15.6 Ergebniszurechnung 15.6.1 Allgemeines Rz 1059: Nach § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 hat jedes Gruppenmitglied sein steuerliches Ergebnis (siehe Rz 1060 bis Rz 1105) zunächst unabhängig von anderen Gruppenmitgliedern zu ermitteln. Sodann wird das steuerliche Ergebnis dem am Gruppenmitglied finanziell…
1.1.3. Einfuhr 1.1.3.1. Der steuerrechtliche Begriff der Einfuhr im System der Mehrwertsteuer Rz 101: Die Einfuhr ist ein Ergänzungstatbestand. Für die Verwirklichung des Einfuhrtatbestands ist es ohne Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Einfuhr erfolgt (Verkauf, Vermietung eines Gegenstandes usw.). Es…
15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…
17. Hinzurechnungsbesteuerung 17.1 Allgemeines Rz 1248aa: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Mit dieser Regelung wurde die in Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des…
30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
2.3 Persönliche Zurechnung von Einkünften 2.3.1 Allgemeines Rz 104: Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 EStG 1988 sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Einkunftsquelle decken (VwGH 25.2…
16.2.1.4 Zurechnung Rz 1171: Auch eine mittelbare Beteiligung kann die nationale Beteiligungsertragsbefreiung auslösen. Folgende Formen sind denkbar: Zwischengeschaltete Personengesellschaft Zwischengeschaltete Körperschaft Treuhandschaft Fruchtgenuss Investmentfonds Wertpapierleihe; Pensionsgeschäft. 16.2.1.4.1 Zwischengeschaltete Personengesellschaft Rz 1172: Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft (OG und KG…
…Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." Wurde daher von den Eltern und ihren drei Töchtern vor Jahren eine österreichische Privatstiftung errichtet, der ausschließlich inländische Vermögenswerte ohne jeden…
17.7 Hinzurechnungsbesteuerung für doppelt ansässige Körperschaften und Betriebsstätten 17.7.1 Allgemeines Rz 1248et: § 10a Abs. 6 KStG 1988 regelt die sinngemäße Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung von Passiveinkünften doppelt ansässiger inländischer Körperschaften (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248ev) und ausländischen Betriebsstätten (Z 2; siehe…
…der deutschen Rechtsbeurteilung, wie sie z.B. in EAS.1591 und 1684 aus einem Verständigungsprotokoll zitiert wurde: "In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er…
2.8.3 Betriebliche Einkunftsermittlung Rz 193: Hat ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger einen ausländischen Betrieb ohne inländische Betriebsstätte, ist für Zwecke der österreichischen Gewinnermittlung (Umrechnung) der Gewinn immer nach jener Gewinnermittlungsart zu ermitteln, die sich ergäbe, wenn der Betrieb im Inland gelegen wäre (Inlandsfiktion…
17.8.3 Veräußerung der Beteiligung (Z 2) Rz 1248ff: Veräußert die beherrschende Körperschaft die Beteiligung an der beherrschten Körperschaft, ist gemäß § 10a Abs. 9 Z 2 KStG 1988 der dabei erzielte Veräußerungserlös insoweit von der Körperschaftsteuer befreit, als darin bereits hinzugerechnete Gewinne enthalten sind…
2.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter 2.4.1 Allgemeines Rz 121: Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet worden sind, werden demjenigen zugerechnet, der die Sicherung einräumt (Sicherungsgeber, § 24 Abs. 1 lit. a BAO). Wirtschaftsgüter, die zu treuen Handen übereignet oder für einen Treugeber…
4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…
3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…
17.4.3 Beherrschungstatbestand 17.4.3.1 Allgemeines Rz 1248cb: Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt gemäß § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 voraus, dass eine (in der Regel) inländische Körperschaft die niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft beherrscht. Ein solches Beherrschungsverhältnis liegt dann vor, wenn die beherrschende Körperschaft…
6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…