…der berufungsgegenständlichen Stichtage 31. Dezember 2001 und 31 Dezember 2002 vom Gesamtbestand der Zinsendifferenz einen Fluktuationsabschlag im Ausmaß von 3% berücksichtigt und unter Punkt 3.2.5 Zweifel hinsichtlich der Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages vorgebracht. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1988 (VIII…
…Handels- und Steuerbilanz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2001 vom Gesamtbestand der Zinsendifferenz einen Fluktuationsabschlag im Ausmaß von 5% berücksichtigt und unter Punkt 3.2.5 Zweifel hinsichtlich der Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages vorgebracht. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1988 (VIII R 62…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
…Beurteilung der Frage, ob bei Spareinlagen eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung im handels- und ertragsteuerlichen Sinn vorliegt, nicht von Relevanz auf welchen Berechnungsmodus die Zinsdifferenzen bei einer vorzeitigen Beendigung des Spareinlagevertrages durch den Sparer zurückzuführen sind, wie also diese Differenz kalkuliert wird. Überdies ist das…
…vereinbarten Zinssatz abgezinst sein würde" ist für die Berufungsbehörde nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Betrachtung des Zinsendifferenzpostens (als eine vom Sparkapital losgelöste erst im Endfälligkeitszeitpunkt zu entrichtende Verbindlichkeit) ist laut Ansicht der Berufungsbehörde nicht möglich, da das endfällige Sparkapital und die endfällige Zinsenverpflichtung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…Entscheidungsbegründung dargestellt, hat die Bw. keinen Fluktuationsabschlag angesetzt, dieser wurde von der Betriebsprüfung im Ausmaß von 3% vom Gesamtbestand der zum Bilanzstichtag 31.12.2001 und 31.12.2002 ausgewiesenen Zinsendifferenzen berücksichtigt. Nach Punkt 3.2.5 der Berufung vertritt die Bw. die Ansicht, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
…Beurteilung der Frage, ob bei Spareinlagen eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung im handels- und ertragsteuerlichen Sinn vorliegt, nicht von Relevanz auf welchen Berechnungsmodus die Zinsdifferenzen bei einer vorzeitigen Beendigung des Spareinlagevertrages durch den Sparer zurückzuführen sind, wie also diese Differenz kalkuliert wird. Überdies ist das…
…vereinbarten Zinssatz abgezinst sein würde" ist für die Berufungsbehörde nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Betrachtung des Zinsendifferenzpostens (als eine vom Sparkapital losgelöste erst im Endfälligkeitszeitpunkt zu entrichtende Verbindlichkeit) ist laut Ansicht der Berufungsbehörde nicht möglich, da das endfällige Sparkapital und die endfällige Zinsenverpflichtung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…Beurteilung der Frage, ob bei Spareinlagen eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung im handels- und ertragsteuerlichen Sinn vorliegt, nicht von Relevanz auf welchen Berechnungsmodus die Zinsdifferenzen bei einer vorzeitigen Beendigung des Spareinlagevertrages durch den Sparer zurückzuführen sind, wie also diese Differenz kalkuliert wird. Überdies ist das…
…vereinbarten Zinssatz abgezinst sein würde" ist für die Berufungsbehörde nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Betrachtung des Zinsendifferenzpostens (als eine vom Sparkapital losgelöste erst im Endfälligkeitszeitpunkt zu entrichtende Verbindlichkeit) ist laut Ansicht der Berufungsbehörde nicht möglich, da das endfällige Sparkapital und die endfällige Zinsenverpflichtung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…Mahnspesen usw.) sind bei der Abzinsung nicht zu berücksichtigen. Als Zinssatz für die Abzinsung von Forderungen ist der jeweils bankübliche Sollzinssatz heranzuziehen. Bei langfristigen Ratenvereinbarungen: Wertberichtigung für Zinsendifferenz, soweit der Kunde nicht die vollen Aufwandszinsen vergütet. 6.7.2.4.4 Auslandsforderungen Rz 2378: Es…
…13/0009, entschieden hat, würde nicht einmal eine fehlende oder zu geringe Verzinsung zur Begründung des Standpunktes, eine verdeckte Ausschüttung habe nicht (nur) in der Zinsendifferenz bestanden, sondern dem Gesellschafter sei auf Kosten des bestehenden Gesellschaftsvermögens auch Kapital zugewendet worden, für sich etwas beitragen. Die…
…April 2007) zu erhöhen und nicht wie im angefochtenen Bescheid angeführt sei, die nunmehr entstandene Zinsendifferenz von € 37,18 zu ihren Gunsten als eigenständiger Posten zu behandeln, der aufgrund der Mindestgrenze nicht zu berücksichtigen sei. Die von der bezugsauszahlenden Stelle "Land Wien" einbehaltene und…
…Absprachen Eine gruppenweise Vornahme von Einzelwertberichtigungen ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: Bei Skontoinanspruchnahme: um den in Anspruch genommenen Skonto. Bei mittelfristig nicht fälligen unverzinslichen oder ungewöhnlich niedrig verzinsten Forderungen: für Abzinsung bis zur Fälligkeit (zB 1% pro Monat). Bei langfristigen Ratenvereinbarungen: Wertberichtigung für Zinsendifferenz…
…rückwirkend im Anspruchszinsenzeitraum), weshalb dies eine geringere Verzinsung zur Folge habe. Bei der rückwirkenden Bescheidaufhebung werde jedoch der volle Abgabenanspruch verzinst, wodurch sich eine Zinsendifferenz ergebe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus…
…Verzinsung des anerkannten Gesellschafterdarlehens i.H. von 162.000,00 wurde in den Jahren 2015 bis 2018 mit 2% (wie bereits in StB) angenommen, hinsichtlich der gegenüber der ursprünglichen Verzinsung des gesamten Verrechnungskontos entstandenen Zinsendifferenz wurde die Körperschaftssteuer des Jahre 2015 bis 2018 entsprechend vermindert.
…wodurch eine Verwechslung bzw. Doppelverrechnung nicht möglich ist..." Schreiben vom 16.12.2003: "Die Zinsendifferenz in den einzelnen Jahren ergibt sich zum einen aus der Überschneidung der Zinsperioden (die Abrechnungen des letzten Quartals erfolgten per 1.1. des nächsten Jahres) und zum anderen aus den…
…für die Jahre 1996 und 1997 als zu niedrig, und wurde somit jedenfalls im Ausmaß der Zinsendifferenz von 4% zu 9% eine verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt. Auf Basis des Zinsaufwandes der Bw. wird daher in den Streitjahren 1996 und 1997 ein Zinssatz von zumindest 9,5…