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104 902 Treffer487 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/2210-L/02Aussetzungszinsen bei Antragsabweisung bzw. behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…Einhebung bzw. auf Grund der Bewilligung einer Einhebungsaussetzung Zahlungsaufschub eingetreten wäre. Aus dem diesem Zinsenbescheid angeschlossenen Berechnungsblatt ergibt sich, dass Bemessungsgrundlage der Zinsenvorschreibung im gesamten Zinsenberechnungszeitraum 14. April 2000 bis 17. November 2000 (218 Tage) ein Abgabenbetrag von 342.810,-- S gewesen ist. Dieser Betrag…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Höhe der Anspruchszinsen bestimmt § 205 Abs. 2 erster Satz BAO, dass die Anspruchszinsen an den variablen Basiszinssatz gekoppelt sind und pro Jahr 2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz betragen. Der Zinsenberechnungszeitraum erstreckt sich gemäß § 205 Abs. 1 BAO vom 1. Oktober des dem Jahr…

BFG RV/7102333/2013Anspruchszinsen - Bindung an die Höhe der zugrunde liegenden Abgabenschuld und Berechnungszeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2014

  IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 26. Juni 2012 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2003 bis 2005 zu Recht erkannt…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…

BFG RV/7101985/2021Bemessungsgrundlage der Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. November 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 6. November 2020 über die Festsetzung von…

BFG RV/5300023/2013Bemessungsgrundlage für Stundungszinsen bei nachträglicher Anerkennung einer weiteren Ratenzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2014

Bahnhofplatz 7 4020 FA www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R1 in der Finanzstrafsache gegen Bf, geboren am 19XX, whft. in L , wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des…

BFG RV/1100081/2017Maßgeblicher Zeitraum und Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch die Seeberger Steuerberatungs-GmbH, Am Postplatz 2, 6700 Bludenz, über die Beschwerde vom 12.08.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 22…

BFG RV/7103349/2018Fristverlängerung bis zum Abschluss einer Außenprüfung - Zulässigkeit dieses Antrages und Bestimmung dieser Fristdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 23.12.2016 der Bf., X1 geboren, A. wohnhaft, vertreten durch Steuerberater Mag. Dieter Schneider, 1050 Wien, Gartengasse 21, gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…

BFG RV/7100018/2014Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2014

IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…

BFG RV/1100479/2015Bedingter Vorsatz hinsichtlich einer durch Nichtoffenlegung ausländischer Kapitaleinkünfte bewirkten Abgabenverkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerden der X., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, und die Trias Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, gegen…

BFG RV/7100111/2014Anspruchszinsen, Beschwerde gegen Grundlagenbescheid offen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerden vom 13.03.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Bruck Eisenstadt Oberwart vom 26.02.2013 und 18.10.2013, betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen zur Einkommensteuer 2009…

BFG RV/3100820/2016Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2016

…erhob der Bf. keine Einwendungen gegen die Zinsenbemessungsgrundlage, den Zinsenberechnungszeitraum sowie gegen die im Beiblatt zum Zinsenbescheid ausgewiesenen Zinssätze. Da für das Gericht keine von Amts wegen aufzugreifenden Unrichtigkeiten zu erkennen sind, steht die Festsetzung der Aussetzungszinsen mit der Rechtslage im Einklang. Somit erweist sich…

UFSL RV/0787-L/05Anspruchszinsenfestsetzung von einer Einkommensteuernachforderung bei behauptetem Verschulden der Abgabenbehörde an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 21. Juli 2005 (294 Tage) im Betrag von 59,47 € fest und legte dabei dem gesamten Zinsenberechnungszeitraum aktenkundig einen Tageszinssatz von 0,0095 % zugrunde. Gegen diesen Zinsenfestsetzungsbescheid legte der Abgabepflichtige mit Schreiben vom 26. Juli 2005 Berufung ein, beantragte…

BFG RV/7103757/2024Eine Veranlagung 14 Monate nach Einreichen der Steuererklärung rechtfertigt keinen Antrag nach § 299 BAO auf Aufhebung des Bescheides betreffend Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2025

…7102677/2015). Der gesetzlich in § 205 Abs. 1 BAO vorgegebene Zinsenberechnungszeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zur Bekanntgabe des zur Nachforderung/Gutschrift führenden Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer)bescheides. Der Abgabenanspruch bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für die…

BFG RV/1100156/2024Berichtigung § 293 BAO aufgrund von Unrichtigkeiten beruhend auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.12.2024

…7102677/2015). Der gesetzlich in § 205 Abs. 1 BAO vorgegebene Zinsenberechnungszeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zur Bekanntgabe des zur Nachforderung/Gutschrift führenden Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer)bescheides. Der Abgabenanspruch bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für die…

UFSI RV/0468-I/13Keine Aussetzung der Einhebung wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…betrifft, so wurde von der Bw. dazu nichts vorgebracht. Insbesondere erhob die Bw. keinerlei Einwendungen gegen die Zinsenbemessungsgrundlage, den Zinsenberechnungszeitraum sowie gegen die im Beiblatt zum Zinsenbescheid ausgewiesenen Zinssätze. Somit genügt die Feststellung, dass nach der oben zitierten Bestimmung des § 212a Abs. 9 lit. b…

UFSI RV/0365-I/12Nichtbewilligung einer Aussetzung der Einhebung wegen ergangener Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache und Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…auch einem neuerlichen Aussetzungsantrag aufgrund der Einbringung eines Vorlageantrages nicht entgegen. Der Bw. hat keinerlei Einwendungen gegen die Zinsenbemessungsgrundlage, den Zinsenberechnungszeitraum sowie gegen die im Beiblatt zum angefochtenen Zinsenbescheid ausgewiesenen Zinssätze erhoben. Somit genügt die Feststellung, dass Aussetzungszinsen auch für die Zeit zu entrichten sind…

UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…Berufungsfall bietet sachverhaltsmäßig auch keinen Raum für Abstandnahmen von den Anspruchszinsenfestsetzungen für 2004 und 2005 aus Gründen des § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO. Zu den erstinstanzlich herangezogenen Zinsenberechnungszeiträumen fällt allerdings auf, dass mit dem Anspruchszinsenbescheid 2004 Zinsen ab 1. Oktober 2005 bis einschließlich 15…