8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…
…erklärten Zuwendungen aus der M-Stiftung (2009 EUR 827.177,00 + EUR 100.000,00 lt. Selbstanzeige; 2010 EUR 358.050,00; 2012 lt. Selbstanzeige EUR 250.800,00), so ergebe sich eine Differenz von EUR 1.460.059,45. Zuwendungen von ausländischen Stiftungen seien…
…die Vermutung geäußert, dass bei vermögensverwaltenden ausländischen Stiftungen die Zurechnung weiterhin beim Stifter zu erfolgen habe, aber jedenfalls eine einzelfallbezogene Überprüfung erfolgen müsse. Eine pauschale nicht widerlegbare Vermutung einer transparenten vermögensverwaltenden Stiftung wird daher nicht mehr aufrechterhalten. Besteuerung der Zuwendungen Zuwendungen an Hr. XX fanden…
…dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter oder zu den Zuwendungsempfängern und nicht zur Stiftung erfolgt. Daher habe jedenfalls eine einzelfallbezogene Überprüfung zu erfolgen (vgl. StiftR 2009 Rz 21). Auch dies führt nicht von vornherein zum Wegfall der sogenannten Abschirmwirkung einer liechtensteinischen Stiftung. Für…
…von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über…
…von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über…
…8 ist eine Zuwendung unter einer Auflage, die in Geld veranschlagt werden kann, nur mit ihrem Nettowert steuerpflichtig. Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird; der Begünstigte hat keinen durchsetzbaren Anspruch…
…die Zurechnung der Einkünfte unabhängig vom Ergebnis eines Typenvergleiches zu prüfen ist (Transparenzprüfung, s. Biber/Finsterer/Lehner, in: ZfS, 2009, Nr.63). Nach EuGH dienen Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit nicht dazu, missbräuchlich gestaltete grenzüberschreitende Kapitalverlagerungen (oder Sitzverlegungen), die vom Entscheidungsträger nur zwecks Umgehung oder Verminderung der…
…angefochtenen Sachbescheiden vorgenommene Zurechnung der in unstrittiger Höhe und Zusammensetzung ermittelten Stiftungserträge an die Bw. In der Selbstanzeige ist Folgendes zu lesen: Vertretungsanzeige (1.) und Vorbemerkungen (2.) "Die Stiftung ist diskretionär. (...) Zuwendungen an sie unterliegen dem Grunde nach der Schenkungssteuer. Doch sind Zuwendungen nur zu…
…steuerlich) bei der Stiftung nichts, es komme aber für den Gratisbewohner zu einer steuerpflichtigen Zuwendung. Laut Doralt liege der kapitalertragsteuerpflichtige Vorteil darin, dass ein Objekt unentgeltlich bzw. unterpreisig genutzt werde. Der Vorteil werde mit dem ortsüblichen Mittelpreis des Verbraucherortes bewertet. Die Zurechnung der Nutzung erfolge…
…die Zurechnung der Zuwendung an den Treugeber, der ist zur Datenübermittlung verpflichtet ist. Rz 12012: § 18 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 sieht Regelungen für den Fall vor, dass eine betroffene Organisation ihrer Verpflichtung zur Gänze nicht nachkommt, dh. keine Maßnahmen zur Umsetzung der Datenübermittlungsverpflichtung…
…Rz 1177: Der fruchtgenussberechtigten Körperschaft sind Ausschüttungen als originäre Einkünfte zuzurechnen, wenn der Zuwendungsfruchtgenuss für eine gewisse Dauer bei rechtlich abgesicherter Position bestellt wird und dem Fruchtgenussberechtigten die Disposition über die Einkünfteerzielung überlassen wird (vor allem Stimmrecht bei Hauptversammlungsbeschlüssen). Bei Zurechnung der Ausschüttung an den…
…2508/79). Die Zurechnung der verdeckten Ausschüttung kann aliquot dem Beteiligungsausmaß an alle Anteilsinhaber, aber auch in unterschiedlichem Umfang erfolgen (siehe Abschnitt 13.9 Stichworte "Mehrgewinn", Rz 855, und "Schwarzgeschäfte", Rz 913). 13.3.2 Wechsel der Anteilsinhaberschaft Rz 591: Verliert ein Anteilsinhaber seine Stellung…
…werden. Auch die in dem von der Bw. zitierten Erkenntnis (VwGH 20.6.2000, 98/15/0169) vom Verwaltungsgerichtshof zur Thematik steuerliches Betriebsvermögen getroffenen Aussagen sowie das Vorbringen, dass durch die Erhebung von Kapitalertragsteuer aus den Zuwendungen an die Stiftungsbegünstigten das Recht auf Unverletzlichkeit des…
…werden. Auch die in dem von der Bw. zitierten Erkenntnis (VwGH 20.6.2000, 98/15/0169) vom Verwaltungsgerichtshof zur Thematik steuerliches Betriebsvermögen getroffenen Aussagen sowie das Vorbringen, dass durch die Erhebung von Kapitalertragsteuer aus den Zuwendungen an die Stiftungsbegünstigten das Recht auf Unverletzlichkeit des…
…dezidiertes Vorbringen gegen die Zurechnung der verdeckten Ausschüttung. Ebenso wenig werde behauptet, dass eine Einbehaltung von Kapitalertragsteuer erfolgt sei. Gegen die ***X*** GmbH sei ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden. Mittlerweile sei sie gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit amtswegig gelöscht worden. Bei der **…
…werden. Eine Zurechnung zum Fruchtgenussberechtigten setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser auf die „Einkünfteerzielung Einfluss nimmt“, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet. Dazu gehört, dass der Fruchtgenussberechtigte die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses trägt (insbesondere Erhaltungsaufwand…
…Nachweisen). Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Eine verdeckte Ausschüttung ist daher auch dann anzunehmen, wenn Dritte auf Grund ihres Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten…
…Einkommen der Privatstiftung nicht um entgehende Überschüsse zu erhöhen. In diesen Fällen wird gestiftetes außerbetriebliches Vermögen entsprechend dem Stiftungszweck zugewendet, wobei lediglich die Bemessungsgrundlage für die von den Zuwendungen an die Begünstigten zu entrichtende Kapitalertragsteuer nach dem Kriterium der Fremdüblichkeit anzupassen ist, jedoch keine Zurechnung…
…für Zuwendungen einer Privatstiftung Vorrang gegenüber allgemeinen Regeln und einer "allgemeinen Betrachtungsweise". Die speziellen Zuflussbestimmungen des § 95 Abs. 3 EStG 1988 gingen sowohl dem § 19 EStG als auch den Realisationsbestimmungen des BV-Vergleichs vor (vgl. EStR 2000 Rz 7710). Für die zeitliche Zurechnung der Zuwendung…