…beurteilen. 4.1.1.4. Steuerklauseln Rz 1292: Der Eintritt der steuerlichen Wirkungen eines Zusammenschlusses bzw. das Verhindern der negativen Wirkungen eines missglückten Zusammenschlusses kann nicht durch Steuerklauseln im Zusammenschlussvertrag von der Erfüllung sämtlicher Anwendungsvoraussetzungen des § 23 UmgrStG abhängig gemacht werden. Steuerlich beachtlich ist aber…
…KG. Am 23. September 1998 errichtete Herr-M die M-GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer er ist. Mit Zusammenschlussvertrag vom 30. September 1998 brachten Herr-M sein oben genanntes Gewerbeunternehmen und Frau-M ihre atypische stille Beteiligung daran gemäß Art. IV UmgrStG rückwirkend per 31…
…sind. 4.1.9.2. Positiver Verkehrswert 4.1.9.2.1. Begriff Rz 1347: Das übertragene begünstigte Vermögen muss einen positiven Verkehrswert am Zusammenschlussstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Zusammenschlussvertrages aufweisen (§ 23 Abs. 1 UmgrStG). Der positive Verkehrswert unterliegt der Überprüfung durch…
…IV UmgrStG (Rückwirkung, Gebühren und Verkehrsteuern) bleiben ungeachtet einer (teilweisen) Realisierung der stillen Reserven aufgrund eines Zusammenschlusses ohne Vorsorge anwendbar (siehe Rz 1427 ff). Ergibt sich aus dem Zusammenschlussvertrag eindeutig, dass wegen der vorliegenden Verkehrs- bzw. Buchwerte nicht von einer Verschiebung stiller Reserven auszugehen ist…
…sind oder das UmgrStG dies bestimmt. Rz 1471: Die Voraussetzungen des UmgrStG für eine steuerneutrale Umgründung sind nicht gegeben a) wenn bei Zusammenschlüssen die Voraussetzungen des § 23 UmgrStG nicht vorliegen (beispielsweise bei Nichtvorliegen eines Zusammenschlussvertrages, keine Übertragung von (Teil)Betrieben oder Mitunternehmeranteilen auf bilanzieller Basis…
…§ 23 Rz 48): die Parteien des Vertrages, die übernehmende Personengesellschaft, die Beschreibung des zu übertragenden Vermögens, den Zusammenschlussstichtag, die Methodik des Zusammenschlusses, die Vorsorgemethode gegen Verschiebungen stiller Reserven, die Form der Gegenleistung. Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Bezeichnung als Zusammenschlussvertrag. Es muss aber klar erkennbar…
…wurde Einsicht genommen: 1.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 29. Oktober 1997, abgeschlossen zwischen der Bw. als Geschäftsherrin und der BA-Treuhand als atypisch stille Gesellschafterin 2.) Zusammenschlussvertrag vom 15. 12.1997 und vom 29. 9. 1998 (Bw. - BA-Treuhand) …
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
…kurz FA) an, dass für einzelne atypisch stille Gesellschafter bzw Zusammenschlussverträge die Gesellschaftsteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht worden seien. Der sich nach ihren Berechnungen ergebende verkürzte Abgabenbetrag betrage € 31.995,67 (Tranche I/2007 und Tranche II/2007). Als Anlage wurde dem Finanzamt eine Aufstellung…
…für den Geschäftsherrn vertraglich vereinbarte Vergütung ("Vorabgewinn") für die Geschäftsführung und Vertretung als kalkulatorischer Aufwand bei der Ermittlung des Verkehrswertes einzubeziehen ist. Dass das Finanzamt bei der Bemessung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes von der in den Zusammenschlussverträgen festgelegten Vergütung ausgegangen ist, ist ebenso nicht zu beanstanden…
…Treuhandverträge und Zeichnungsscheine, abgeschlossen zwischen der Treuhänderin und den Treugebern, abgewickelt. Die Integration der Treugeber in das Projekt ("Publikumsgesellschaft") erfolgte mit Zusammenschlussverträgen zwischen der Bw. und der Treuhänderin. Die "Treuhänderin" wurde selbst stille Gesellschafterin, sie konnte aber auch stille Beteiligungen für Dritte, die Treugeber halten…
…gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Aufgrund des Zusammenschlussvertrages vom 30. März 2010 haben sich mit Wirkung zum 1. August 2009 Frau Bf. als…
…in Worten: Euro fünfundsiebzigtausend) zur Stärkung der Eigenkapitalstruktur des Beteiligungsnehmers zur Verfügung. 3.2 Eine Nachschussverpflichtung des Beteiligungsgebers besteht nicht. 3.3 Der Zusammenschluss erfolgt als Verkehrswertzusammenschluss mit Buchwertfortführung (Quotenverschiebung) auf Grundlage der als Anlage /3.3 diesem Zusammenschlussvertrag angeschlossenen Zusammenschlussbilanz zum 31.03.2006…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Abgabenerklärung vom Jänner 2009 hatte die G-GmbH den Erwerb von Gesellschaftsrechten an ihr aus Zusammenschlussverträgen mit atypisch stillen Gesellschaftern mit einer Beteiligung von gesamt € 115.000 dem Finanzamt zur Anzeige gebracht…
…Beilage ./1), mit Wirkung auf den Ablauf dieses Stichtages ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, auf die gleichzeitig durch diesen Zusammenschlussvertrag errichtete Firma HL GmbH & Co KG mit dem Sitz in der politischen Gemeinde D unter Fortführung der steuerlichen Buchwerte gemäß § 23 UmgrStG. Die Firma HL…
…bedeutet dies, dass durch den Vorbehalt der Hälfte Fruchtgenusses im Übergabsvertrag vom 23. November 1987 ein Nutzungsrecht zu Gunsten des Herrn DI Josef Y. begründet wurde. Die korrespondierende Leistungspflicht ist auf Grund des Zusammenschlussvertrages vom 9. Juni 1993 an die Fa. Y. Forstgut V. GmbH…
3.1.5. Erfordernis eines Einbringungsvertrages und einer Einbringungsbilanz 3.1.5.1. Einbringungsvertrag Rz 661: Die Anwendbarkeit des Art. III UmgrStG ist an das Vorhandensein eines Einbringungsvertrages geknüpft. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Einbringungsvertrag bezeichnet sein, es muss aber klar erkennbar sein, dass…
…nunmehr ***Ehemalige Gesellschafter GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…