RIS AI
104 902 Treffer452 msnur geltende Fassungen
ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren und…

UZKAbschnitt 2 Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Zolllager Artikel 240 Lagerung im Zolllager (1) Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in für diesen Zweck durch die Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (''Zolllager'') gelagert werden. (2) Die Zolllager können entweder von jedermann (''öffentliche Zolllager'') oder vom Inhaber der…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…

UZKKapitel 3 Lagerung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Lagerung Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften Artikel 237 Geltungsbereich (1) In der Lagerung können Nicht-Unionswaren innerhalb des Zollgebiets der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: a)Einfuhrabgaben, b)sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder c)handelspolitischen Maßnahmen, soweit diese nicht den…

UZKTitel VII Besondere Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel VII Besondere Verfahren Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 210 Geltungsbereich Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden: a)Versand - umfasst den externen und den internen Versand, b)Lagerung - umfasst das Zolllager und Freizonen, c)Verwendung - umfasst die vorübergehende Verwendung und die…

ZK-23702. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…240, 242 | 201, 203 | - Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: Einfuhrabgaben, sonstigen Abgaben nach den geltenden Vorschriften, handelspolitischen Maßnahmen, soweit diese nicht den Eingang oder den Ausgang von Waren aus dem Zollgebiet der Union…

ZK-23701.2. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

3. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager 3.1. Zollstellen Die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder ein Verwahrungslager ist bei einer der in der Bewilligung angeführten Zollstellen abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung für die Ausfuhr (und…

ZK-23701.4. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.4. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit Zolllagern stehen, werden nachstehend erläutert: 1.4.1. UZK Zollverfahren - Artikel 5 Z 16 UZK "Zollverfahren" sind die folgenden Verfahren, in die Waren nach dem Zollkodex übergeführt werden können: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr b…

ZK-23704. Erledigung des Verfahrens (Entnahme aus dem Zolllager/Verwahrungslager)
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…215 | 174 | 264 | - 4.1. Allgemeines Das Zolllagerverfahren gilt als erledigt, wenn die ins Zolllager übergeführten Waren in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, zerstört werden und kein Abfall übrig bleibt oder zu Gunsten der Staatskasse…

UZKArtikel 238 Dauer der Lagerung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 238 Dauer der Lagerung (1) Der Verbleib von Waren in der Lagerung ist zeitlich nicht begrenzt. (2) Unter außergewöhnlichen Umständen können die Zollbehörden eine Frist für die Erledigung der Lagerung setzen, insbesondere wenn die Waren nach ihrer Beschaffenheit und Art bei langfristiger Lagerung eine…

ZK-23703.3. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…

ZK-23707.5.7. Tätigkeiten im Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Wenn Teile einer sich im Verwahrungslager befindenden Ware einer Lagerbehandlung unterzogen werden sollen, ist für diesen Teil ebenso eine Anmeldung zum Zolllagerverfahren abzugeben und in diesem Fall eine neue Lagernummer zu vergeben. Die erhaltene MRN dient jeweils als Erledigung für die umgebuchte Ware und ist…

ZK-23704.6. Erledigung durch Versand
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Erledigung durch Zerstörung | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Das Zolllagerverfahren/die vorübergehende Verwahrung kann auch durch die Zerstörung von Lagerwaren erledigt werden. Entweder werden die Waren auf Grundlage einer Bewilligung für die aktive Veredelung (in der…

ZK-23701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…wobei hier keine Verwendung von Ersatzware vorgesehen ist. Es müssen daher in der Bewilligung Maßnahmen festgelegt werden, um die im Zolllagerverfahren/Verwahrungslager befindlichen Nichtunionswaren identifizieren und gegebenenfalls von den im Zolllager oder im Verwahrungslager (Art. 148 Abs. 6 UZK) befindlichen Unionswaren (bei Zolllagern auch den…

ZK-23702.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich, dass die Waren im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren/Verwahrungslager ergeben, erfüllt werden. Von der im Art…

ZK-23702.2. Bewilligungspflicht
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Bewilligung festzulegen. In der Bewilligung werden die Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass das Verfahren für die in das Zolllagerverfahren oder in das Verwahrungslager übergeführten Waren erledigt wurde (Identitätsprinzip), oder alternativ, im Zolllager die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren erfüllt sind (Äquivalenzprinzip).

ZK-23704.10. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.11.2022

…Verbringung aus dem Zollgebiet ohne Gestellung und ohne Abgabe einer Ausfuhranmeldung | UZK | DA | IA | TDA | 79 | - | - | - Wurden im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager befindliche Waren ohne Gestellung und ohne Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung aus dem Zollgebiet der Union verbracht…

UZK-IAAbschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren Artikel 191 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden vor der Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Bevor eine Entscheidung über die Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern getroffen wird, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, wird das…