…in Höhe von 2.016 € (Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte mehr als 60 km, Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels) zu gewähren. Da dieses bereits im angefochtenen Bescheid berücksichtigt worden war, war dieser aufgrund der Beschwerde diesbezüglich nicht abzuändern und konnte dem Beschwerdebegehren insofern nicht Rechnung getragen…
…Nach dem UFS ist die Benützung eines Massenverkehrsmittels unzumutbar, wenn die Fahrzeit dreimal so lang ist, wie mit dem Pkw (UFS 9.5.2005, RV/0054-I/04). Beide Kriterien führen im vorliegenden Streitfall zur Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benutzen. Dem Bf steht somit das…
…Dauer nicht zumutbar wäre, aber auch, wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt, oder bei tatsächlicher Unmöglichkeit, insbesondere wenn zumindest auf mehr als der halben Fahrtstrecke zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht verkehrt. Die amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG…
…Strecken sind nach der oben zitierten gesetzlichen Regelung mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, es sei den es ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels "überwiegend" und "zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke" nicht zumutbar. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" der Benützung eines Massenbeförderungsmittels im Sinn des § 16 Abs…
…1 Z 6 lit. c EStG 1988 : Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden zusätzlich (Anmerkung Referent: zum Verkehrsabsetzbetrag) folgende Pauschbeträge berücksichtigt: 2 km bis 20 km: "342 Euro…
…bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels…
…2. Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Die Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels wurde von der Bw. nicht…
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können im Wege der Pauschbeträge nach § 16 Abs.1 Z.6 lit. c EStG die Kosten des Individualverkehrs zum Ansatz kommen (z.B. VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0001). Was unter dem Begriff der Zumutbarkeit…
…1988 standen dem Bf aufgrund der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 86 km bei Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels grundsätzlich ein Pendlerpauschale von jährlich 2.016,00 € und ein Pendlereuro von jährlich 172,00 € zu. Allerdings ist für die Berücksichtigung eines monatlichen Pendlerpauschales gemäß …
…10.2008, 2006/15/0319). Das Berufserfordernis der Verwendung des eigenen Kraftfahrzeuges als Arbeitsmittel am Arbeitsort ist für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht maßgeblich. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels war zumutbar; die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z…
…beim großen Pendlerpauschale zutreffend! In meiner Causa geht es um die Fahrtstecke. Diese bestimmt sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Nur im Falle der Unzumutbarkeit (gr. PP) ist die…
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Bei der Zumutbarkeit i.S.d § 16 Abs. 1 Z 6 EStG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser wird in einer typisierenden…
…60 km und der Kosten für die geltend gemachten Arbeitsmittel. Dazu wurde ausgeführt, nach dem Lohnsteuerrichtlinien RZ 258 bemesse sich die Wegstrecke bei Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern und nicht nach der kürzesten Straßenverbindung. Die Tarifkilometer würden sich in diesem Fall auf 61 km…
…dass auch bei einer optimalen Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit zwischen zwei Tagesarbeitszeiten von 11 Stunden (§ 12 Abs. 1 AZG) nicht eingehalten werden könnte. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzes. Es sei nicht zulässig, von einer Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels auszugehen…
…Pauschbeträge berücksichtigt. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle dieser Pauschbeträge höhere Pauschbeträge, ebenfalls abgestuft nach der Länge der Fahrtstrecke, berücksichtigt. Im vorliegenden Fall steht die Zumutbarkeit eines Massenbeförderungmittels außer Zweifel. Strittig…
…Pauschbeträge berücksichtigt. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle dieser Pauschbeträge höhere Pauschbeträge, ebenfalls abgestuft nach der Länge der Fahrtstrecke, berücksichtigt. Im vorliegenden Fall steht die Zumutbarkeit eines Massenbeförderungmittels außer Zweifel. Strittig…
…Pauschbeträge berücksichtigt. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle dieser Pauschbeträge höhere Pauschbeträge, ebenfalls abgestuft nach der Länge der Fahrtstrecke, berücksichtigt. Im vorliegenden Fall steht die Zumutbarkeit eines Massenbeförderungmittels außer Zweifel. Strittig…
…sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels grundsätzlich nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Der Verwaltungsgerichtshof erachtet - wie oben dargelegt - in Verbindung mit der Frage der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels die Unterstellung einer optimalen Kombination von…
…gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben (VwGH 16.07.1996, 96/14/0002). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels zum Ausdruck gebracht hat, umfasst die "Wegzeit" die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum…
…und zum Pendler-Euro: Nach § 3 der PendlerVO ist für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels der vom BM für Finanzen im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechnung zu verwenden. Das Ergebnis des Pendlerrechners gilt als…