…Gesetzgeber in formaler Weise an den Begriff der Zusicherung des § 33 Abs. 1 Wohnhaussanierungsgesetz - WSG angeknüpft. Für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bleibt angesichts des klaren Gesetzeswortlautes ("wenn die Zusage für eine Förderung nach .... vorliegt ") kein Raum, und gehen daher die diesbezüglich Ausführungen der steuerlichen Vertretung des…
…und stellte gleichzeitig den Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Mit Schriftsatz vom 7. Februar 2000 wurde die Begründung der Berufung vom 13. Oktober 1999 nachgereicht. Mit Schriftsatz vom 31. Jänner 2003 beantragte die steuerliche Vertretung, "gem. § 323 Abs, 12 BAO für die am 7…
…Mit der Zusage für die Raummiete in der erwähnten Praxisgemeinschaft tragen diese Aufwendungen bereits Früchte. Auch wenn es bis dato zu keiner nachweisbaren beruflichen Ausübung kam, ist der Tatbestand des im Einkommensteuergesetz geforderten „Abzielens“ auf eine tatsächliche Ausübung somit mehr als erfüllt.“ Übermittelt wurde noch…
…sie Herstellungsaufwand darstellen, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre abzusetzen: "Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt." Die dazu vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vertretene Rechtsansicht, wonach es…
…sie Herstellungsaufwand darstellen, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre abzusetzen: "Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt." Die dazu vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vertretene Rechtsansicht, wonach es…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…der Tiroler Landesregierung stelle ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO (neu entstandene Tatsache) dar, woraus sich die Notwendigkeit der Berichtigung der bisherigen Veranlagungsgrundlagen ergebe. Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 seien Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz…
…und damit ihren Geschäftsführerbetrieb aufgegeben. Mit diesem Zeitpunkt ist die aus der Pensionszusage resultierende Forderung in für die Beschwerdeführerin durchsetzbarer Weise entstanden, ohne dass es weiterer - zeitlich nachgelagerter - Voraussetzungen, wie etwa eines Gesellschafterbeschlusses, bedurft hätte. Die in Rede stehende Forderung ist, so der VwGH weiter…
…ergibt sich daraus die rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage einer betrieblichen Pension für den Fall, dass die Bw. nach Erreichen des 60. Lebensjahres aus ihrer Geschäftsführerfunktion ausscheidet. Sollte die Bw. allerdings vor Erreichen des 60. Lebensjahres aus ihrer Geschäftsführerfunktion ausscheiden, vereinbarten die Parteien eine einmalige Kapitalleistung…
…Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. Da Dachgeschoßausbauten nach den Bestimmungen des MRG nicht unter die Bestimmungen der §§ 3 bis 5 des MRG fielen, sei eine beschleunigte Absetzung der…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landwirtschaftlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…die Zusage als Abgeltung besonderer Leistungen während der Aktivitätszeit gewährt worden sei (Hinweis auf Erkenntnis vom 29.3.1989, Zlen. 85/13/0074, 85/13/0075). Völlig überraschend für die Familie sei die Information im Jahr 2003 von der PVA entgegengenommen worden, dass eine vorzeitige…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 idF des Verfahrenszeitraumes sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit…
…Zusage für eine Förderung nach Wohnhaussanierungsgesetz, Startwohnungsgesetz oder Landesgesetzen über Wohnhaussanierung vorliegt; für die eine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des UFG ausbezahlt wird oder plausibilisiert wird, dass die inhaltlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung vorliegen. wenn eine Zusage für eine Förderung…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…ab: Gem. § 28 Abs 3 EStG 1988 seien Herstellungsaufwendungen (= Dachbodenausbau im Jahr 2000) nur dann über Antrag auf 15 Jahre zu verteilen, wenn bei den Sanierungsmaßnahmen eine Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, Startwohnungsgesetz oder Landesgesetz über Wohnhaussanierung vorliegt. Ebenso könnten Sanierungsaufwendungen nach §…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …