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UFSL RV/1837-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 2/2

…der für denselben Abgabenbetrag nach § 212 BAO und § 212a BAO gewährten Zahlungsaufschübe zeitliche Überschneidungen überhaupt nicht gegeben sind, findet Abs. 5 letzter Satz leg.cit. somit keine Anwendung. Dies ist auch konsequent, zumal sich bei für denselben Abgabenbetrag in zeitlicher Abfolge hintereinander aufrecht gewesenen Zahlungserleichterungs…

UFSL RV/1837-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung durch Stundungs- und Aussetzungszinsen eintritt…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…Nachforderungen 1998 und 1999 gestellt und dieser inzwischen auch bereits bewilligt worden. Da § 212a Abs. 5 lit. c dritter Satz BAO (Anm.: richtigerweise § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO) für den Fall, dass für denselben Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 2/2

…die Art der vorzuschreibenden Zinsen festgelegt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich in teleologischer Auslegung aber, dass § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO insbesondere verhindern will, dass bei für denselben Abgabenbetrag sowohl bewilligter Zahlungserleichterung als auch bewilligter Aussetzung eine Doppelbelastung durch Stundungs- und Aussetzungszinsen eintritt…

BFG RV/5100890/2014Mittelpunkt der Lebensinteressen - subjektive Absicht und objektive Umstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2015

…Wurden für denselben Abgabenbetrag sowohl ein Zahlungserleichterungsansuchen gemäß § 212 BAO als auch ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO eingebracht, so ist grundsätzlich zunächst über den Aussetzungsantrag zu entscheiden. Nur insoweit eine Aussetzung der Einhebung nicht in Betracht kommt, wäre bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zahlungserleichterung zu…

UFSW RV/0066-W/09Stundungszinsen bei Zusammentreffen von Anträgen auf Stundung und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.05.2009

…eine Zahlungserleichterung als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt worden wäre, nur bei gleichzeitiger Bewilligung anzuwenden wäre. Für Zeiträume, in denen hinsichtlich desselben Abgabenbetrages sowohl ein Ansuchen nach § 212 BAO als auch eines nach § 212a BAO unerledigt wären, bestimme sich die Art der für den…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…festzusetzen. Rz 560: Für ein- und denselben Abgabenbetrag (bei dem es sich nicht um die gesamte Abgabenschuld handeln muss) können für einen Berechnungszeitraum nur entweder Aussetzungszinsen oder Stundungszinsen anfallen. Wird im Fall einer bewilligten Zahlungserleichterung ein Aussetzungsantrag bezüglich der von der Zahlungserleichterung umfassten Abgaben gestellt…

UFSW RV/2098-W/03Rechtmäßigkeit der Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…dass für ein- und denselben Abgabenbetrag für einen Berechnungszeitraum entweder nur Aussetzungs- oder Stundungszinsen anfallen könnten. Für Zeiträume in denen sowohl ein Zahlungserleichterungsansuchen als auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung noch unerledigt seien, sei die Art der vorzuschreibenden Zinsen davon abhängig, welches der in…

UFSW RV/3141-W/07Stundungszinsen bei Zusammentreffen von Zahlungserleichterungsansuchen und Antrag auf Aussetzung der Einhebung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen gemäß § 230 Abs.6 BAO Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212 a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Für ein und denselben Abgabenbetrag…

BFG RV/7101870/2022Stundung und Stundungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2023

…und dem Bundesfinanzgericht ist die Bundesabgabenordnung anzuwenden. In der BAO ist gem. § 212a BAO die Möglichkeit eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung im Zusammenhang mit einer Beschwerde grundsätzlich möglich. Handelt es sich jedoch um - im Einhebungsverfahren erlassene Bescheide, zu welchen auch ein Abweisungsbescheid einer Zahlungserleichterung…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Ansuchen um Zahlungserleichterungen sowie Bewilligungen von Zahlungserleichterungen Stundungszinsen zur Folge (Höhe: pro Jahr 4,5% über dem Basiszinssatz für Bundesabgaben; für Landes- und Gemeindeabgaben 6% pro Jahr). Randzahl 855: derzeit frei 8.5.4.3 Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) Rz 856: Der mit Haftungsbescheid…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für die Dauer der Aussetzung der Einhebung fallen für diesen Abgabenbetrag daher keine Stundungszinsen, wohl aber Aussetzungszinsen an. Rz 302: Wirkt eine Gutschrift auf einen vor ihrer Durchführung liegenden Tag zurück (zB bei Umbuchung, Überrechnung, Kompensation), so ist dies bei der Bemessungsgrundlage und gegebenenfalls für…

