…anderen Staat innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, in der die Bauausführung oder Montage in diesem Staat keine Betriebstätte begründet, gezahlt werden. Erhält ein österreichischer Steuerpflichtiger Vergütungen für eine Tätigkeit iZm einer Montage in Serbien, so kommt es für Zwecke des Zwölf-Monatszeitraums des Art…
…37 auf Österreich und diverse Drittländer entfallen. Daher habe der Bf. im maßgeblichen 12-Monatszeitraum mehr als 183 Tage in Russland verbracht. Daher sei das Einkommen von 01.09.2010 bis 31.12.2010 aufzuteilen und jene Bezüge, die auf die Arbeitstage in Russland entfallen…
…hätten nicht gewusst, dass pro Teilprüfung nur maximal vier Monate Zeit sei, um die Prüfung abzulegen. Anlässlich mehrerer Vorsprachen beim Finanzamt sei sie nicht auf die vier Monatszeiträume hingewiesen worden, obwohl sie sich extra erkundigt habe, ob für die Tochter noch Anspruch bestehe, da diese…
…22 Euro betragen habe. Bei den angebotenen monatlichen Raten in Höhe von 1.360,00 Euro wäre der Rückstand (inkl. der EVZ 2026) innerhalb von zwölf Monaten vollständig getilgt worden. Aufgrund der aktenkundigen Einkommensverhältnisse gelange die belangte Behörde zu der Auffassung, dass die Einbringlichkeit der…
…wenn keine Einkommensteuerveranlagungen der betroffenen Arbeitnehmer stattfinden oder diese bereits rechtskräftig abgewickelt wurden. Gerade verfahrensökonomische Gründe sprechen dafür, nicht zwölf bis sechzehn Arbeitnehmerveranlagungen neu aufzurollen, sondern Lohnsteuernachforderungen gesamthaft in einem Verfahren abzuwickeln. Zumal Abgaben(nach)forderungen in Höhe von 1.037,74 € bis 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 6. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…
5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…
…verbunden ist. Randzahlen 2704 bis 2710: derzeit frei. 20.3. Kürzerer Veranlagungszeitraum Rz 2711: An die Stelle eines Veranlagungszeitraumes von zwölf Monaten tritt ein kürzerer Veranlagungszeitraum bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (siehe Rz 193 bis Rz 198), bei Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (siehe Rz 183)…
3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…
13.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
…das Wirtschaftsjahr darf nur einen Zeitraum umfassen, der maximal zwölf Monate beträgt (zum Liquidationszeitraum siehe Rz 1431 bis 1435). 3.4.1.1 Abweichendes Wirtschaftsjahr Rz 412: Grundsätzlich stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein; eine Gewinnermittlung auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr dürfen vornehmen…
Zunächst ist zum Hinweis auf den geltenden Datenschutz festzuhalten, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen grundsätzlich zulässig ist. Nach dem Geschäftsmodell der Haftungspflichtigen ist es dieser als Diensteanbieterin jedoch nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 30. März 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10…
4.5. Absehbarer Zeitraum 4.5.1. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die…
260,90 | 2016/02 | 73.334,86 | 5.069,97 | 68.264,89 | 21.044,70 | 47.220,19 | 52.290,16 | 18.888,08 | 20.916,06 | 409,37 | 2016/03 | 80…
…jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; in diesem Fall ist der Gewinn bei Ermittlung des Einkommens für jenes Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. (6) Das Wirtschaftsjahr umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten. Einen kürzeren Zeitraum darf es dann umfassen, wenn 1…
24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die beiden Beschwerden vom 14. Oktober 2020 gegen die Zurückweisungsbescheide des ***FA*** vom 24. September 2020 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 01-12/2019 (zu Referenznr DE00000000…