…Lieferung von Nahrungsmitteln mit ermäßigtem oder Restaurantumsatz als sonstige Leistung mit Normalsteuersatz) zu lösen ist. Daher kann ein Fehlgriff bei der steuerlichen Beurteilung bei kombinierten Lieferungs-und Leistungsbeziehungen auch einem auf die Einhaltung abgabenrechtlicher Verpflichtungen bedachten sorgfältigen Menschen passieren. Im Übrigen ist – wie die Bf…
…en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist, ob abgabenrechtlich die Organträgergesellschaft oder die Mitunternehmerschaft als Organträger im Sinne der oben angeführten Gesetzesbestimmungen anzusehen ist. Die Argumentation der Anknüpfung an die gesellschaftsrechtliche Beurteilung dahingehend, die atypisch stille Gesellschaft…
…Darlehensbeziehung zwischen Bf. und Geschäftsführer, Kassenbestände und deren Verwendung, Malversationen des Angestellten und deren Rückführung in Form eines Darlehensvertrages vom 2.5.2013 und andererseits allfällige abgabenrechtliche Fehlbeurteilungen keine ausreichenden Wiederaufnahmegründe darstellen (VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; 19.11.1998, 96/15/0148…
…und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Die X.GmbH (in Folge: Bf) ist ein Unternehmen, das sich auf den Vertrieb von Produkten hat. Für die Veranlagungsjahre 2009 bis 2011 (Vorjahre) fand bei der Bf eine abgabenrechtliche Prüfung statt, bei der unter anderem Zinsaufwendungen für Darlehen von der Muttergesellschaft…
…geltend gemacht, aber nicht vom Finanzamt anerkannt. Die Bescheide für die Jahre 2013 und 2014 wurden nicht angefochten und sind somit rechtskräftig. Der abgabenrechtliche Charakter der Medikamente des Bf. in den Jahren 2013 und 2014 war bereits Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens betreffend die Einkommensteuer 2012. Auf…
…Eine Abänderung eines Bescheides sei nur dann möglich, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenbescheides habe. Kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO sei allerdings eine erstmalige oder geänderte Rechtsprechung. Mit Schreiben vom 28…
…würden." § 295a BAO laute: "Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat." Ferner wolle der Bw. auf § 303 Abs. 1 BAO…
…möglich, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang des Abgabenanspruches habe. Kein Ereignis in diesem Sinne sei allerdings eine erstmalige oder geänderte Rechtsprechung. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 1…
…verwiesen, wonach es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe (VwGH 18.10.1995, 91…
…Tatsachen) sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl. VwGH 19.5.1993, 91/13/0224…
…Eigentumsgemeinschaft), so sind diese gemäß § 9 Abs. 2 Grundsteuergesetz Gesamtschuldner. Ist eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, oder die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekannt gegeben, so gilt gemäß § 101…
…Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung…
…1994 die umsatzsteuerrechtliche Sichtweise (§4 Abs 1 UStG). Für eine abweichende, nur Einkommensteuerbereiche betreffende, abgabenrechtliche Würdigung von "Mehrbeträgen auf Grund einer Wertsicherung" gibt es daher absolut keinen Anlass. Weder liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts (§ 22 BAO) vor, noch handelt es sich um…
…Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob durch Rechtsprechung oder Änderung der Verwaltungspraxis oder Unkenntnis der Gesetzeslage oder vorhergehende Fehlbeurteilung - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung eines der Partei bekannten Sachverhaltes oder einer fehlerhaften…
…der Bf. der steuerlichen Tragweite der von ihm entfalteten geschäftlichen Aktivitäten bewusst gewesen ist. Dass die Staatsanwaltschaft die gegenständliche Rückstellungsbildung nicht anklagte, ist für die gegenständlich abgabenrechtliche Frage irrelevant. Dass eine rechtliche Fehlbeurteilung des Steuerberaters dem Geschäftsführer bzw. der Bf. nicht zuzurechnen sein soll, relativiert…
…Die vom Bf. behaupteten Rechtsirrtümer bzw Fehlbeurteilungen oder auch die Negierung des VwGH-Judikats vom 15.9.2016, 2013/15/0297 durch die belangte Behörde sind keine neuen Tatsachen. Eine Wiederaufnahme kann nach der st Rsp des VwGH demnach nicht auf neue Erkenntnisse in Bezug…
…von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Erwägungen Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich weiter abzufedern, wurde in § 124b Z 355 EStG…
…von Sachverhaltselementen sind keine Tatsachen, und zwar gleichgültig, ob die neuen Erkenntnisse durch die Änderung der Rechtsprechung, die Änderung der Verwaltungspraxis oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; siehe auch Ritz/Koran, BAO7 …
…wahrscheinlich vorhersehbar war, wodurch es zu einer Verkürzung von Eingangsabgaben im Ausmaß von EUR 15.552,- kam. Bei der Strafzumessung waren als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das längere Zurückliegen der Tat und die abgabenrechtliche Schadensgutmachung zu berücksichtigen. Erschwerende Umstände lagen nicht vor. Davon ausgehend war…
…VbVG). Bei der Strafbemessung gem. § 23 FinStrG teilweise i.V.m. § 5 VbVG waren als strafmildernd die abgabenrechtliche Schadensgutmachung, das längere Zurückliegen der Tat, die Tatsache, dass die Verkürzung der Einfuhrumsatzsteuer nur vorübergehend erfolgte und die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zu berücksichtigen. Erschwernisgründe lagen in Form…