UFSW RV/1064-W/07Stundungszinsen oder Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2007

…Im Fall der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung sind Aussetzungszinsen vor der Verfügung des Ablaufes (Abs. 5) oder des Widerrufes der Aussetzung nicht festzusetzen. Für ein und denselben Abgabenbetrag können für einen Berechnungszeitraum nur entweder Aussetzungszinsen oder Stundungszinsen anfallen. Wird im Fall einer bewilligten Zahlungserleichterung …

UFSZ1W ZRV/0333-Z1W/07Erlass von Zöllen nach Art. 239 ZK und Einfuhrumsatzsteuer nach § 83 ZollR-DG mit Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 Abs.1 BAO. Festsetzung von Aussetzungszinsen nach § 212a Abs.9 lit.a BAO und deren Aussetzung nach § 212a Abs.1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.01.2013Teil 1/2

… 212a Abs.9 BAO. Das Zollamt Wien hatte zu den 4 Vorgängen jeweils mit Bescheid vom 7.2.2008 zu den ausstehenden Abgabenbeträgen Aussetzungszinsen für näher genannte Zeiträume vorgeschrieben, während denen aufgrund eines Antrags auf Aussetzung der Einhebung der Eingangsabgaben gemäß § 230 Abs.6 BAO…

UFSI RV/0544-I/12Kein paralleler Zinsenlauf bei Aussetzung der Einhebung nach bewilligter Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…zunächst eine Stundung und in der Folge eine Aussetzung der Einhebung des den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildenden Abgabenbetrages bewilligt. Die Berufungsvorentscheidung hat dem Umstand, dass bei einer solchen Sachverhaltskonstellation kein paralleler Zinsenlauf eintritt, dadurch Rechnung getragen, dass Stundungszinsen nur für die Zeit bis zur Einbringung…

BFG RV/7400069/2022Haftung für Kommunalsteuer, Behinderung durch Vorstandsvorsitzenden, Mehrheit von Geschäftsführern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2023Teil 1/3

…07.2021 der MA 6 wurde der Bf. eingeladen, eine monatliche Aufschlüsselung der Abgabenbeträge an Kommunalsteuer und "Dienstgeberabgabe" (Anmerkung BFG: nicht im Haftungsbescheid enthalten) für den Zeitraum Juni 2008 bis Juni 2011 sowie eine gegliederte Liquiditätsaufstellung für denselben Zeitraum vorzulegen. Der Rückstand für das Jahr…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…er strittige Abgabenbeträge entrichtet und die Abgabennachforderung im Zuge eines Beschwerdeverfahrens herabgesetzt wird. Ein Abgabepflichtiger, der Abgabenschuldigkeiten während eines anhängigen Verfahrens über die Berechtigung dieser Abgaben entrichtet, soll im Hinblick auf das Zinsenrisiko gleichbehandelt werden, wie ein Abgabepflichtiger, der eine Aussetzung der Einhebung dieser Abgabenschuldigkeiten…

BFG RV/7100604/2020Keine Haftung gemäß § 9 BAO bei fehlenden liquiden Mitteln des Erstschuldners und langer Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2023Teil 2/4

…Ablaufs der Aussetzung der Einhebung wäre ein Nachsichtsansuchen bzw. ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden. Im Rechtsmittelverfahren über das Nachsichtsansuchen wurde vom Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 6. Februar 2018 endgültig abgesprochen. Unmittelbar nach Abschluss dieses Verfahren wäre am 12. März 2018 ein Auskunftsersuchen zur Haftungsinanspruchnahme und ein…

BFG RV/7105222/2016Pfändung einer Geldforderung und Festsetzung von Pfändungsgebühren, Kenntnis des Rückstandsausweises nicht erforderlich, §254 BAO findet im Vollstreckungsverfahren keine Anwendung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2017

…1 AbgEO mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid seien die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Barauslagenersätze (§ 26 AbgEO) anzugeben. Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO habe der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens eine Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten…

BFG RV/3100510/2018AEH: Vorliegen einer "Nachforderung" iSd § 212a Abs. 1 BAO; Stundungszinsen: Erfordernis der Zustellung des ZE-Bescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2022

…3 NoVAG 1991 begünstigte Nutzung der Fahrzeuge Sportwagen_L, Sportwagen_F und Marke_M nicht als erwiesen angenommen hatte. Im Vorlageantrag vom 11. Dezember 2017, in welchem im Übrigen neuerlich eine Aussetzung der Einhebung, diesmal für Abgaben iHv insgesamt € 9.025,01 beantragt wurde…