…Rz. 6). Laut Aktenlage ist Anmelder iSv Artikel 4 Nummer 18 ZK nicht der Bf, sondern sein Vater (siehe auch Seite 3 des angefochtenen Bescheides). Die belangte Behörde begründet die Zollschuldnerschaft des Bf damit, dass die Zollschuld gemäß § 71 ZollR-DG auch für jeden entsteht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Beschwerdeführerin, XY, vom 2. Mai 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 5. November 2004, GZ 100/38936/2004-6, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Abgaben und die Abgabenerhöhung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Ing. Mag. Klaus Helm, Rechtsanwalt in 4040 Linz, Schulstraße 12, vom 21. Juli 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 17. Juni 2009, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben und Nebengebühren…
…werden konnte. In der Anlehnung an die vor allem im Strafrecht geregelte Beteiligung an einer Strafakt und die damit verbundenen Grundsätze ist nun zu untersuchen, ob eine Beteiligung des Bf an der verfahrensgegenständlichen Entziehung und damit seine Zollschuldnerschaft vorliegt. Ein sonstiger Beitrag im Sinne des …
…Fall subsumiert das Hauptzollamt Wien im Spruch seines (erstinstanzlichen, an den Bf gerichteten) Abgabenbescheides vom 3.11.1999 den oben dargestellten Sachverhalt bezüglich der Zollschuldnerschaft des Bf unter den Tatbestand des Art.203 Abs.3 1.Anstrich Zollkodex, in seiner sich auf jenen Abgabenbescheid beziehenden…
…Zollverfahrens, das sei diejenige Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten habe, die sich aus der Inanspruchnahme des entsprechenden Zollverfahrens ergeben. Für diese Zollschuldnerschaft komme es weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers, noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen an. Ausreichend sei alleine die Verfahrensinhaberschaft…
…oder die Person, der die Rechte und Pflichten der vorgenannten Person im Zusammenhang mit einem Zollverfahren übertragen worden sind, zu zählen. Für diese als reine Erfolgshaftung konzipierte Zollschuldnerschaft kommt es nicht auf das Verschulden an. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Da es nicht um Strafbarkeit…
…am 17.11.2011 durchgeführten mündlichen Verhandlung ergibt, und subsumiert diesen auf Grund ebenfalls nachstehend näher dargestellten rechtlichen Erwägungen (zur Zollschuldnerschaft sowie in Bezug auf die Ermittlung des Zollwertes) unter den Zollschuldtatbestand des Art.201 Zollkodex: Die Bf, ein als Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über den als Beschwerde i.S. des § 85c Abs. 1 ZollR-DG. zu wertenden Vorlageantrag der Bf. vom 17. Mai 1996, vertreten durch MGI Steuerberatungsges. m.b.H, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 7. Mai 1996, GZ…
Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Abs.1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 13. August 1999, GZ. , betreffend Zollschuld 1999, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) i…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA GmbH, Adresse, vertreten durch Dr. BBB, Rechtsanwalt, Adresse1, gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 15. Mai 2012 betreffend Erstattung der Abgaben gemäß Art. 236 ZK zu Recht erkannt…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Beck, Krist & Bubits, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. März 2002, GZ. xxxxx, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Art. 719 Abs. 11 lit b ZK-DVO räumlich eingeschränkt worden wäre (nur für den Zweck der Rückkehr in den Mitgliedstaat, in dem der Mieter des Fahrzeuges seinen Wohnsitz hat) für eine Zollschuldnerschaft nach Art. 202 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK nicht aus (vgl. auch…
…BFH v. 24.4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Gleiches gilt für den Pflichteninhaber. Für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der sich mittlerweile in Konkurs befindlichen Bf., damals vertreten durch Frau H., vom 4. August 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 30. Juni 2011, Zl. zz1, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwälte, Adresse2, vom 1. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. August 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009-2, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Bf.Adr.Wien, vom 20. Juli 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch Mag. Wallinger, vom 27. Juni 2012, Zl. 520000/04159/03/2012, betreffend Zollschuld entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Harry Neubauer, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 18. April 1996, GZ. 100/50271/96, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***V***, den Richter***R1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R2*** und ***R3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Wolfgang Gappmayer mj LL.M., Margaretenstraße 22 Tür 12, 1040 Wien, über die Beschwerde vom…