…2009, 2007/15/0100), der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (vgl. zB Art. 126b Abs. 5 B-VG), daher ob der haftungsgegenständliche Betrag nur geringfügig ist und ob er beim Haftungspflichtigen einbringlich wäre, der Grundsatz von Treu und Glauben, etwa der Umstand…
…Einkommensteuer | 31.851,26 € | | | | anrechenbare Lohnsteuer Kapitalertragsteuer | -30.327,64 € -590,52 € | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | 933,10 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgaben sind den als Anlage angeschlossenen Berechnungsblättern…
…steuerliche Verhalten ist nicht zu beanstanden, die wirtschaftlichen Verhältnisse sind sehr gut. Unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO ist das aus Art. 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten. Unter diesem Gesichtspunkt ist vor…
…Zur "Zweckmäßigkeit" iSd § 20 BAO gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (zB Ritz, ÖStZ 1996, 70). Bei der Ermessensübung ist auch das, ua aus Art 126b B-VG ableitbare (zB VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg 5421) Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit…
…Revisionsverfahren bis hin zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof führt und nach dessen Abschluss der andere Haftende wiederum gegen den Bescheid Beschwerde erheben könnte (§ 248 BAO). Hier spricht die Verfahrensökonomie und das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung ganz klar gegen eine Haftungsinanspruchnahme ohne Erfolgsaussichten…
…Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Vollziehung (ZB VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg 5421) ist auch vom Bundesfinanzgericht zu beachten. Diese Umstände können auch nicht in einer mündlichen Verhandlung restlos aufgeklärt werden, da umfangreiche Ermittlungen und Feststellungen fehlen. Eine mündliche…
…Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten, wobei eine Geringfügigkeit der Auswirkung gegen eine Bescheidaufhebung spricht (Ritz, aaO, § 20 Tz 9 und § 299 Tz 23). Im vorliegenden Fall beträgt die Einkommensteuer laut Bescheid vom 29. April 2004 € 3.590,68 und laut Bescheid vom…
…auch aus Art 126b Abs. 5 B-VG (wonach sich die Überprüfung des Rechnungshofes ua auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken hat). Verwaltungsökonomische Erwägungen sind unabhängig davon, ob die Wiederaufnahme sich zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde, zu berücksichtigen. 3…
…ist auch das, ua aus Art 126b B-VG ableitbare (zB VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg 5421) Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten - , zu der Entscheidung gelangt, dass keine Bescheidaufhebung zu erfolgen hat. Dies insbesondere deshalb, weil die…
…Bundesfinanzgericht (§ 264 BAO) eingebracht werden. • Die österr Verwaltung hat in ihrem Handeln auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Bedacht zu nehmen. Das Unterlassen der Beschwerdevorentscheidung und die Vorlage der Beschwerde an das BFG durch das Finanzamt (§ 262 Abs 2 BAO) entspricht daher dem Grundsatz Verwaltungsökonomie. 4…
…den Gesichtspunkten der Rechtsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Weiters hielt die Beschwerdeführerin laut den Ausführungen in ihrer Beschwerde das Verfahren gegen den Verkäufer zur Klärung verschiedenster Vorfragen (Trennung der Heizungsanlage und deren Versorgung für die beiden Liegenschaftshälften, die Trennung der Strom- und Wasserversorgung, etc.)…
…Parteien, Zweckmäßigkeit hingegen ist das öffentliches Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, aber auch die Bedachtnahme auf Sinn und Zweck gesetzlicher Vorschriften und ferner - ableitbar aus Art 126b Abs 5 B-VG - auch die Bedachtnahme auf die Verwaltungsökonomie (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung)…
…hätten werden können. Bei Ermessensübung wurde das ua aus Art 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung beachtet: Die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie ließ bei Orientierung am Normzweck (ua VwGH 29.9.2011, 2008/16/0087) die getroffene Maßnahme geboten erscheinen…
…wenn die Leistung, für die die Ausgaben erwachsen, aus betrieblichen Gründen (im Interesse des konkreten Betriebs) erbracht wird. Auf die Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Aufwendungen kommt es grundsätzlich nicht an. Unübliche Aufwendungen können jedoch auf eine private Mitveranlassung hindeuten (vgl. Jakom, EStG-Kommentar, 3…
…"Sandwiches", " Kaffee" und einen Adventkranz. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, wobei die Veranlassung weit zu sehen ist. Auf die Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kommt es dabei nicht an. Auf die Notwendigkeit eines Aufwandes ist nur dann…
…0038) oder die Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (Art. 126b Abs. 5 B-VG) zu berücksichtigen. Daher sei auch zu prüfen, ob der haftungsgegenständliche Betrag nur geringfügig und ob er beim Haftungspflichtigen einbringlich sei.…
…Revisionsverfahren bis hin zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof führt und nach dessen Abschluss der andere Haftende wiederum gegen den Bescheid Beschwerde erheben könnte (§ 248 BAO). Hier spricht die Verfahrensökonomie und das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung ganz klar gegen eine Haftungsinanspruchnahme ohne Erfolgsaussichten…
…Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten (Ritz, ÖStZ 1987, 96). Lediglich im Falle bloß geringfügiger steuerlicher Auswirkung wird das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung für eine negative Ermessensübung sprechen (Ritz, BAO4, § 20, Tz 9…
…jeweils Folgendes ausgeführt: „Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (…
…BAO8, § 20 Tz 5). Unter dem Begriff der Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei", unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben sowie an der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (vgl. Ritz, BAO8…