…zu verweisen, dass nach überwiegender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Zurückweisung einer Berufung als verspätet ein unerledigter Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegensteht (vgl. Ritz, BAO, S. 648, Tz. 19 und die dort zitierte Judikatur). Wird nämlich nach Zurückweisung der Berufung dem die Berufungsfrist betreffenden Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben, so ergibt…
…2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an seinem tschechischen Wohnsitz zugestellt worden sei. Seine Wohnadresse in R sei mit der Adresse seines Arbeitgebers…
…2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an seinem tschechischen Wohnsitz zugestellt worden sei. Seine Wohnadresse in R sei mit der Adresse seines Arbeitgebers…
…April 2006 unter Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an seinem tschechischen Wohnsitz zugestellt worden sei. Seine Wohnadresse in R sei mit der Adresse seines Arbeitgebers…
…ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen (§ 289 Abs. 2 BAO). Hat keine der Formalentscheidungen, wie z.B. eine Zurückweisung der Berufung wegen Fristversäumnis (…
…000 ATS (ca. 7.267 €) die Durchführung einer periodenübergreifenden Werbungskostenverrechnung unter Gegenüberstellung der Aufwendungen mit den jährlich bezogenen Tantiemen (2001 bis 2006) beantragt, woraus ein Werbungskostenüberschuss iHv. 691,08 € resultiere. Diese Berufung wurde wegen Fristversäumnis mit den Bescheiden vom 21. Februar 2008 als…
…Abs. 2 Z 1 VwGVG die beantragte mündliche Verhandlung unterbleiben, da die gegenständliche Beschwerden wegen Fristversäumnis (Pkt. A) bzw. Unzulässigkeit (Pkt. B) zurückzuweisen waren. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen…
…weder grobes Verschulden noch Fristversäumnis angelastet werden. Mit der ab 1. September 2011 gültigen Einfügung des Absatz 4 in § 295 BAO habe der Gesetzgeber auch klargestellt, dass er die Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes im Sinne des § 303 BAO erst mit der Zurückweisung der Berufung wegen "Nichtbescheid"…
…den Antrag der Berufungswerberin (Bw.) auf Aussetzung der Einhebung ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass die Berufungen wegen aufrechter Fristen noch nicht erledigt seien. Die Berufungen vom 10. Mai 2006 seien wegen Fristversäumnis zurückgewiesen worden. Eine Fristversäumnis liege jedoch…
…Bw. hat den Antrag auf Wiedereinsetzung im Wesentlichen mit denselben Argumenten begründet wie im Verfahren betreffend die Zurückweisung der Berufung der Bw. gegen die Feststellungsbescheide für die Jahre 2000 bis 2004 wegen verspäteter Einbringung. Diese Berufung wurde durch den Unabhängigen Finanzsenat mit Entscheidung vom 3…
…BAO als Beschwerde weiterwirkende Berufung der Berufungswerberin (Bw) und späteren Beschwerdeführerin (Bf) Mag. A B, vom 16.9.2013, beim Finanzamt eingelangt am 20.9.2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, vom 16.8.2013, betreffend Zurückweisung der "Berufung vom 26.7…
…Beschwerde auf einen nicht mehr existierenden Bescheid. Die Zurückweisung der (szt.) Berufung (die nunmehr als Beschwerde zu werten ist) durch das Finanzamt erfolgte daher im Ergebnis (wenn auch mit einer anderen Begründung, nämlich wegen Verspätung der Berufung) zu Recht, die gegenständliche Beschwerde war daher abzuweisen…
…der Berufung, so hört das Hindernis im Sinne des § 71 Abs. 2 AVG auf, sobald der Beschwerdeführer (der Vertreter des Beschwerdeführers) den Tatsachenirrtum als solchen erkennen konnte und musste, nicht aber erst in dem Zeitpunkt, in dem der Bescheid über die Zurückweisung der Berufung wegen…
…Jänner 2014. Nachdem das Finanzamt (kurz FA) die hier strittigen sechs Anträge (siehe Tabelle) in zwei formularartig aufgebauten Schreiben wegen Fristversäumnis als unzulässig zurückgewiesen hatte (Bescheide vom 19. Juni 2013) und der Beschwerdeführer (kurz Bf.) dagegen mit Schreiben vom 19. Juli 2013 Berufung ergriffen hatte…
…der Berufung, so hört das Hindernis im Sinne des § 71 Abs. 2 AVG auf, sobald der Beschwerdeführer (der Vertreter des Beschwerdeführers) den Tatsachenirrtum als solchen erkennen konnte und musste, nicht aber erst in dem Zeitpunkt, in dem der Bescheid über die Zurückweisung der Berufung wegen…
…dass der Vorlageantrag innerhalb der verlängerten Frist eingebracht wurde, da sonst die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Fristversäumnis erfolgt." In seiner Stellungnahme führte der Parteienvertreter unter anderem aus, dass die von Herrn M..... am 6.10.2006 verfasste "Berufung" unstrittig per Fax an das Finanzamt übermittelt…
…und die Fristversäumnis wegen des Zusammentragens der nötigen Dokumente passiert ist. Ich ersuche daher aus diesem Grund ausnahmsweise um Abstandnahme dieser Frist bzw. appelliere an die österreichische Behörde (Finanzamt) um Gleichbehandlung als österreichische Staatsbürgerin mit Antragstellern aus den EU-Mitgliedsstaaten bei der Auszahlung der Familienbeihilfe…
…für die darauf basierende Kontrolle der rechtzeitigen Durchführung der Berufung, wie bereits in unserem Antrag vom 12. Februar 2009 verwiesen, beauftragt und damit hiefür verantwortlich war. Bereits im Antrag wurde auch darauf verwiesen, dass F die Auswirkung einer eventuellen Fristversäumnis wegen des erst kurzen Einsatzes…
…Abs. 2 Z 1 VwGVG die beantragte mündliche Verhandlung unterbleiben, da die gegenständliche Beschwerden wegen Fristversäumnis (Pkt. A) bzw. Unzulässigkeit (Pkt. B) zurückzuweisen waren. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen…
…Verlängerung der Berufungsfrist als auch die am 14. Oktober 2004 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. Mai 2004 eingebrachte Berufung zu Recht wegen Verspätung zurückgewiesen. Auch der von der gleichzeitig mit der Berufung gegen den Grunderwerbsteuer eingebrachte Wiedereinsetzungsantrag ändert nichts daran, dass die Zurückweisung der Berufung…