42.6.4.2 Zuordnung von Zuwendungen 42.6.4.2.1 Persönliche Zuordnung durch die übermittlungspflichtige Organisation Rz 12022: Erfolgte eine Bekanntgabe der Identifikationsdaten, sieht § 2 Sonderausgaben-DÜV vor, dass die übermittlungspflichtige Organisation davon ausgehen kann, dass die Zuwendung der Person steuerlich zuzuordnen ist…
…ausgestellt wurde, sind einmal jährlich im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung zu veröffentlichen. Aufgrund dieser Regelung ergibt sich zwingend, dass das Finanzamt in einem Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer eines Zuwendungsgebers eine Spende nur dann als Sonderausgabe anzuerkennen hat, wenn dem Zuwendungsempfänger ein Bescheid gemäß § 4…
8. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind 8.1 Zuwendungsbegriff Rz 213: Eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes existiert nicht. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an einen Empfänger. Zuwendungen…
42.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger Rz 12007: Hat der Zuwendende seine Identifikationsdaten bekannt gegeben, sind folgende Zuwendungsempfänger zur Datenübermittlung verpflichtet, wenn sie eine feste örtliche Einrichtung im Inland haben: Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 des Finanzamtes Wien 1/23…
5.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke Rz 1309: Geld- oder Sachspenden sind im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4a Abs. 1 EStG 1988 (siehe dazu Rz 1311 f) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Spenden aus dem Privatvermögen ist zu unterscheiden: Freigebige Geldzuwendungen sind bei Vorliegen…
5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…
5.5.4a.2 Begünstigte Zwecke Rz 1312: Spendenbegünstigte Zwecke sind seit 2024 alle Zwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 bzw. 37 BAO anzusehen sind. Diese Erweiterung führt aber nicht dazu, dass jede auf Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich…
42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…
42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…
7.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 565: Ausgaben zur Leistung von Zuwendungen an Einrichtungen im Sinne des § 4a EStG 1988 sind insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen (zur automatischen Datenübermittlung siehe Rz 571 und Abschnitt…
42.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung 42.6.4.1 Bekanntgabe der Identifikationsdaten 42.6.4.1.1 Allgemeines Rz 12014: Zuwendungsempfänger, für die gesetzlich die Verpflichtung zur Datenübermittlung vorgesehen ist (übermittlungspflichtige Organisationen), dürfen eine Datenübermittlung für Zuwendungen, die nach dem 31.12.2016…
8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…
…Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die öffentlichen Mittel den Empfänger bloß zu einem bestimmten Verhalten bewegen sollen, das aber dem Zuwendungsgeber keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil verschafft (zB die Ansiedlung eines Pflegeheimes; siehe dazu VwGH 23.2.2017, Ra 2015/15/0027). Zur Bewertung…
…EStG idgF zu erfolgen. Aus diesem Grunde ist eine Auseinandersetzung mit dem nicht näher konkretisierten Vorbringen der "Natur" der Organisation nicht in einem die Festsetzung der Einkommensteuer des Bf. (Zuwendungsgeber) betreffenden Verfahren vorzunehmen. Der Argumentation des Bf. hinsichtlich der "Abzugsfähigkeit von Spendenempfängern innerhalb der EU…
…gesetzlichen Regelung des § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 ergibt sich nämlich zwingend, dass das Finanzamt in einem Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer eines Zuwendungsgebers eine Spende nur dann als Sonderausgabe anzuerkennen hat, wenn dem Zuwendungsempfänger ein Bescheid gemäß § 4 Abs. 4 Z 5…
42.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung42.6.5.4 Erstübermittlung Rz 1205112048: Die Übermittlung umfasst: 1.Kalenderjahr, in dem die Zuwendung erfolgt ist Eine2. fehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige HöheGesamthöhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
…III Nr. 92/2005, zulässig. Nach dieser Verordnung kann eine abkommenskonforme Entlastung anlässlich der Zuwendungsüberweisung nur dann erfolgen, wenn ordnungsgemäß ausgefüllte und von der tschechischen Abgabenbehörde bestätigte Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann…
Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Spendensammelaktionen von nicht begünstigten Organisationen Nach LStR 2002 Rz 573 können Spenden auch durch eine nicht begünstigte Organisation als Treuhänder des Spendenempfängers vereinnahmt werden. Diese Spenden sind abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte…
Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…