…Finanzsenates dazu zu führen, dass in der Übertragung des Altersguthabens auf eine Freizügigkeitspolice oder ein Freizügigkeitskonto ein steuerlich relevanter Zufluss erblickt werden könne. Dies werde im vorliegenden Fall umso deutlicher, als das restliche (obligatorische Freizügigkeits-)Vorsorgekapital iHv 68.021,35 CHF (inkl. Zinszuwachs) am 02…
…dem es zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes "geparkt" wird, so tritt hierdurch - weil es damit infolge der Übertragbarkeit auf Vorsorgeeinrichtungen künftiger anderer Arbeitgeber im Regelungskreis der 2. Säule verbleibt - kein steuerlich relevanter Zufluss ein (UFS 19.08.2005, RV/0168-F/05, UFS 17.08.2005…
…von der W -Versicherung und dem Finanzdienstleistungsunternehmen CS errichtete Vorsorgestiftung, die für kleine und mittlere Unternehmen die Abwicklung der beruflichen Vorsorge für ihre Mitarbeiter gemäß den Vorschriften der obligatorischen Personalvorsorge übernimmt. Aus oben zitiertem Schreiben der WCS geht hervor, dass die den Berufungswerber betreffende Versicherung…
…November 2008 vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass der gesetzliche Teil ("Obligatorium") der berufungsgegenständlichen Kapitalleistung 167.455,25 CHF beträgt und der nichtgesetzliche Teil ("Vor- und Überobligatorium") (keine gesetzliche Verpflichtung) 709.876,35 CHF. VI. Im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 28. Juli 2009 wurde dazu im…
…Die in Zeiten des Vorobligatoriums mangels Zufluss nicht der Steuerpflicht unterliegenden Arbeitgeberbeiträge hingegen seien auf den Jahreslohnausweisen nicht ausgewiesen worden und auch in den Einkommensteuererklärungen der Grenzgänger nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Schweiz erklärt worden. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde ergänzend vorgebracht…
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…
…aus der Schweiz in Höhe von insgesamt EUR 207.024,96 (Altersrente von EUR 24.665,66 und schweizerisches Freizügigkeitskapital von EUR 184.436,07) in Österreich der Besteuerung unterzog. Bekämpft wurde vom Beschwerdeführer (kurz Bf.) zum einen der Zufluss des Freizügigkeitskapitals im Jahr 2016…
…ersten (verpflichtenden) Reglement sei keine Altersleistung enthalten, im zweiten (freiwilligen) Reglement hingegen sehr wohl (Punkt 3.1.10.). Die Eintrittsvoraussetzungen seien für beide "Versionen" gleich sind, nämlich das Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung und die Weiterführung gem. Art. 47 BVG. Die Unterscheidung bestehe nur darin…
…sondern das gesamte (obligatorische und überobligatorische) Guthaben auch bis zum Erreichen des frühestmöglichen "BVG- bzw. FZG-Pensionsalters (normalerweise 58 Jahre, spätestens mit 69) auf ein Freizügigkeitskonto gelegt hätte werden können, ist dann der Zufluss des überobligatorischen Teils im Zeitpunkt dieser Verfügung (Auszahlung oder Freizügigkeitskonto) erfolgt…
…sondern als Topfsonderausgaben anerkannte, als sie das im BVG vorgesehene (obligatorische) Minimum von 4.360,50 CHF überstiegen. Weiters wertete es die von der Arbeitgeberin des Bw "überobligatorisch-freiwillig bezahlten" Beiträge in Höhe von 9.461,10 CHF als zu versteuernder Vorteil aus dem Dienstverhältnis…
…Säule werden grundsätzlich paritätisch durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert, unterstehen der behördlichen Aufsicht und werden steuerrechtlich gleich behandelt. Das sogenannte "Obligatorium" stellt die Säule 2a dar. Für diesen Bereich geben die Gesetze neben Gestaltungsmöglichkeiten relativ strenge Minimalanforderungen vor. Das sogenannte "Überobligatorium" bildet die Säule 2b…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen. Es kommt daher auf die Erwirtschaftung zB vor dem Umzug und nicht darauf an, wann der Zufluss erfolgt, und zwar selbst dann nicht, wenn eine Forderung erst nach dem Umzug fällig wird (vgl…
…der nach Österreich ziehende Versicherte erst bei Erreichen des Rentenalters verfügen kann (sei es durch Wahl einer Rente oder einer Barauszahlung), dann stellt die Entscheidung der Thesaurierung keine steuerlich relevante "Verfügung" über die Pensionsansprüche und damit noch keinen Zufluss der Pensionsansprüche dar. Wäre es anders…
…Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu (VwGH 10.11.1987, 86/14/0201). Rz 633: Ein Vorschuss gilt dann als Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Vorschuss zu den seiner Hingabe unmittelbar nachfolgenden Lohnzahlungszeitpunkten zur Gänze zurückzuzahlen ist. Ist dies nicht…
…eingehen. Damit tritt wirtschaftlich schon mit den Zahlungen des Factors eine (endgültige) Vermögensvermehrung beim Steuerpflichtigen ein und ist somit in diesem Zeitpunkt der Zufluss gegeben. 13.1.3 Zinsen Rz 4613: Sparbuchzinsen fließen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken am Ende des jeweiligen Kalenderjahres bzw…
…25% an der Gesellschaft wird und daher im steuerlichen Sinne nicht mehr als Arbeitnehmer gilt, liegt eine Beendigung des Dienstverhältnisses und demnach ein Zuflusstatbestand vor. Rz 1125n: Von einem Zufluss bei Beendigung des Dienstverhältnisses kann abgesehen werden, wenn die Beteiligung am Unternehmen so ausgestaltet ist…
…Erklärung der Einwilligung in die grundbücherliche Eintragung einer vertraglichen Änderung von Rechten) des Veräußerers und allfälliger Pfandgläubiger oder erst nach tatsächlicher Grundbuchseintragung zulässig. Zum Zufluss kommt es grundsätzlich dann, wenn die Auszahlung an den Verkäufer oder an seine Gläubiger möglich ist (UFS 1.8.2012…
…0048). Ein Betrag ist zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn rechtlich und wirtschaftlich bzw. tatsächlich verfügen kann, wenn sich der Zufluss also wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (VwGH 31.7.2013, 2009/13/0194; VwGH 29.1.2014, 2009/13/0209…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…