…festzustellen, dass das Bundesfinanzgericht insoweit Zweifel an der Berechnungsmethode hegt, als Vorschriften für eine genaue Zinsenberechnung (unter anderem für den Tageszinssatz im Kommabereich) in der BAO nicht geregelt sind. Die Ausgangsbeträge und der Zeitraum im angefochtenen Bescheid stehen außer Streit. Zur Berechnungsmethode der Aussetzungszinsen bzw…
…Tag beim Finanzamt eingereicht, daher ist jedoch der 13. November 2002 und nicht der 11. November 2002 als Datum für den Beginn der Zinsenberechnung anzusetzen. Aussetzbar ist lediglich eine auf dem Konto aufscheinende Nachforderung, daraus ergibt sich, dass gemäß § 212a Abs. 9 BAO Aussetzungszinsen von…
…festzustellen, dass das Bundesfinanzgericht insoweit Zweifel an der Berechnungsmethode hegt, als Vorschriften für eine genaue Zinsenberechnung (unter anderem für den Tageszinssatz im Kommabereich) in der BAO nicht geregelt sind. Der Ausgangsbetrag und der Zeitraum im angefochtenen Bescheid stehen außer Streit. Zur Berechnungsmethode der Aussetzungszinsen bzw…
…an das Zustellorgan bewirkt. Für die Nachforderung aus dem Bescheid vom 3.6.2003 wird (zu Ihren Gunsten) ebenso wie im angefochtenen Zinsenbescheid vom 22.2.2006 die Zinsenberechnung nur bis zum Datum der Bescheiderstellung vorgenommen. 1) Bescheid vom 4.12.2002, Zustellung 10.12…
…gegen den Körperschaftsteuerbescheid wird in einem gesonderten Verfahren entschieden. Die Bw. bringt allerdings weder vor, dass der Körperschaftsteuerbescheid 2006 nicht wirksam, noch dass die Zinsenberechnung unrichtig sei. Die Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Nachforderung an Körperschaftsteuer 2006…
… VwGH 10.3.1994, 93/15/0036). Wenn dabei für die gesamte Zinsenberechnungsdauer eine einheitliche Bemessungsgrundlage von 342.810,-- S zugrunde gelegt wurde, so entspricht auch dies dem Gesetz, da für Körperschaftsteuern 1996 und 1997 in Höhe von gesamt 342.810,-- S ein Aussetzungsantrag gestellt…
…564: Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der auf Grund des Aussetzungsantrages bzw. der Bewilligung der Aussetzung für die Zinsenberechnung maßgeblichen Abgabenschuld hat die Festsetzung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Unter nachträglicher Herabsetzung der Abgabenschuld ist jede nach Einreichung des Aussetzungsantrages eingetretene…
…Höhe der Anspruchszinsen bestimmt § 205 Abs. 2 erster Satz BAO, dass die Anspruchszinsen an den variablen Basiszinssatz gekoppelt sind und pro Jahr 2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz betragen. Der Zinsenberechnungszeitraum erstreckt sich gemäß § 205 Abs. 1 BAO vom 1. Oktober des dem Jahr…
…unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Abgabenvorschreibung vom 30. Dezember 1998, aus der die Zinsenberechnung resultiert, ist das Ergebnis einer Nachschau durch die Außen- und Betriebsprüfung/Zoll. Die betreffende Nachschau betraf Einfuhren der D. Produktions…
…Oktober 2006 bis zur Festsetzung der Einkommensteuergutschrift am 15. Oktober 2007 änderte sich die Höhe der Einkommensteuerschuld mehrmals. Für die Zinsenberechnung ist daher die Differenz zwischen der jeweils laut Vorbescheiden entrichteten und der laut Bescheid vom 21. Juli 2009 geschuldeten Einkommensteuer anzusetzen. Daraus ergibt sich…
…seien Zinsen nicht festzusetzen, es sei denn, der durch die Berufungserledigung weggefallene Abgabenbetrag sei geringer als die aufgrund des Aussetzungsantrages bzw. der Bewilligung der Aussetzung für die Zinsenberechnung maßgebliche Abgabenschuld. Mit der Erlassung der Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache (20. 5. 2003) seien die rechtlichen Voraussetzungen…
…An diese Beträge ist das Finanzamt bei der Berechnung der Anspruchszinsen gebunden, weshalb Einwendungen gegen die Höhe der (als Bemessungsgrundlage für die Zinsenberechnung herangezogenen) Nachforderungsbeträge nicht mit Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide, sondern nur mit einem Rechtsmittel gegen die jeweils zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide geltend gemacht…
…Recht. Die Zahlungspflicht des Bf wurde unter Berücksichtigung einer kompensablen Gegenforderung von 9.545,82 € errechnet. Die Zinsenberechnung geht von einer Fälligkeit dieser Gegenforderung per 7.Nov.2002 aus bzw. für die zu leistende Restschuld von einer Fälligkeit per 7.Nov.1999. Im Umfang…
…2013 Stundungszinsen im Betrag von € 222,13 fest. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Beschwerdeführer (Bf) aus, dass keine Buchungsmitteilung in 2012 existiere. Die Zinsenberechnung sei entsprechend der beiliegenden Berechnung unrichtig betreffend Datum und Anzahl der Tage. Laut Kontoauszug des Finanzamtes vom 1…
…| 2006 | 1.721,89 | 4.166,84 | Aussetzungszinsen | 2011 | 3.043,29 | 7.893,19 | Aussetzungszinsen | 2012 | 271,49 | 704,12 Begründung: Auf Grund der gesetzlichen Voraussetzungen." Die Darstellung der Zinsenberechnung erfolgte in Berechnungsblättern…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 19. März 2007 betreffend Aussetzungszinsen - Steuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage für die Zinsenberechnung im angefochtenen Bescheide wird mit € 11.113,93 (Kapitalertragsteuer 1992) festgestellt. Die Aussetzungszinsen werden mit € 4.632,50…
…festgesetzt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 6. August 2010 verweist der Bw. darauf, dass die Zinsenberechnung für ihn nicht nachvollziehbar sei. Nach seinem mathematischen Verständnis sei für die Anspruchszinsenberechnung vom 1. Oktober 2005 bis 31. März 2009 die tatsächliche Differenz von € - 637…
…beantragte in der Berufung die erklärungsgemäße Veranlagung der Abgaben und Aufhebung sämtlicher Nebengebührenbescheide. Einwendungen, dass die Anspruchszinsenbescheide keine Rechtswirksamkeit erlangt hätten oder die Zinsenberechnung unrichtig sei, wurden nicht vorgebracht. Über die den Anspruchszinsenbescheiden zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheiden hat der Unabhängige Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom 18…
…10.2008 für das Jahr 2004 Anspruchszinsen in Höhe einer Gutschrift von 76,66 € fest. Bemessungsgrundlage für die Zinsenberechnung war die Einkommensteuergutschrift für dieses Jahr in Höhe von 537,25 €, die für den Zeitraum 1.10.2005 bis 22.10.2008 verzinst wurde…
…Auflösung einer Gewährleistungsrückstellung. Die Bw. bringt weder vor, dass der Körperschaftsteuerbescheid 2003 nicht wirksam sei, noch dass die Zinsenberechnung unrichtig sei. Die Bw. geht lediglich davon aus, dass die den strittigen Anspruchszinsen zu Grunde liegende Körperschaftsteuernachforderung rechtswidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge…