…Werknutzungsvertrages (s. Mustervertrag dargestellt in der Berufungsentscheidung 16.12.2005, RV/0347-W/04) von den Autoren zu hinterlegende Kaution ist nach Ansicht des Bw als Sicherheitsleistung für Verkäufe anzusehen, weshalb er die Vereinnahmung im Zeitpunkt des Erhaltes der Kaution als nicht gegeben betrachtet. Er…
19.2. Entstehung der Steuerschuld 19.2.1. Lieferungen und sonstige Leistungen 19.2.1.1. Anzahlungen Rz 2606: Zahlungen, die vor Ausführung der Leistung entrichtet werden, sind auch bei der Sollversteuerung jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern (Mindest - Istbesteuerung). Dies gilt auch für…
…Zeitpunkt der Rechnungserteilung Rz 1504: Die Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung nach § 11 UStG 1994 besteht - soweit nichts anderes vereinbart - ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. bei einer Anzahlung für eine noch nicht ausgeführte steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ab dem Zeitpunkt der Vereinnahmung (zu…
…die vereinbarten Entgelte anteilsmäßig in jedem Voranmeldungszeitraum zu versteuern. Lediglich für Anzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung an. Der Vorsteuerabzug steht entsprechend für jeden Voranmeldungszeitraum zu. Fallgruppe 4: Die sonstige Leistung ist so geartet, dass sie nach Erwerb einer Zutrittsberechtigung nach Belieben in…
…bei denen im Zeitpunkt der Vereinnahmung unklar ist, für welche Leistungen diese bestimmt sind, nicht zu versteuern seien, beziehe sich in erster Linie auf Gutscheine, zudem sei im konkreten Fall die Leistung bereits klar definiert gewesen. Eine Änderung der Rechtslage könne im gegenständlichen Fall nicht…
…mit Wirksamwerden des Vertrages als Vereinnahmung des Entgeltes in Höhe des nach §§ 15 ff BewG bewerteten Rechtes zu qualifizieren. Auf das Zufließen der einzelnen Rentenbeträge kommt es nicht an. Demnach kommt für die Bestimmung des Zeitpunktes der Steuerschuldentstehung dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrages die…
…Dieser Zeitpunkt verschiebt sich nicht um ein Monat, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonates erfolgt, in dem die sonstige Leistung ausgeführt wurde. Der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgeltes hat keinen Einfluss auf den Meldezeitraum der Zusammenfassenden Meldung. Da der Umsatz nicht steuerbar in…
…Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung oder - wenn das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes vor Ausführung der Leistung (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994) vereinnahmt wird sowie bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994) - der Zeitpunkt der Vereinnahmung. Randzahlen…
…20.10.2009, 2006/13/0193). Bei Absichtsänderungen ist Rz 901 sinngemäß anzuwenden. Steht im Zeitpunkt der Vereinnahmung einer Anzahlung zweifelsfrei fest, dass der spätere Grundstücksumsatz steuerpflichtig behandelt werden wird, sind im Zusammenhang mit der späteren Grundstückslieferung vereinnahmte Anzahlungen gemäß § 19 Abs. 2 Z 1…
…werden im Fall der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 nach dem Zeitpunkt der Vereinnahmung (Zuflussprinzip, siehe EStR 2000 Rz 663 ff), sonst im Zeitpunkt ihres Entstehens im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfasst. 8.3 Die Stiftung oder Vermögensmasse Rz 227: Zuwendende im…
…Wechsel der Gewinnermittlungsart durch Zu- und Abschläge auszuschließen, dass Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden. Da die zum 31. Juli 2001 offenen Honorarforderungen aus vom Bw erbrachten Architektenleistungen im Zeitpunkt der Vereinnahmung nicht mehr gewinnwirksam wären, waren sie im Rahmen der…
…der Zeitpunkt der Vereinnahmung bzw. der Verausgabung maßgeblich. Sie sind dem Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Als kurze Zeit gelten nach der Verwaltungspraxis bis zu 15 Tage und nach der Judikatur und Literatur des Verwaltungsgerichtshofes nur bis zu zehn Tage (vgl. Renner, Zeitpunkt…
…Bw vertreten - der Zufluss ausschließlich im Zeitpunkt der Bezahlung (Vereinnahmung) als Einnahme erklärt wird. Gemäß § 19 Abs 1 erster Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger über sie…
…dem die Entgelte vereinnahmt worden seien. Die Steuerschuld würde daher unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung entstehen. Da die Beträge wie oben dargestellt, weder zugeflossen noch vereinnahmt worden seien, werde ersucht, die Beträge auch bei der Umsatzsteuer den jeweiligen Jahren der Vereinnahmung zuzurechnen. Für den Fall…
…vorliegt. Andernfalls stellt der Aufschließungsbeitrag trotz des für den Fall der Bebauung geltenden Anschlusszwanges keine Anzahlung dar. Auch wenn unwahrscheinlich könnte es nämlich sein, dass ein Eigentümer sein Grundstück nie bebaut. Einen Bauzwang gibt es ja nicht. Im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Raten für den…
…Leistung im Zeitpunkt der Vereinnahmung steuerfrei, so könne daraus nicht später eine Steuerpflicht konstruierte werden. In Tz 31 zu § 17 führt Ruppe aus: Ist (wie im konkreten Fall) eine Anzahlung geleistet worden, so ist diese zunächst nach den rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu…
…wie bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) auf die Leistungserbringung und nicht auf den steuerschuldrechtlich maßgebenden Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgeltes abzustellen (vgl. Ruppe, UStG3, Einf Tz 117; Kofler/Kristen, Insolvenz und Steuern (2000) 86). Der hA ist zu folgen. Die Vereinnahmung des Entgelts…
…gegen "elektronisches Geld". In diesem Zeitpunkt liegt jedoch noch kein Entgelt für eine konkrete sonstige Leistung und damit auch noch keine Anzahlung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn vor, da kein Entgeltlichkeitszusammenhang und keine Zweckbindung gegeben ist. Für jenen Teil des Guthabens, der verfällt, treten Entgeltlichkeitszusammenhang und Zweckbindung…
…Zeitpunkt des Umsatzes; b) im Falle des § 3a Abs. 1a Z 1 und 2 nach den auf die Ausführung dieser Leistungen entfallenden Kosten; c) im Falle des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a nach den nichtabzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen). (9) Ungeachtet Abs. 1 ist der…
…gegenständlichen Holzerntemaschinen bereits 2013 von der bP veruntreut und veräußert wurden. Im gesamten Verwaltungsverfahren wurden vom FA keine Feststellungen zum Zeitpunkt der Lieferung der Holzerntemaschinen oder der Vereinnahmung der Erlöse getroffen. Der vom BFG festgestellte Sachverhalt ist unstrittig. Auch der Vertreter des FA sieht es…