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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010313/0471-IV/6/2013

Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren – EuGH 11.07.2013, Rs C-273/12

geltende FassungInfoBMF-010313/0471-IV/6/2013vom 14.08.2013

Wortlaut laut Findok

Der Europäische Gerichtshof hat mit Vorabentscheidung des EuGH vom 11. Juli 2013, Rs C-273/12, betreffend des Entstehens der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren nachfolgende Rechtssätze ausgesprochen: 1. Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren eine Entziehung dieser Waren im Sinne dieser Bestimmung darstellt, die zur Entstehung einer Einfuhrzollschuld führt. Art. 206 der genannten Verordnung kann nur in Fällen Anwendung finden, in denen eine Zollschuld nach den Art. 202 und 204 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung entstehen kann. 2. Art. 71 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass der Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren den Mehrwertsteuertatbestand und -anspruch entstehen lässt. Bundesministerium für Finanzen, 14. August 2013

Normen und Schlagworte

EuGH UrteilVorabentscheidungEinfuhrumsatzsteuerschuldZollschuldRaub

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Geschäftszahl
BMF-010313/0471-IV/6/2013
Stammnummer
66576
Gültig
14.08.2013 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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