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UP-45009. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

9. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei Die Bestimmungen des Grundbeschlusses über den freien Warenverkehr gelten auch für Waren, die in einen Teil der Zollunion mit einem Nachweis der Ursprungseigenschaft der Türkei oder der Gemeinschaft eingeführt werden, der in einem Staat…

UZKArtikel 4 Zollgebiet
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Artikel 4 Zollgebiet (1) Zum Zollgebiet der Union gehören die folgenden Gebiete, einschließlich ihrer Küstenmeere, ihrer inneren Gewässer und ihrer Lufträume: das Gebiet des Königreichs Belgien, das Gebiet der Republik Bulgarien, das Gebiet der Tschechischen Republik, das Gebiet des Königreichs Dänemark mit Ausnahme der Färöer…

UP-4800Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4800 (Arbeitsrichtlinie Andorra Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

UP-48001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien08.06.2015

…in der EU für die in die Herstellung eingegangenen Waren aus Drittländern vorgesehen sind. 4. Warenkreis Die Zollunion umfasst nur Erzeugnisse der Kapitel 25 bis 97 des HS. Nähere Informationen bezüglich Waren der Kapitel 1 bis 24 des HS können der Arbeitsrichtlinie UP-4810 entnommen…

UP-48008. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…3) 8.2. Beschlüsse Beschluss 2003/692/EG, Beschluss Nr. 1/2003 des Gemischten Ausschusses EG-Andorra vom 3. September 2003 über die für das einwandfreie Funktionieren der Zollunion erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, ABl. Nr. L 253 vom 07.10.2003 S. 3 (siehe Anhang…

UP-4800Anhang 1 zu Abschnitt 8.1.
geltende FassungRichtlinien08.06.2015

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UP-4800Anhang 2 zu Abschnitt 8.1.
geltende FassungRichtlinien08.06.2015

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UP-4800Anhang 3 zu Abschnitt 8.1.
geltende FassungRichtlinien08.06.2015

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UP-4800Anhang 4 zu Abschnitt 8.2.
geltende FassungRichtlinien08.06.2015

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UP-4800Anhang 5 zu Abschnitt 6.
geltende FassungRichtlinien08.06.2015
UP-4500Einleitung
geltende FassungRichtlinien18.07.2025

Die Arbeitsrichtlinie UP-4500 (Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von demvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

UP-45001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…unter (4) genannten Anwendungsbereichen jeweils betroffenen Waren mit Ursprung in der Türkei oder der EU, welche die Ursprungsregeln erfüllen; 4."Durchführungsbestimmungen" die im Beschluss 1/2006 des Assoziationsrates EU-Türkei (siehe Abschnitt 11.) festgelegten Bestimmungen zur administrativen Umsetzung des Beschlusses 1/95 über die Zollunion.

UP-45002. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

2. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen Unbeschadet der Bestimmungen des Grundbeschlusses über den freien Warenverkehr gelten für den Warenverkehr zwischen den beiden Teilen der Zollunion unter den in diesem Beschluss festgelegten Voraussetzungen der Zollkodex der EU und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften, die im Zollgebiet der EU…

UP-45003. Anwendung der Präferenzzölle und Antidumping
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…der Türkei oder der EU vorgesehenen Zollpräferenzen gelangen zu können. Auf eine Ware können die Präferenzzölle daher nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss von der Zollunion erfasst sein; 2.die Ware muss aus dem freien Verkehr ausgeführt worden sein…

UP-45004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

4. Warenkreis Alle Waren, ausgenommen bestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4510) und EGKS Waren (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).

UP-45005. Unmittelbare Beförderung
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

5. Unmittelbare Beförderung Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. darf nur verwendet werden, wenn die Waren unmittelbar zwischen den beiden Teilen der Zollunion befördert werden. Jedoch können Waren, die eine einzige Sendung bilden, durch Drittländer befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen…

UP-45006. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…in Bezug auf drittländische Waren oder Vormaterialien die Einfuhrzollschuld, und es wird auch der Rechtstitel für die Anwendung der in die Zollunion einbezogenen handelspolitischen Maßnahmen gegenüber Drittstaaten geschaffen. 6.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der…

UP-45007. Nachweis
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

7. Nachweis 7.1. Grundsätzliches Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ist der einzige Nachweis für die Freiverkehrseigenschaft. Bezüglich Druck der Formblätter WVB A.TR. siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.7.7. 7.2. Verfahren zur Ausstellung einer WVB A.TR. Die WVB A.TR. wird…

UP-45007.6. Ermächtigter bzw. grenzüberschreitend ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien27.03.2025

…1. Bestimmungen über von Reisenden eingeführten Waren Waren, die von Reisenden aus dem einen Teil der Zollunion in den anderen Teil der Zollunion verbracht werden und die nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind, erhalten die Begünstigungen der Bestimmungen des Grundbeschlusses über den freien Warenverkehr, ohne…

UP-45008. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…ob die Papiere echt sind und ob die Waren als in der Zollunion im zollrechtlich freien Verkehr befindlich gelten können und die übrigen Voraussetzungen der Beschlüsse (siehe Abschnitt 11.) erfüllt sind. Ist im Falle begründeter Zweifel zehn Monate nach dem Tag des Ersuchens um nachträgliche…