…674; vgl auch § 6 Tz 269/1). Rz 31 Ein nach § 36 begünstigter Gewinn entsteht daher im Zeitpunkt der Erfüllung der im Sanierungs- oder Zahlungsplan festgelegten Quote (vgl UFS 21.4.2009, RV/0446-L/07 und RV/0448-L/07; UFS 18.6.2007…
…Abänderung) 3.1.1. Gebühr Gemäß § 4 Abs. 3 BAO bleiben in Abgabenvorschriften enthaltene Bestimmungen über den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches (der Steuerschuld) unberührt. Eine solche in einer Abgabenvorschrift enthaltene Bestimmung über die Entstehung der Gebührenschuld ist § 11 GebG. Dessen Abs. 1 lautet: "Die…
…aufgehoben worden. Da die Steuerschuld im Streitfall vor diesem Zeitpunkt nicht eingetreten sei, unterliege die künftige Abfindungszahlung keiner Steuerpflicht. Daraufhin ergingen abweisende Berufungsvorentscheidungen, in denen die Abgabenbehörde I. Instanz ausführte: Mit dem in Streit stehenden Vertrag sei der Berufungswerberin ein Forderungsrecht eingeräumt worden, das sie…
…in der Person des Dritten ohne seine Mitwirkung allein aufgrund des Vertrages zwischen dem Versprechensempfänger und dem Versprechenden (Fellner, wie oben, § 12, Rz 28b und 29d mit Hinweis auf BFH 20.1.2005, II R 20/03). Strittig ist: Ist die Steuerschuld bereits im Zeitpunkt…
…entstanden. Was das Entstehen der Steuerschuld betrifft, ist aber Folgendes festzustellen: Unstrittig entsteht bei Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG) die Steuerschuld gem. § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Strittig ist aber, wann die Zuwendung ausgeführt ist. Der Einwand…
…3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG 1991 der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld noch nach § 4 Abs 1 BAO (VwGH 21.11.2012, 2010/16/0254). Nach § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland…
…Betriebszwecken seitens der geschenknehmenden Partei erfolgte. Obwohl im Vertrag keine konkreten Handlungen angeführt sind, wird hier darauf hingewiesen, dass die Übergabe der Liegenschaft zum 1. Februar 2001 erfolgte und ab diesem Zeitpunkt vom Berufungswerber zu Betriebszwecken verwendet wird. Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld…
…Abweichung anzuwenden. Die Normverbrauchsabgabe war daher zwingend nach den zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geltenden Vorschriften zu ermitteln. Selbst wenn die Bf im Vertrauen auf behördliches Verhalten in gutem Glauben gehandelt hat und ihr Ansinnen auf Reduzierung der Normverbrauchsabgabe durchaus nachvollziehbar erschien, war es…
…jedoch ein Mindestmietzins fest vereinbart ist. Gemäß § 26 GebG 1957 ist vom unbedingt und sofort fällig geltenden Mietwert auszugehen. Der umsatzabhängige Mietzins steht im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld mit seinem genauen Betrag jedoch nicht fest. Es ist dieser daher zu schätzen (siehe Erkenntnis vom…
…Demnach kommt für die Bestimmung des Zeitpunktes der Steuerschuldentstehung dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrages die entscheidende Bedeutung zu. Zufolge Punkt 8.) des vorliegenden gerichtlichen Vergleiches vom 11. Dezember 2002 "wird dieser Vergleich rechtswirksam, wenn er nicht von der klagenden und/oder beklagten Partei bis…
…ist dabei von der oben bereits dargestellten grundsätzlichen Rechtslage, dass für die Vorschreibung einer Abgabe die zum Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches gegebene Sach- und Rechtslage maßgeblich ist. Die Abgabe ist insofern jener Person vorzuschreiben, welche nach der im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches geltenden…
…Abgabenschuldner wäre dann der "neue" Bauwerber, also der im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches aktuelle Bauwerber (vgl VwGH 10.8.2010, 2009/17/0264). Dieser Sachverhalt liegt im gegenständlichen Streitfall aber nicht vor. Das Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass auch der Bf durch den Bauwerberwechsel…
…unter der aufschiebenden Bedingung der Ausführung der Zuwendung zu einem späteren Zeitpunkt, vereinbart worden ist. Somit hat als Zeitpunkt der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld der 07.03.2008 zu gelten. Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte daher, sowohl die Festsetzung der Grunderwerbsteuer, als auch die Festsetzung der…
…dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Art. 215 Abs. 1 Zollkodex: Die Zollschuld entsteht ua - an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt…
…rechtliche Beurteilung der Hauptsache unerheblich sind, abgesehen) mit dem früheren deckt (vgl VwGH 6.9.2005, 2005/03/0065, mwN). Im vorliegenden Fall unterscheidet sich der Bescheid vom 15. September 2009 von jenem vom 2. August 2006 hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung der Steuerschuld und…
…dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Art. 215 Abs. 1 Zollkodex: Die Zollschuld entsteht ua - an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt…
…dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Art. 215 Abs. 1 Zollkodex: Die Zollschuld entsteht ua - an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt…
…der Entscheidung zugrunde zu legenden Menge von insgesamt 797 Stangen Zigaretten und andererseits darin, dass rechtens ein Wertzollsatz von 57,6 von Hundert zur Anwendung zu kommen hatte. Die Zollwerte selbst waren nicht strittig. Die Abgabenerhöhung orientiert sich an den oben dargelegten Einreisezeitpunkten als Entstehungszeitpunkte…
…der Entscheidung zugrunde zu legenden Menge von insgesamt 797 Stangen Zigaretten und andererseits darin, dass rechtens ein Wertzollsatz von 57,6 von Hundert zur Anwendung zu kommen hatte. Die Zollwerte selbst waren nicht strittig. Die Abgabenerhöhung orientiert sich an den oben dargelegten Einreisezeitpunkten als Entstehungszeitpunkte…
…der Entscheidung zugrunde zu legenden Menge von insgesamt 797 Stangen Zigaretten und andererseits darin, dass rechtens ein Wertzollsatz von 57,6 von Hundert zur Anwendung zu kommen hatte. Die Zollwerte selbst waren nicht strittig. Die Abgabenerhöhung orientiert sich an den oben dargelegten Einreisezeitpunkten als Entstehungszeitpunkte…