…der für denselben Abgabenbetrag nach § 212 BAO und § 212a BAO gewährten Zahlungsaufschübe zeitliche Überschneidungen überhaupt nicht gegeben sind, findet Abs. 5 letzter Satz leg.cit. somit keine Anwendung. Dies ist auch konsequent, zumal sich bei für denselben Abgabenbetrag in zeitlicher Abfolge hintereinander aufrecht gewesenen Zahlungserleichterungs…
…die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung durch Stundungs- und Aussetzungszinsen eintritt…
…Nachforderungen 1998 und 1999 gestellt und dieser inzwischen auch bereits bewilligt worden. Da § 212a Abs. 5 lit. c dritter Satz BAO (Anm.: richtigerweise § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO) für den Fall, dass für denselben Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt…
…die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung durch Stundungs- und Aussetzungszinsen eintritt…
…Wurden für denselben Abgabenbetrag sowohl ein Zahlungserleichterungsansuchen gemäß § 212 BAO als auch ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO eingebracht, so ist grundsätzlich zunächst über den Aussetzungsantrag zu entscheiden. Nur insoweit eine Aussetzung der Einhebung nicht in Betracht kommt, wäre bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zahlungserleichterung zu…
…eine Zahlungserleichterung als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt worden wäre, nur bei gleichzeitiger Bewilligung anzuwenden wäre. Für Zeiträume, in denen hinsichtlich desselben Abgabenbetrages sowohl ein Ansuchen nach § 212 BAO als auch eines nach § 212a BAO unerledigt wären, bestimme sich die Art der für den…
…festzusetzen. Rz 560: Für ein- und denselben Abgabenbetrag (bei dem es sich nicht um die gesamte Abgabenschuld handeln muss) können für einen Berechnungszeitraum nur entweder Aussetzungszinsen oder Stundungszinsen anfallen. Wird im Fall einer bewilligten Zahlungserleichterung ein Aussetzungsantrag bezüglich der von der Zahlungserleichterung umfassten Abgaben gestellt…
…dass für ein- und denselben Abgabenbetrag für einen Berechnungszeitraum entweder nur Aussetzungs- oder Stundungszinsen anfallen könnten. Für Zeiträume in denen sowohl ein Zahlungserleichterungsansuchen als auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung noch unerledigt seien, sei die Art der vorzuschreibenden Zinsen davon abhängig, welches der in…
…Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen gemäß § 230 Abs.6 BAO Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212 a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Für ein und denselben Abgabenbetrag…
…und dem Bundesfinanzgericht ist die Bundesabgabenordnung anzuwenden. In der BAO ist gem. § 212a BAO die Möglichkeit eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung im Zusammenhang mit einer Beschwerde grundsätzlich möglich. Handelt es sich jedoch um - im Einhebungsverfahren erlassene Bescheide, zu welchen auch ein Abweisungsbescheid einer Zahlungserleichterung…
…Ansuchen um Zahlungserleichterungen sowie Bewilligungen von Zahlungserleichterungen Stundungszinsen zur Folge (Höhe: pro Jahr 4,5% über dem Basiszinssatz für Bundesabgaben; für Landes- und Gemeindeabgaben 6% pro Jahr). Randzahl 855: derzeit frei 8.5.4.3 Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) Rz 856: Der mit Haftungsbescheid…
…für die Dauer der Aussetzung der Einhebung fallen für diesen Abgabenbetrag daher keine Stundungszinsen, wohl aber Aussetzungszinsen an. Rz 302: Wirkt eine Gutschrift auf einen vor ihrer Durchführung liegenden Tag zurück (zB bei Umbuchung, Überrechnung, Kompensation), so ist dies bei der Bemessungsgrundlage und gegebenenfalls für…
…Im Fall der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung sind Aussetzungszinsen vor der Verfügung des Ablaufes (Abs. 5) oder des Widerrufes der Aussetzung nicht festzusetzen. Für ein und denselben Abgabenbetrag können für einen Berechnungszeitraum nur entweder Aussetzungszinsen oder Stundungszinsen anfallen. Wird im Fall einer bewilligten Zahlungserleichterung …
… 212a Abs.9 BAO. Das Zollamt Wien hatte zu den 4 Vorgängen jeweils mit Bescheid vom 7.2.2008 zu den ausstehenden Abgabenbeträgen Aussetzungszinsen für näher genannte Zeiträume vorgeschrieben, während denen aufgrund eines Antrags auf Aussetzung der Einhebung der Eingangsabgaben gemäß § 230 Abs.6 BAO…
…zunächst eine Stundung und in der Folge eine Aussetzung der Einhebung des den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildenden Abgabenbetrages bewilligt. Die Berufungsvorentscheidung hat dem Umstand, dass bei einer solchen Sachverhaltskonstellation kein paralleler Zinsenlauf eintritt, dadurch Rechnung getragen, dass Stundungszinsen nur für die Zeit bis zur Einbringung…
…07.2021 der MA 6 wurde der Bf. eingeladen, eine monatliche Aufschlüsselung der Abgabenbeträge an Kommunalsteuer und "Dienstgeberabgabe" (Anmerkung BFG: nicht im Haftungsbescheid enthalten) für den Zeitraum Juni 2008 bis Juni 2011 sowie eine gegliederte Liquiditätsaufstellung für denselben Zeitraum vorzulegen. Der Rückstand für das Jahr…
…er strittige Abgabenbeträge entrichtet und die Abgabennachforderung im Zuge eines Beschwerdeverfahrens herabgesetzt wird. Ein Abgabepflichtiger, der Abgabenschuldigkeiten während eines anhängigen Verfahrens über die Berechtigung dieser Abgaben entrichtet, soll im Hinblick auf das Zinsenrisiko gleichbehandelt werden, wie ein Abgabepflichtiger, der eine Aussetzung der Einhebung dieser Abgabenschuldigkeiten…
…Ablaufs der Aussetzung der Einhebung wäre ein Nachsichtsansuchen bzw. ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden. Im Rechtsmittelverfahren über das Nachsichtsansuchen wurde vom Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 6. Februar 2018 endgültig abgesprochen. Unmittelbar nach Abschluss dieses Verfahren wäre am 12. März 2018 ein Auskunftsersuchen zur Haftungsinanspruchnahme und ein…
…1 AbgEO mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid seien die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Barauslagenersätze (§ 26 AbgEO) anzugeben. Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO habe der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens eine Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten…
…3 NoVAG 1991 begünstigte Nutzung der Fahrzeuge Sportwagen_L, Sportwagen_F und Marke_M nicht als erwiesen angenommen hatte. Im Vorlageantrag vom 11. Dezember 2017, in welchem im Übrigen neuerlich eine Aussetzung der Einhebung, diesmal für Abgaben iHv insgesamt € 9.025,01 beantragt wurde…