…bei der OSZE. Er wurde als Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission i.S. des Art. 37 Abs. 2 WDK ( Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) BGBl. Nr. 66/1966) beschäftigt. Ob er im streitgegenständlichen Zeitraum noch die Privilegien der Art. 33 Abs…
…4.2.3 Konsularische Vertretung Rz 320: Bestimmungen über die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Mitglieder der von Berufskonsuln (ausgewiesen durch einen gelben Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "gelbe Legitimationskarte") geleiteten ausländischen konsularischen Vertretungen in Österreich und der Honorarkonsuln sind im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen…
…Komitee für die Auswanderung aus Europa, BGBl. Nr. 530/1980; Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.1); Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.3); Protokoll über die…
Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…
…der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966 und Art. 49 der Wiener Konsularkonvention, BGBl. Nr. 318/1969), sondern auch das nach Österreich entsandte administrative und technische Personal der Botschaften und Konsulate (Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention und Art. 49 Abs. 1 der Wiener…
…sind: für die Ausstellung der Legitimationskarten: Legitimationskartenverordnung (LKVO), BGBl. II Nr. 208/2021; für diplomatische Privilegien und Immunitäten: Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966; für konsularische Privilegien und Immunitäten: Wiener Konsularrechtskonvention (WKK), BGBl. Nr. 318/1969; für Privilegien von Angestellten internationaler Organisationen in Österreich…
…gelegene Sachen oder auf diesen haftende Forderungen beziehen. Darüber hinaus finden sich Befreiungen von Abgaben für bestimmte Gesandte ausländischer Staaten in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) sowie in Artikel 49 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr…
…30. Juni 2021) eine Entlastung von der Normverbrauchsabgabe vorgesehen. Außerdem besteht nach § 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG 1992 sowie aufgrund von Staatsverträgen wie dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, bzw. dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969…
…Berufungswerberin Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge von November 2008 bis März 2009 ausbezahlt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden diese Beträge als zu Unrecht bezogen zurückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966…
…die nach dem 30. Juni 1987 verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden. Von dieser Bestimmung bleiben jedoch nach dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle die auf völkerrechtlichen Verträgen beruhenden sowie internationalen Organisationen eingeräumten grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen unberührt. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. 1966/66. enthält ua…
…Umstandes, dass auch nämliche Kriterien seitens der Bw. nicht erfüllt wurden, war dem Argument, wonach sich der Anspruch auf Familienbeihilfe im streitgegenständlichen Zeitraum auf die Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatischen Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) gründet, näher zu treten. Entgegen dem Vorbringen der Bw…
…sollten sie die Leitlinien bekannt machen und gegebenenfalls in ihre Landessprache(n) übersetzen lassen; 3.die Zusammenarbeit in Verrechnungspreisfragen auf bilateraler oder multilateraler Ebene ausbauen." Rz 19: Die OECD-VPL erlangen aufgrund von Art. 31 WVK (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, BGBl. Nr…
…Adresse der Ständigen Vertretung A*** bei der OSZE in Wien zu übermitteln seien. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.9.2023 mit Verweis auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen als unbegründet abgewiesen. Im Vorlageantrag vom 18.10.2023 brachte die Beschwerdeführerin ergänzend vor…
…L.. Mit Bescheid vom 22.11.2013 wies die Abgabenbehörde den Antrag auf Zuerkennung von Familienbeihilfe ab September 2013 ab. Diese Entscheidung begründete sie damit, die zum Haushalt einer Diplomatin oder eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr…
…sein, wenn dieser Staat berechtigt ist, den Diplomaten auf Grund des Wohnsitzes (mit dem Welteinkommen) zu besteuern. Dies trifft aber im Fall der Auslandsentsendung von Diplomaten nicht zu, weil nach Maßgabe des Artikels 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66 /1966, der…
…mit ihren von der brasilianischen Botschaft bezogenen Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegt. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung bestehen für ausländische Diplomaten in Österreich Sonderregelungen auf Basis des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl 66/1966)…
…Funktion tätig. Sein Gehalt werde weder in Österreich noch in den USA versteuert. Eine Legitimationskarte des österreichischen Außenministeriums sei nicht vorhanden. Das Besteuerungsrecht Österreichs werde in Hinblick auf das ,Wiener Übereinkommen' bzw. die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz. 125 bestritten. Laut Aktenvermerk des Organwalters wurde vereinbart, dass…
…diplomatischen Vertretungsbehörden einräumt. Gemäß Art. 34 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961, BGBl. Nr. 66/1966, über diplomatische Beziehungen (Wiener Diplomatenkonvention) ist der Diplomat von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben mit Ausnahme der in den lit. a bis f…
…Beobachtermissionen; 3. Bedienstete der internationalen Organisationen. Diesen können Sachverständige, die im Auftrag der internationalen Organisationen tätig werden, zur Gänze oder teilweise gleichgehalten werden. (11) Unter “Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen” ist das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, BGBl. Nr. 66/1966…
…Rechtsstandpunkt dar. Die Vertreterin des FA verwies auf § 1 Abs 3 EStG. Es gehe um eine Person mit roter Legitimationskarte, für die das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, insbesondere Artikel 34 und 37, gelte, wonach bei diesen Personen nur private Inlandseinkünfte besteuert würden. Zusätzlich verwies…