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695 Treffer1929 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1286–13024. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…24 Abs. 7 EStG 1988); für Stichtage vor dem 1.7.2023 (Rechtslage idF vor AbgÄG 2023) zu Teilwerten ("Vollrealisierung"). Trotz formellen Vorliegens aller Anwendungsvoraussetzungen für einen Zusammenschluss im Sinne des § 23 UmgrStG kann es unter Umständen dennoch zur Versagung der Wirkungen des Art. IV…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…keine Bedenken, bei Fehlen eines aktiven Geschäftsbetriebes bzw. bei Fehlen des Erfordernisses einer exakten Vermögensdarstellung und Ergebnisabgrenzung aus anderen Gründen (entsprechend den Grundsätzen des KFS/RL 25 vom 3.12.2012) dem Zusammenschluss einen Zwischenabschluss zum Vertragstag (im Beispielsfall 1. Jänner) zugrunde zu legen, der…

KStR 2013 Rz 1470–147426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…bei den verbleibenden Personengesellschaftern nicht Platz greifen kann. Die Frage der Rückwirkung ist analog zu den Erläuterungen in Rz 1462 zu beurteilen. Rz 1474: Zu den nicht unter Art. IV UmgrStG fallenden Zusammenschlüssen siehe UmgrStR 2002 Rz 1488 und 1489, zu den nicht unter Art…

UStR 2000 Rz 1011–10186.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen 6.1.28.1. Allgemeines Rz 1011: § 6 Abs. 1 Z 28 UStG 1994 befreit Umsätze von Unternehmern, die überwiegend gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 bzw. Z 9 lit. c UStG 1994 steuerfreie Bank-, Versicherungs…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des Gesamtwertes beträgt, nur mehr 110 (55% von 200). Die Firmenwertabschreibung bezüglich der B-Beteiligung ändert sich nicht. Die von B vorgenommene Firmenwertabschreibung endet zusammenschlussbedingt. B kann das letzte Fünfzehntel zu Lasten des mit 31.3.01 endenden Wirtschaftsjahres geltend machen. 2. Gruppenträger F ist…

UmgrStR 2002 Rz 1303–13104.1.7. Erfordernis der Wahl einer geeigneten Zusammenschluss- bzw. Vorsorgemethode
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Wege eines gewinnabhängigen Ausgleichs erfolgen. Die Vorsorge gegen eine Verschiebung von Steuerlasten kann sich nur auf steuerhängige stille Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beziehen. Zusammenschlüsse mit einem Stichtag bis 31.3.2012: Stille Reserven des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens blieben vor dem 1…

UmgrStR 2002 Rz 1467–14924.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

4.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG) 4.5.1. Arbeitsverhältnisse (§ 26 Abs. 2 UmgrStG, § 41 UmgrStG) 4.5.1.1. Allgemeines Rz 1467: Sofern die übernehmende Mitunternehmerschaft Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von…

BFG RV/7102719/2013Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG - Notwendigkeit der Übertragung des nicht begünstigten Vermögens innerhalb der Neunmonatsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025Teil 1/2

…ist nach den von der Bf. auch nicht bestrittenen Feststellungen der GBP von folgenden Umständen auszugehen: Tranche 1 (Zusammenschluss per 1. April 2002 mit Gesellschaftseinlagen von insgesamt 462.000 Euro): Zum einen bezahlte der Gesellschafter ***Gesellschafter Name1*** seine Gesellschaftseinlage von 60.000 Euro (zuzüglich 1…

BFG RV/7102719/2013Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG - Notwendigkeit der Übertragung des nicht begünstigten Vermögens innerhalb der Neunmonatsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025Teil 2/2

…im Erkenntnis vom 20. Jänner 2016, 2012/13/0013, hinsichtlich der dortigen Streitfrage der Bewertung von Einlagen aus dem Privatvermögen bei einem Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG festgestellt, dass mangels einer gesetzlichen Anordnung im UmgrStG das Ertragsteuerrecht zum Tragen kommt. In diesem Erkenntnis wurde vom…

BFG RV/6100006/2016Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG Zinsen und Spesen aus einem Bankkredit als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2021Teil 1/2

…von Einkünften hinsichtlich der Jahre 2000 bis 2002 statt. Im Betriebsprüfungsbericht vom 06.03.2006 wird unter "TZ 2 Zinsen Sonderbetriebsvermögen" Folgendes festgehalten: Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum 31.12.1999 seien durch die bisherigen Gesellschafter G und F Einlagen nach der Bestimmung des …

BFG RV/6100006/2016Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG Zinsen und Spesen aus einem Bankkredit als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2021Teil 2/2

…wobei auch nur bekannt gegeben wird, es handle sich um "Geldmittel, die im Zuge des Zusammenschlusses von den Gesellschaftern der Gesellschaft für Investitionen bzw. für das laufende Geschäft zur Verfügung gestellt wurden". Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen. Wie bei allen Ermessensentscheidungen kommt dem…

BFG RV/7100699/2013Zusammenschluss zu einer Ordinationsgemeinschaft außerhalb des Umgründungssteuergesetzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2018

