…Abgabenschuldner wäre dann der "neue" Bauwerber, also der im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches aktuelle Bauwerber (vgl VwGH 10.8.2010, 2009/17/0264). Dieser Sachverhalt liegt im gegenständlichen Streitfall aber nicht vor. Das Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass auch der Bf durch den Bauwerberwechsel…
…der oben bereits dargestellten grundsätzlichen Rechtslage, dass für die Vorschreibung einer Abgabe die zum Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches gegebene Sach- und Rechtslage maßgeblich ist. Die Abgabe ist insofern jener Person vorzuschreiben, welche nach der im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches geltenden Rechtslage als Abgabenschuldner…
…vom 8. September 1999 (siehe ÖStZ-BMF 1999/29; AÖF 1999/184) die Auffassung, dass bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das ausgefüllte amtliche Formblatt (NeuFög 1) der zuständigen Abgabenbehörde vorliegen muss, damit die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NEUFÖG eintreten. Aus…
…und schon vor diesem Zeitpunkt sei die Lagerung der Abfälle zur Verwertung erfolgt. Somit würde die Dreijahresfrist am 1.1.2009 ablaufen und im Zusammenhalt mit § 7 Abs.1 ALSAG am 31.3.2009 die Abgabenschuld entstehen. Der Abgabensatz zu diesem Zeitpunkt betrug 87,00…
…drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld betrage. Von hinterzogenen Abgaben mit einer zehnjährigen Verjährungsfrist könne im Gegenstand nicht ausgegangen werden. Es seien ferner - dies entgegen den Ausführungen des Zollamtes - sämtliche im gegenständlichen Lager eingelagerten einfuhrabgabepflichtigen Waren stets auch der entsprechenden zollrechtlichen Bestimmung…
…des gesamten Lagerungszeitraums über den Abfall zu verfügen. Da der Bf zum Zeitpunkt der entstandenen Abgabenschuld (viertes Quartal 2019) Anlageninhaber war, entstand für ihn auch die Steuerschuld. Diese Auslegung steht im Einklang mit der Zielsetzung des ALSAG, das umweltpolitische Lenkungen erzeugen möchte und die Beitragspflicht…
…Verfüllung bzw. die Geländeanpassung mit Abfall eine Tätigkeit in dem Sinne ist, dass sie unter einen Befreiungstatbestand subsumiert werden konnte. Für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich (VwGH vom 22.4.2004, 2003/07/0173). Gemäß §…
…Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben als entrichtet. Einzige Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs…
…UZK jener Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Verpflichtung, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt nicht oder nicht mehr erfüllt ist. Mit Übergabe des Fahrzeuges an Herrn ***Bf1*** am 9.5.2017 im Bundesgebiet durch Herrn ***8*** wurde das Fahrzeug unzulässig im Verfahren der vorübergehenden Verwendung…
…ist im vorliegenden Fall die Gebührenschuld spätestens im Zeitpunkt der Vorlage des Mietvertrages an den UFS am 6 .Juni 2006 entstanden. Dass es -aus welchen Gründen auch immer- zu keiner Ausfolgung des Mietgegenstandes gekommen ist, vermag an der Entstehung der Gebührenschuld nichts zu ändern. Im…
…könne erst nach Rücksprache mit der Bw. erfolgen. Eine ergänzende Stellungnahme erfolge noch in dieser Woche. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die angekündigte ergänzende Stellungnahme nicht erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz…
…2015 zwischen 15.2.2007 und 15.2.2016 fällig; für die Entstehung der Säumniszuschlagspflicht kam es auf den Zeitpunkt der Erlassung der Jahresumsatzsteuerbescheide nicht an. Bei der Umsatzsteuerveranlagung handelt es sich um eine Abgabenfestsetzung nach der Fälligkeit, weshalb die Anlastung eines (ersten) Säumniszuschlages mangels…
…0067). Allerdings ist ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder dem Hervorkommen der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung anderseits ein Umstand, den die Abgabenbehörde bei der Inanspruchnahme zur Haftung im Sinne des Ermessens nicht außer…
…ob im Zeitpunkt der Berufungserledigung diese Voraussetzungen noch vorliegen. Ein Sicherstellungsauftrag sei kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuordnende Sofortmaßnahme, aus deren Natur sich ergebe, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich sei (VwGH…
…Umbuchungsanträge der P. GmbH wurden am 24.11.2015 antragsgemäß erledigt. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelung des § 211 Abs. 1 lit. g BAO verwiesen, wonach bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der…
…wären, allerdings bis dato nicht aufgeklärt worden seien (die Strafanzeige gegen unbekannte Täter sei abgebrochen worden). Hiezu sei festzuhalten: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschulden ende nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenzahlungsschuld, sondern erst mit deren Abstattung. Die GmbH bleibe somit verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten…
…dem Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld. Nach der Aktenlage ergeben sich keine Hinweise darauf, dass eine Hinterziehung von Eingangsabgaben vorliegen könnte. Eine Einfuhrzollschuld entsteht nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK, wenn in anderen als den in Art. 203 ZK genannten Fällen eine der…
…Der Säumniszuschlag entstehe gemäß § 4 Abs. 1 BAO mit Tatbestandsverwirklichung (vgl. Ritz/Koran, BAO7 § 4 Rz 6; Stoll, BAO, 2319), im Falle des Säumniszuschlages sei dies das Versäumen der fristgerechten Entrichtung der Abgabe (vgl. Stoll, BAO, 2321). Zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld sei die…
…mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)schuld, sondern erst mit deren Abstattung. Die GmbH bleibe somit verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw. Einzahlung sie in Rückstand geraten sei, zu erfüllen, und zur Erfüllung dieser Verpflichtung sei gemäß § 80 Abs. 1 BAO der Geschäftsführer einer…
…mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)schuld, sondern erst mit deren Abstattung. Die GmbH bleibe somit verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw. Einzahlung sie in Rückstand geraten sei, zu erfüllen, und zur Erfüllung dieser Verpflichtung sei gemäß § 80 Abs. 1 BAO der Geschäftsführer einer…