…18 Abs. 1 Z 3 lit. a bis lit. c EStG 1988) aufgenommen wurden sowie Zinsen für solche Darlehen. Rz 496: Zur Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Gehöften siehe AÖFEStR 2000 Rz 6633a Nr. 72/1990.
7.6.4 Wohnraumsanierung 7.6.4.1 Begünstigter Wohnraum Rz 522: Begünstigt sind nur Aufwendungen zur Sanierung bereits vorhandenen Wohnraumes. Die Aufwendungen für die Schaffung neuen Wohnraumes durch Dachbodenausbau, Umgestaltung von Kellerräumen, Verbau einer Loggia oder Dachterrasse usw. sind bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen Aufwendungen…
…unabhängig davon, ob der Wohnungswerber oder eine Person des begünstigten Personenkreises die Sonderausgaben abgesetzt hat, so weit die rückgezahlten Beträge wieder für Zwecke der Wohnraumschaffung oder der Wohnraumsanierung vom Wohnungswerber oder einer anderen Person des begünstigten Personenkreises verwendet werden. Der Steuerpflichtige muss den Nachweis erbringen…
…oder dass der Steuerpflichtige von seinem Rechtsvorgänger, der seinerzeit das Darlehen zur Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung aufgenommen und verwendet hat, die Rückzahlungsverpflichtung übernommen hat (VwGH 29.11.1994, 94/14/0093). Rz 438: Darlehensrückzahlungen im Zusammenhang mit achtjährig gebundenen Beträgen können solange als Sonderausgaben abgesetzt werden…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 machte der Beschwerdeführer (Bf.) u.a. Bekleidungskosten als Werbungskosten und Aufwendungen für Wohnraumsanierung als Sonderausgaben geltend. Über Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf. nachstehende Rechnungen vor: - die Materialrechnungen der Fa…
…Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 u. a. Sonderausgaben für Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung im Ausmaß von € 2.920,-- geltend. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das genannte Jahr am 19. April 2011 gemäß der Erklärung des Bw. Am 29. August 2012 nahm das Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. ,Wien , vom 11. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 4. März 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Frau…
…ua. Aufwendungen in Höhe von S 82.231,26 (€ 5.975,98) als Sonderausgaben (§ 18 Einkommensteuergesetz/EStG 1988) für Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung geltend gemacht. Eine Aufstellung und Belege waren dem Antrag angeschlossen. Bei Durchführung der Veranlagung hat das Finanzamt die Aufwendungen nur zum Teil…
…Die beantragte Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs. 6 EStG 1988 kommt daher schon deshalb nicht in Betracht, weil hinsichtlich der geltend gemachten Aufwendungen alle Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Wohnraumsanierung iSd § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 vorliegen. Darüber hinaus…
…Viertel der geltend gemachten Darlehensrückzahlungen). Ohne nähere Begründung versagte das Finanzamt dem Bw. jedoch die gänzliche Anerkennung der von ihm unter dem Titel "Wohnraumsanierung" geltend gemachten Ausgaben. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Bw. im Wesentlichen vor, dass bei der Berechnung der…
…Rechnung für die Sanierungsaufwendungen aufscheint. Was den Umstand betrifft, dass der Vater des Berufungswerbers in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 den gesamten Betrag für die Sanierung der Heizungsanlage in Höhe von € 12.034,12 als Wohnraumsanierung gemäß § 18 Abs…
…keine Sanierung dar. Die Auslegung folgt hier dem Sprachgebrauch: So ist etwa das Ausmalen einer Wohnung allein ebenso wenig eine "Wohnraumsanierung" wie der Austausch einer schadhaften Tür oder von Fensterflügeln oder Fensterscheiben, sondern wird hier nach der Verkehrsauffassung nur von einer Verbesserung oder Erneuerung und…
…78 € lt. Rechnung AM für Bodenverlegearbeiten 5.400 € lt. Rechnung Gebr. K. für die Terrassensanierung Bei diesen Maßnahmen handelt es sich nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates nicht um eine Wohnraumsanierung im Sinne des § 18 Abs. 1 Z3 lit. c EStG 1988. Bei der…
…a. Darlehensrückzahlungen im Zusammenhang mit einer Wohnraumsanierung in Höhe von € 3.200.- als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt versagte die Abzugsfähigkeit des angeführten Betrages mit folgender Begründung: "Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden - selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen - im Steuerrecht nur dann Anerkennung…
…2011 dahingehend, dass ein Gesamtbetrag in der Höhe von € 12.892,00, bestehend aus einem Teilbetrag von € 6.459,00 betreffend Top 2 sowie € 6.433,00 betreffend Top 3, als Sonderausgaben für „Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung“ (iSd § 18 Abs. 1 Z. 3…
…wie folgt: "(1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: […] 3. Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist (lit…
…des Finanzamtes Folgendes ausgeführt: "Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind als Sonderausgaben abzuziehen Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.Jänner 2016 begonnen worden ist, oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem…
…durchgeführt. Der Rechnungsbetrag belief sich insgesamt auf 12.716,40 €. Aus dem Akt ist eine Zahlungsanweisung des Beschwerdeführers vom 25.7.2016 über die Begleichung der Rechnung ersichtlich. Der Beschwerdführer machte Ausgaben für Wohnraumsanierung als Sonderausgaben im Höchstbetrag von 2.920,00 € geltend…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) 2015 begehrte die Beschwerdeführerin (Bf) die Berücksichtigung von Kosten für Wohnraumsanierung als Sonderausgaben. Zum Nachweis legte sie folgende Rechnungen vor: - Rechnung Firma-1 vom 30.3.2015 über 3950,- € betreffend "Stufen-Material…
…ihm mit € 900,00 an Tilgung und Zinsen bedient worden. Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2011 vom 18.10.2012 hat das Finanzamt die geltend gemachten Aufwendungen für Wohnraumschaffung und -sanierung mit der Begründung, dass bloße Instandhaltungen (Reperaturaufwendungen) nicht zur begünstigten Wohnraumsanierung gemäß § 18 Abs…