…Zurechnung von Einkünften gelegt. Danach stellen die Einkunftsarten des EStG auf die entgeltliche Verwertung von Leistungen (Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen) am Markt ab. Deshalb ist derjenige Zurechnungssubjekt der Einkünfte, der die Marktherrschaft über die jeweilige Einkunftsquelle besitzt und so den Vorgang der Leistungserstellung beherrscht. Träger der…
…2.2004, 2000/14/0186 und weitere): "...kommt es bei der Zurechnung von Einkünften darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Zurechnungsobjekt ist derjenige, der die Möglichkeiten besitzt, die…
…im Anlagenverzeichnis angesetzten fiktiven Anschaffungskosten. Prognoserechnung: Beurteilungseinheit bei den Überschusseinkünften sei die einzelne Einkunftsquelle. Dies sei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Allgemeinen das einzelne Miethaus. Da die Umstände, die dafür sprechen, dass sich ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen lasse…
…erfolgte die Zurechnung der Einkunftsquelle auch nach Einräumung des Fruchtgenussrechtes an die Mutter AB als bisherige Eigentümerin und nunmehrige Fruchtgenussberechtigte. AB erzielte (weiterhin) Einkünfte aus der Vermietung des nunmehr im zivilrechtlichen Eigentum des Bw. befindlichen Mietobjektes in A, C-Straße. Mit dem Tod der AB…
…darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann (= wirtschaftliche Dispositionsbefugnis). Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Voraussetzung für die Zurechnung von Einkünften ist die Übertragung der Einkunftsquelle, gleichgültig…
…die Zurechnung der entsprechenden Einkünfte notwendigen Übertragung der Einkunftsquelle sprechen zu können. 3. Abgrenzung zur Einkommensverwendung (eheliche Beistandspflicht): Gerade der Umstand, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis um einen klassischen Vertrag zwischen nahen Angehörigen handelt, weist auch darauf hin, dass die Tätigkeit der Ehegattin…
…auch für die Zurechnung von Einkünften - wie oben ausgeführt - nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern ankommt (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0070), lässt sich aus dieser Dipositionsbefugnis im Innenverhältnis ableiten, dass auch das mit der Einkunftsquelle (=Beteiligung…
…12x34.000) betrage die vom Prüfer festgestellte Abweichung nur 98.210 öS (72.838+25.372). Zur Zurechnung, d.i. Einlage, müsse überhaupt gesagt werden: Die Fa. B-GmbH stelle Rechnungen an die Fa. G, welche in der Bilanz genau nach Leistungserbringung abgegrenzt worden seien…
…16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG zurückbehalten. Diese Gebäudeteile wurden somit nicht in den Einbringungsvorgang einbezogen und sind daher von der Fiktion des Vermögensüberganges mit Ablauf des Einbringungsstichtages ausgenommen. Damit ist aber auch die Einkunftsquelle, aus der die Mieteinnahmen fließen, nicht auf die Z. M…
…Jänner 2009 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Sie erwarben mittels Notariatsakt (5.2.2004) von Ihrem Gatten um 850.000 € das Grundstück [...]. Ihr diesbezügliches Ziel sei es gewesen, sich eine Einkunftsquelle zu schaffen, insbesondere durch "Verwertung" des…
…keine Einkünfte aus Vermietung mehr. Seit ihrer Umsatzsteuererklärung 1999 erklärte die Bw. keine Umsätze mehr. Für die Jahre 1999-2001 hat das Finanzamt die Einkünfte aus der Vermietung dieser Einkunftsquelle der Bw. zugerechnet. Diese Entscheidung ist nicht mehr bekämpfbar. Mit Einkommensteuererklärung für 2002 vom 8…
…Eine substanzielle Änderung der Verhältnisse ist in Bezug auf das Jahr 2006 nicht erkennbar, da die Bw. sich auch im Jahr 2006 jedweder Tätigkeiten und Entscheidungen in Bezug auf diese Einkunftsquelle enthalten hat. Schon allein diese Fakten sprechen für die Zurechnung der Einkunftsquelle an die…
…Doralt, EStG § 2 TZ 149). 3.1.) unternehmerische Dispositionen/Verwaltungstätigkeiten/ Bewirtschaftung a.) Allgemeines: Die Einräumung des Fruchtgenusses an ertragbringenden Vermögenswerten ohne Übereignung der dienstbaren Sache führt grundsätzlich zur Zurechnung der Einkünfte beim Fruchtgenussberechtigten, wenn dieser die Einkunftsquelle bewirtschaftet (VwGH 25.6.1969, 1430/68; VwGH…
…nicht von einer Übertragung der Einkunftsquelle zur Gänze auf ***Bf1*** ausgegangen werden. Weiters lässt die von den Ehegatten geltend gemachte Vereinbarung die für Angehörigenverträge erforderliche Publizität und Klarheit vermissen und folglich kann die Fremdüblichkeit nicht ausreichend beurteilt werden. Die beantragte Zurechnung der Vermietungseinkünfte ausschließlich an…
…der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen wird. Die Verluste sind vor allem auf Grund von Unwägbarkeiten entstanden, die nicht vorhersehbar waren. Dies hat den Bw veranlasst, die Wohnungen im Jahr 2000 zu verkaufen. Ab dem Beginn der Vermietung bis zur Veräußerung liegt somit eine Einkunftsquelle…
…0080; 11.8.1993, 91/13/0005; VfGH 12.12.1968, V 71/68). Grundsätzlich erfolgt die Einkünftezurechnung an denjenigen, der die Einkunftsquelle innehat. Die Zurechnung von Einkünften muss sich weder mit dem zivilrechtlichen Eigentum (VwGH 25. 2. 1997, 92/14/0039; VwGH 9. 7…
…der die Möglichkeit besitze, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich sei die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften komme es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so…
…der Wiederaufnahmegrund zu einem im Spruch anderslautenden Ergebnis führen. Im Hinblick auf die unter Pkt. 1.3 angestellten Überlegungen betreffend die Zurechnung der Einkunftsquelle ist jedoch davon auszugehen, dass auch die nicht verbuchte Rechnung über den Betrag von 9.200,00 Euro netto nicht der…
…Abgesehen davon, dass das Bundesfinanzgericht - wie bereits dargelegt - daran nicht gebunden wäre, stellt diese Rechtsansicht konkret auf die Fälle der unentgeltlichen Übertragung der Einkunftsquelle ab, wenn somit ein bestehender Betrieb (bzw. Betriebsvermögen) auf den (die) Erben übertragen und von diesem (diesen) fortgeführt wird (so auch…
…ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Die Zurechnung der Einkünfte muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Einkunftsquelle decken (Doralt/Toifl, EStG 14…