe gem. § 58 Abs. 1 GSpG sind "alle erzielbaren Einsätze", dh. die Summe aller aufgelegten Lose
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2019Teil 1/2

…ausgeführt, dass sich die Selbstberechnung der Glücksspielabgabe des Bf als richtig erwiesen habe: § 58 Abs. 1 GSpG gehe von der Bemessungsgrundlage "alle erzielbaren Einsätze" aus und führe die Rechtslage des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a GebG in Bezug auf Warenausspielungen fort…

BFG RV/3100409/2019Nummernlotterie bzw. Lotterie ohne Erwerbszweck: Bemessungsgrundlage für Glücksspielabgabe gem. § 58 Abs. 1 GSpG sind "alle erzielbaren Einsätze", dh. die Summe aller aufgelegten Lose
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2019Teil 2/2

…gemäß § 17 GSpG und - wie im gegenständlichen Fall - die sonstige Nummernlotterie gemäß § 32 GSpG der ermäßigten Glücksspielabgabe gemäß § 58 GSpG von 12% aller erzielbaren Einsätze. Bei jenen Lotterien ohne Erwerbszweck, bei denen das gesamte Reinerträgnis ausschließlich für mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird, verringert sich…

BFG RV/3100362/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 2/2

Die Besteuerungsgrundlage von "allen erzielbaren Einsätzen", die von vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden oder nicht, kann zur Gruppe der verwaltungsökonomischen Regelungen zur Vermeidung aufwendiger Erhebungsmaßnahmen gezählt werden. Zur Frage von pauschalen Formen der Besteuerung vertritt der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung…

BFG RV/3100363/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019Teil 2/2

Die Besteuerungsgrundlage von "allen erzielbaren Einsätzen", die von vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden oder nicht, kann zur Gruppe der verwaltungsökonomischen Regelungen zur Vermeidung aufwendiger Erhebungsmaßnahmen gezählt werden. Zur Frage von pauschalen Formen der Besteuerung vertritt der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung…

BFG RV/3100362/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 1/2

…ausgeführt, dass sich die Selbstberechnung der Glücksspielabgabe des Bf als richtig erwiesen habe: § 58 Abs. 1 GSpG gehe von der Bemessungsgrundlage "alle erzielbaren Einsätze" aus und führe die Rechtslage des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a GebG in Bezug auf Warenausspielungen fort…

BFG RV/3100364/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 1/2

…ausgeführt, dass sich die Selbstberechnung der Glücksspielabgabe des Bf als richtig erwiesen habe: § 58 Abs. 1 GSpG gehe von der Bemessungsgrundlage "alle erzielbaren Einsätze" aus und führe die Rechtslage des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a GebG in Bezug auf Warenausspielungen fort…

BFG RV/3100364/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 2/2

…2. Satz GSpG (Spielkapital) Anzahl und Stückpreis der Spielanteile den Absatzmöglichkeiten anzupassen sind, wodurch diese Bemessungsgrundlage "allen erzielbaren Einsätzen" im Gesetz Deckung findet. Es liegt daher nach Ansicht des BFG wohl in der Verantwortung des Bf, dass er allenfalls zu viele Lose aufgelegt hat, wenn…

BFG RV/3100363/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019Teil 1/2

…ausgeführt, dass sich die Selbstberechnung der Glücksspielabgabe des Bf als richtig erwiesen habe: § 58 Abs. 1 GSpG gehe von der Bemessungsgrundlage "alle erzielbaren Einsätze" aus und führe die Rechtslage des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a GebG in Bezug auf Warenausspielungen fort…

BFG RV/3100949/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019Teil 1/2

…ausgeführt, dass sich die Selbstberechnung der Glücksspielabgabe des Bf als richtig erwiesen habe: § 58 Abs. 1 GSpG gehe von der Bemessungsgrundlage "alle erzielbaren Einsätze" aus und führe die Rechtslage des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a GebG in Bezug auf Warenausspielungen fort…

BFG RV/3100949/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019Teil 2/2

…2. Satz GSpG (Spielkapital) Anzahl und Stückpreis der Spielanteile den Absatzmöglichkeiten anzupassen sind, wodurch diese Bemessungsgrundlage "allen erzielbaren Einsätzen" im Gesetz Deckung findet. Es liegt daher nach Ansicht des BFG wohl in der Verantwortung des Bf, dass er allenfalls zu viele Lose aufgelegt hat, wenn…

BFG RV/7104907/2019Sind bei einer sonstigen Nummernlotterie Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (die Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2020Teil 1/2