…dass es sich gemäß § 24 Abs. 2 UmGrStG um einen missglückten Zusammenschluss handle, weil geeignete Vorsorgemaßnahmen nicht ergriffen worden seien. Die stillen Reserven seien daher bereits im Jahr 2009 aufzudecken. In der am 25.09.2018 antragsgemäß durchgeführten mündlichen Verhandlung wiesen beide Parteien auf ihr…

UFSW RV/2898-W/06Bei der Ermittlung des im Falle eines Zusammenschlusses nach § 23 UmGrStG geforderten positiven Verkehrswertes ist auch der kalkulatorische Unternehmerlohn zu berücksichtigen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009Teil 1/2

…Zusammenschlussbilanz | 2.760.464,59 | Mezzaninkapital | -7.069.747,16 | negativer Buchwert | -4.309.282,57 | stille Reserve | 1.308.334,57 | "negativer Verkehrswert" | -3.000.948,00 Eine Voraussetzung für die Anwendung des Artikel IV…

UFSW RV/2898-W/06Bei der Ermittlung des im Falle eines Zusammenschlusses nach § 23 UmGrStG geforderten positiven Verkehrswertes ist auch der kalkulatorische Unternehmerlohn zu berücksichtigen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009Teil 2/2

…für den Geschäftsherrn vertraglich vereinbarte Vergütung ("Vorabgewinn") für die Geschäftsführung und Vertretung als kalkulatorischer Aufwand bei der Ermittlung des Verkehrswertes einzubeziehen ist. Dass das Finanzamt bei der Bemessung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes von der in den Zusammenschlussverträgen festgelegten Vergütung ausgegangen ist, ist ebenso nicht zu beanstanden…

UFSL RV/2073-L/02Tritt bei einer nur aus natürlichen Personen bestehenden KG im Wege des Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG eine GmbH als Arbeitsgesellschafterin und künftig alleinige Komplementärin hinzu und tritt der bisherige Kommanditist dem bisherigen Komplementär, der in die Kommanditistenstellung wechselt, einen Teil seiner Kommanditbeteiligung entgeltlich ab, so unterliegt der abgetretene Teil der Kommanditbeteiligung der BUSt. Als Einzelrechtsnachfolger kommt für den neuen Kommanditisten mangels Erfüllung der Besitzfrist die Befreiung von Verkehrssteuern nach § 26 Abs. 3 UmgrStG nicht zur Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…und J-W (bisherige Gesellschafter der F-KG) mit der T-GmbH einen Kommanditgesellschaftsvertrag, wobei die T-GmbH der F-KG nach Artikel IV (Zusammenschluss) Umgründungssteuergesetz zum 1. Jänner 2000 beitrat und dadurch die Firma TF-GmbH&CoKG (in der Folge kurz F-GmbH & Co…

UFSI RV/0378-I/02Löst Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG in jedem Fall Grunderwerbsteuerpflicht aus ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe In dem am 21. September 2001 abgeschlossenen "Zusammenschlussvertrag" (Notariatsakt) wurde vorab festgehalten, dass EH und GH mit je 50 % als Gesellschafter an der Firma H-OHG mit dem Sitz in J…

UFSL RV/0386-L/04Behandlung der Abfertigungsrückstellung bei Umgründung (Zusammenschluss)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…geboren am 27. Juni 1941, Unternehmer, pppp N. an der L. 60, ein Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Darin wurde festgestellt, dass Herr Alfred X. seit mehr als zwei Jahren dann dort pppp N. an der L. 60 ein nicht protokolliertes Einzelunternehmen mit der Firma "Alfred…

BFG RV/7100391/2023Forschungsprämie - Antragsrecht bei unterjährigem Zusammenschluss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2024

…Prüfung der vorgelegten Unterlagen durchführt - in denen die Mitunternehmerschaft nicht erwähnt wird - und andererseits die Abgabenbehörde insbesondere hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlagen nicht an Feststellungen der FFG gebunden ist. Die Eigenforschung der Bf vor dem Zusammenschluss ergibt sich aus ihrem Schriftsatz vom 22.7.2024…

BFG RV/5100045/2012Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2015

…00 einvernehmlich festgesetzt. 2) Frau B bringt eine Kommanditelnlage in Höhe von € 30.000,00 in die Bw ein. 3) Als Zeitpunkt des Zusammenschlusses wird der 1.1.2010 vereinbart. 4) Die Bw ist Gesamtrechtsnachfolger der nicht protokollierten Einzelfirma A . 5) Es wird vereinbart…

UFSW RV/1474-W/12Behandlung der anlässlich eines Zusammenschlusses nach Artikel IV UmgrStG gebildeten "Ergänzungsbilanzen" bei Auflösung der Mitunternehmerschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2013

…von € 2,012.592,88 verringert werden. Erst mit dieser Auflösung der Ergänzungsbilanz der Bw. wäre die Aufdeckung der auf den Zeitraum vor dem Zusammenschlussstichtag 30. April 1992 entfallenden stillen Reserven bei der nachfolgenden Veräußerung der Liegenschaft gewährleistet. Nur derjenige Anteil der stillen Reserven …