…2014 Fremdgeschäftsführer - korrespondierend mit dem Vorgehen in den anderen Töchtergesellschaften - engagiert, die auch am Stammkapital beteiligt wurden. IV. Rechtliche Beurteilung 1.1. Zuständigkeit Gemäß § 323 b Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2020/99 treten das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe für ihren…
…am 31.12.2020 zuständig gewesenen Finanzamtes. Partei des Verfahrens ist nunmehr das Finanzamt Österreich als belangte Behörde, deren Bezeichnung war somit im Spruch entsprechend richtig zu stellen. 1.1. Zuständigkeit Gemäß § 323 b Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2020/99 treten das Finanzamt…
…der ab 2019 ebenfalls an der Bf. beteiligt ist. IV. Rechtliche Beurteilung 1.1. Zuständigkeit Gemäß § 323 b Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2020/99 treten das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich am 01.01.2021 an die…
…Entscheidungen der OG auch der Bf. zugutegekommen sein werden; dieser Grund ist jedoch nicht als beachtlich anzusehen (vgl. dazu die im Zuge der rechtlichen Beurteilung dargelegte höchstgerichtliche Judikatur) IV.Rechtliche Beurteilung Zuständigkeit Gemäß § 323 b Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2020/99 treten das…
Anders verhält es sich jedoch im Jahr 2013: Nach der für diesen Zeitraum maßgeblichen vertraglichen Regelung vom xx.xx.2006 war die Zahlung von € xxxx/m, sohin € xxxx pa (exkl. Ust, die ein reiner Durchlaufposten ist: vgl. dazu auch UFS RV/0722-L…
…Entscheidungen der OG auch der Bf. zugutegekommen sein werden; dieser Grund ist jedoch nicht als beachtlich anzusehen (vgl. dazu die im Zuge der rechtlichen Beurteilung dargelegte höchstgerichtliche Judikatur) IV.Rechtliche Beurteilung Zuständigkeit Gemäß § 323 b Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2020/99 treten das…
…2014 Fremdgeschäftsführer - korrespondierend mit dem Vorgehen in den anderen Töchtergesellschaften - engagiert, die auch am Stammkapital beteiligt wurden. IV. Rechtliche Beurteilung 1. Zuständigkeit Gemäß § 323 b Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2020/99 treten das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe für ihren jeweiligen…
…der ab 2019 ebenfalls an der Bf. beteiligt ist. IV. Rechtliche Beurteilung 1.1. Zuständigkeit Gemäß § 323 b Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2020/99 treten das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich am xx.2021 an die Stelle…
…der Zuständigkeit vom FAG an das FAÖ - wie aus der Mitteilung vom 11.7.2025 entnommen werden kann - auf die anhängigen Beschwerdeverfahren wirkt. Maßgeblich zur Beantwortung dieser Rechtsfrage ist die Bestimmung des § 59 BAO, der anordnet, dass die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von…
…das FAÖ sei für die Erlassung der bekämpften Bescheide nicht zuständig gewesen. Die Zuständigkeit sei schon Mitte 2022 an das Finanzamt für Großbetriebe (kurz FAG) übergegangen, da der länderbezogene Bericht (in der Folge als Country-by-Country-Report oder kurz CbCR) für 2020 Ende Juni…
…des Bundesfinanzgerichts auch auf den mit "Steuerjurisdiktion ***Land B***" überschriebenen Teil. Die Zuständigkeit ging damit ex lege spätestens am 4. Juni 2022 auf das FAG (unabhängig von einer formellen Aktenabtretung oder Mitteilung) über und blieb bis mindestens 30. September 2022 bestehen. Daran kann nichts ändern…
…Spanne") als Umsatz auszuweisen. Somit ergeben sich folgende richtige Umsatzzahlen für den Jahresabschluss und die Steuererklärung: [Grafik] Die Zuständigkeit des FAG tritt aber erst ein, wenn die Umsatzzahlen nach UGB oder gemäß der USt-Erklärung zweimal hintereinander überschritten wurden. Dies ist aber im Zeitraum…
…Diese Rechtsansicht überzeugt jedoch aus nachfolgenden Gründen nicht: Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Erinnerung vom 03.11.2021 gerade zur Steuernummer 123456 (nunmehrige Zuständigkeit des FAG) erlassen wurde, für die - was die belangte Behörde ohnedies nicht bestreitet - eine aufrechte Zustellungsbevollmächtigung zugunsten des nunmehrigen steuerlichen…
…sei darüber hinaus nicht zu der Zusage berechtigt, dass die Gebühren ohnehin nachgesehen werden würden. Die Gebühren fielen in die sachliche Zuständigkeit des FAG. Es könne der Staatsbürgerschaftswerberin bei einem Nettoeinkommen von € 1.112,83 zugemutet werden, während des Verfahrens zur Erlangung der österreichischen…
…in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt habe. Eine Anzeige der verfahrensgegenständlichen Leistungen mit Abgabenerklärung nach § 10 Abs. 1 KVG sei nicht erfolgt. Zur Frage der Gesellschaftsteuerpflicht erklärte das FAG unter Hinweis auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 30…
…000,00 € in den beiden Jahren vor 1.1.2021 ergab sich die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe (FAG) aus § 61 Ziffer 9 BAO (Teil einer Unternehmensgruppe mit Zuständigkeit in FAG). Die Zuständigkeit ist mit 1.01.2021 auf das Finanzamt für Großbetriebe übergegangen. …
…eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als einen Akt der Abgabenbemessung vor (vgl. VwGH vom 18.10.1977, 501/77 ua.). Die Zuständigkeit des FAGVG ergibt sich aus § 24a Z6 VwGG. Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß…
…05.2022, ins Leere: "Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Erinnerung vom 03.11.2021 gerade zur Steuernummer 123456 (nunmehrige Zuständigkeit des FAG) erlassen wurde, für die - was die belangte Behörde ohnedies nicht bestreitet - eine aufrechte Zustellungsbevollmächtigung zugunsten des nunmehrigen steuerlichen Vertreters bestand. Selbst wenn…
…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…
…1970). 3.9. Grundsteuer Rz 141: Die Erhebung der Grundsteuer obliegt den Gemeinden (§ 20 Abs. 1 letzter Satz FAG 2017). Für die Zerlegung der Einheitswerte und für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 30a GrStG 1955). 3.10. Abgabe von…