…gegen Entgelt, die keine Ausspielungen sind und sich an die Öffentlichkeit wenden, und Lotterien ohne Erwerbszweck nach §§ 32 bis 35 unterliegen einer Glücksspielabgabe von 12 vH aller erzielbaren Einsätze. § 58 Abs. 1 GSpG: Die Glücksspielabgabe nach Abs. 1 ermäßigt sich für Lotterien ohne Erwerbszweck nach §…

BFG RV/7104907/2019Sind bei einer sonstigen Nummernlotterie Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (die Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2020Teil 2/2

…Loskäufe kommt es nicht mehr an, weil die Steuerschuld für die gesamte Lotterie als ein einzelnes Spiel nur 1x ausgelöst werden kann. Daraus ergibt sich, dass die Glücksspielabgabe von allen erzielbaren Einsätzen für die Bf. insofern vereinfacht zu berechnen ist, als für sie als Veranstalterin…

BFG RV/7106017/2018Sind bei einer sonstigen Nummernlotterie Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (die Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.02.2019Teil 1/2

…Bf. als richtig erwiesen habe. § 58 Abs. 1 GSpG gehe von der Bemessungsgrundlage "alle erzielbaren Einsätze" aus und führe die Rechtslage des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG in Bezug auf Warenausspielungen fort, das sei auch durch den UFS/BFG 2.6.2014…

BFG RV/7106017/2018Sind bei einer sonstigen Nummernlotterie Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (die Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.02.2019Teil 2/2

…Loskäufe kommt es nicht mehr an, weil die Steuerschuld für die gesamte Lotterie als ein einzelnes Spiel nur 1x ausgelöst werden kann. Daraus ergibt sich, dass die Glücksspielabgabe von allen erzielbaren Einsätzen für die Bf. insofern vereinfacht zu berechnen ist, als für sie als Veranstalterin…

BFG RV/3100408/2019Nummernlotterie: Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe - Auslegung der Wortfolge "aller erzielbaren Einsätze"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2019

…Festsetzung gem. § 201 BAO zu erfolgen habe. 1.5. Die Beschwerde vom 3. Mai 2019 bezeichnet in der Begründung als Streitgegenstand die Auslegung des Begriffes "aller erzielbaren Einsätze" in § 58 Abs. 2 GSpG. Es handle sich bei dieser Wortfolge um einen unbestimmten Begriff, da er…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 3/3

…Spielkapital iSd § 40 GSpG festgelegt und ist damit daraus die Gesamtsumme aller "erzielbaren Einsätze" ersichtlich, die in § 58 Abs. 1 GSpG als Bemessungsgrundlag vorgesehenen ist. In § 57 Abs. 1 GSpG hingegen fehlt bei der Bemessungsgrundlage der Einschub "erzielbar" und spricht dies dagegen, dass auch beim…

BFG RV/7101320/2021Gegenstandsloserklärung nach Beschwerderücknahme.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.06.2021

…§ 201 BAO wurde mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 24.11.2020 (zugestellt am 01.12.2020) abgewiesen, weil sich die Selbstberechnung als richtig erweist - Bemessungsgrundlage sind alle erzielbaren Einsätze, d.h. die aufgelegten Lose x Lospreis (Spielkapital). Am 18.12.2020 wurde rechtzeitig das…

BFG RV/7102182/2024Nur Teilnahme vom Inland aus unterliegt der GSpA gemäß § 57 Abs 2 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025Teil 2/2

…des der Glücksspielabgabe unterliegenden Einsatzes - auf den gegenständlichen Revisionsfall schon deshalb nicht übertragen werden, weil die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einer Lotterie ohne Erwerbszweck nach § 58 Abs. 1 GSpG nicht - wie nach § 57 Abs. 1 GSpG - der gezahlte Einsatz, sondern alle erzielbaren Einsätze sind. 27…

BFG RV/7102180/2024Nur Teilnahme vom Inland aus unterliegt der GSpA gemäß § 57 Abs 2 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025Teil 2/2

…des der Glücksspielabgabe unterliegenden Einsatzes - auf den gegenständlichen Revisionsfall schon deshalb nicht übertragen werden, weil die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einer Lotterie ohne Erwerbszweck nach § 58 Abs. 1 GSpG nicht - wie nach § 57 Abs. 1 GSpG - der gezahlte Einsatz, sondern alle erzielbaren Einsätze sind. 27…

BFG RV/7101760/2022Nur Teilnahme vom Inland aus unterliegt der GSpA gemäß § 57 Abs 2 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025Teil 2/2

…des der Glücksspielabgabe unterliegenden Einsatzes - auf den gegenständlichen Revisionsfall schon deshalb nicht übertragen werden, weil die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einer Lotterie ohne Erwerbszweck nach § 58 Abs. 1 GSpG nicht - wie nach § 57 Abs. 1 GSpG - der gezahlte Einsatz, sondern alle erzielbaren Einsätze sind. 27…